Begrenzung 10 Langwaffen - neuer Vorstoß

Registriert
5 Sep 2022
Beiträge
402
Darum gehts in so einem Urteil nicht. In Deutschland ist Waffenbesitz zweckgebunden. Wenn man Waffen Sammeln will muß man eine Rote Karte beantragen (ist Themenbezogen und muss man Begründen). Zu großes Sammelgebiet wird meistens abgelehnt. Weist du ja selbst als Waffensammler. Wenn der Mann als gefährlich eingestuft worden wäre hätte er nicht nur die 2/3 Waffen nicht eingetragen bekommen, sondern hätte gleich alle abgeben können. Irgendwie wird Zweckgebundener Waffenbesitz immer mit liberalen Waffenbesitz verwechselt. Das ganze hat nichts mit meiner persönlichen Meinung zu tun. Ich wäre für ein liberaleres Waffenrecht (aber nicht wie in den USA).
 
Registriert
18 Apr 2016
Beiträge
1.392
Es wird in der Regel auch keine Behörde ablehnen wenn du 15 oder 20 Langwaffen hast. In dem Gerichtsurteil hatte der gute mann aber 30 Langwaffen auf Jagdschein und noch weitere über den Sportverband.
In dem Urteil wurde aber auch sehr konkret Bezug auf die 10er Begrenzung für Sportschützen genommen und eine Übertragbarkeit auf Jäger erklärt.
Und auch beim Sportschützen ist 10 nicht die absolute Obergrenze, sondern nur für gelbe WBK. Jede weitere Waffe muss dann mit begründetem Einzelbedürfnis auf Grün.
Genau so, wie es im Urteil für Jäger angedacht ist.
"Es dürfen nur 10 Langwaffen erworben werden und bei jeder weiteren muß ein Begründung vorliegen".
Genau das ist Tenor des Urteils, an dem sich nun diverse Waffenbehörden orientieren.

Wie schon geschrieben, wenn bei einem Jäger der 20. K98 eingetragen werden soll, kann die Behörde ruhig mal sagen, wir werfen einen Blick drauf, weil es ein wenig nach Sammeln über Jagdschein riecht. Und dann kann im Zweifel auch mal ein Sachverständiger drüber schauen.
Oder wenn der x-te Halbautomat in .223 erworben wurde.
Aber um dann eine einigermaßen vernünftige Entscheidungsgrundlage zu bekommen, braucht es Sachverstand. Und der geht den meisten behördlichen Sachbearbeitern leider ab. Weiterreichende Kenntnisse der Materie sind oft nicht erwünscht, weil es ja sonst sein könnte, dass der SB selber ein Interesse an Waffen hat und dann nicht mehr so restriktiv vorgeht wie gewünscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
7 Aug 2016
Beiträge
2.661
Mir wurde Mitte 2023 ein Schwung Jagdwaffen aus einer Erbmasse angeboten. Preis war auch für beide Seiten vernünftig. Aber ich hätte alle 28 Stück nehmen müssen. Dank fehlender Lagermöglichkeiten hab ich dankend nein gesagt. So schnell kann's gehen . . .
... bei mir waren es keine 28 Stück, aber noch genügend - habe ich gekauft.
Knapp 3 Jahre später wurde der Status eines Waffenhändlers thematisiert.
Müsste es prüfen - auf den WBKs waren es gefühlte 29 Bewegungen auf 3,5 Jahre,
ohne dass mein Bestand signifikant gestiegen ist.
Es wurde vom Amt unterstellt - für die komplexe Dokumentation ging ein Nachmittag drauf.

Kompetenz hat zumindest der Mitarbeiter, der die Waffenkontrollen durchführt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
5 Sep 2022
Beiträge
402
Stimmt.
Die Politik gibt aber vor, so wenig Waffen wie möglich im Volk. Mehr Waffen, mehr Gefahr durch den Einzelnen. Da bist Du ganz weit weg von Zweckgebunden.
Das ist und war das Ziel von Zweckgebunden. So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Für jeden Zweck musst du einen Nachweis erbringen in unterschiedlicher Form. Jäger muss den Jagdschein machen usw, Sportschütze muss in einen Schützenverband gehen (regelmäßiges Schießen nachweisen) usw. Sonst könnte ja jeder eine Waffe kaufen und das ist in Deutschland nicht gewünscht. Das ist nicht seit gestern so. Die Reglementierung hat Anfang der 70er Jahre begonnen. Da war ich gerade geboren und kenne es auch nicht anders.
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
9.118
Was genau macht man denn nun mit den zwei Waffen, die man gekauft und angezeigt hat, aber nicht eingetragen bekommt, weil man ja keinen Voreintrag benötigt? Der Händler wird sich freuen, dem Wiederverkaufspreis wird "ich muss verkaufen" auch nicht gut tun.
 
Registriert
5 Sep 2022
Beiträge
402
Das stimmt. Da hast dann ein wenig die A-Karte gezogen. Mein Händler hatte mir mal von so einem Vorfall erzählt. Der hat die Waffe dann zurückgenommen und wieder verkauft. Aber für welche Konditionen hat mir natürlich nicht erzählt. Aber eine rechtliche Regelung dazu weiss ich auch nicht.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
176
Zurzeit aktive Gäste
432
Besucher gesamt
608
Oben