Es wird in der Regel auch keine Behörde ablehnen wenn du 15 oder 20 Langwaffen hast. In dem Gerichtsurteil hatte der gute mann aber 30 Langwaffen auf Jagdschein und noch weitere über den Sportverband.
In dem Urteil wurde aber auch sehr konkret Bezug auf die 10er Begrenzung für Sportschützen genommen und eine Übertragbarkeit auf Jäger erklärt.
Und auch beim Sportschützen ist 10 nicht die absolute Obergrenze, sondern nur für gelbe WBK. Jede weitere Waffe muss dann mit begründetem Einzelbedürfnis auf Grün.
Genau so, wie es im Urteil für Jäger angedacht ist.
"Es dürfen nur 10 Langwaffen erworben werden und bei jeder weiteren muß ein Begründung vorliegen".
Genau das ist Tenor des Urteils, an dem sich nun diverse Waffenbehörden orientieren.
Wie schon geschrieben, wenn bei einem Jäger der 20. K98 eingetragen werden soll, kann die Behörde ruhig mal sagen, wir werfen einen Blick drauf, weil es ein wenig nach Sammeln über Jagdschein riecht. Und dann kann im Zweifel auch mal ein Sachverständiger drüber schauen.
Oder wenn der x-te Halbautomat in .223 erworben wurde.
Aber um dann eine einigermaßen vernünftige Entscheidungsgrundlage zu bekommen, braucht es Sachverstand. Und der geht den meisten behördlichen Sachbearbeitern leider ab. Weiterreichende Kenntnisse der Materie sind oft nicht erwünscht, weil es ja sonst sein könnte, dass der SB selber ein Interesse an Waffen hat und dann nicht mehr so restriktiv vorgeht wie gewünscht.