Begehungsschein-Vergabe war Betrug

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Ausnahme: bei einer selbstgenutzten Eigenjagd steht nix im Schein.
Die meisten Landesjagdgesetze enthalten Regelungen, wonach in den Jagdschein diejenige Fläche einzutragen ist, auf der einem als Eigentümer einer Eigenjagd oder als Allein-, Mit-, oder Unterpächter, oder als Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis die Ausübung des Jagdrechts zusteht. So auch das JWMG in BaWü.

Dem Lakai freilich wird nichts in den Jagdschein eingtragen, denn ihm steht die Ausübung des Jagdrechts´nicht zu.
 
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In Bayern wird dem Eigentümer auch die Eigenjagd als Jagdfläche auf Seite 7 im JS eingetragen.
 
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Auch wenn er sich manchmal so aufführt….
Wenn einer dafür bezahlt wird, die Jagd im Sinne des Eigentümers (in dem Fall der Kommune) zu organisieren, dann führt er sich nicht auf, dann macht er einen Job. Macht er den nicht im Sinne seines Auftraggebers, dann wird ich das über kurz oder lang seinen Job kosten. Ich erlebe es regelmäßig eher so, dass sich die Damen und Herren Jagdpächter (oder sollt ich sagen Jagdherren?!?!) "aufführen, frei nach dem Motto: "Ich bezahl, also mach ich was ich will!"
 
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So lange Jagdgenossen nur auf den maximalen Pachtpreis Wert legen, ziehen sie damit eben die Typen an, die mit Geld alles regeln wollen und können.
Das ist richtig. In einer Feldjagd mag das auch der richtige Ansatz sein, in einer Waldjagd wäre das falsch. Da wäre das Kriterium der Schadvermeidung ganz oben. Ganz blöd für den Waldjagdgenossen: man wählt ein Wenigzahler aus, der dann auch Wenigjäger ist. Soll es auch geben.
 
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Das ist richtig. In einer Feldjagd mag das auch der richtige Ansatz sein, in einer Waldjagd wäre das falsch.
Das ist, unabhängig davon wo die Jagd ist, immer der falsche Ansatz, auch in einer Feldjagd. Wobei jemand der viel zahlt, nicht automatisch ein schlechter Weidmann ist.

Bei jeder Jagdvergabe sollte die Ortsnähe oder ortsnahe Begeher eine Rolle spielen, tut es aber leider nicht.
 

Fex

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Das ist richtig. In einer Feldjagd mag das auch der richtige Ansatz sein, in einer Waldjagd wäre das falsch. Da wäre das Kriterium der Schadvermeidung ganz oben. Ganz blöd für den Waldjagdgenossen: man wählt ein Wenigzahler aus, der dann auch Wenigjäger ist. Soll es auch geben.
Solange der Forst seine Reviere im Losverfahren verpachtet, wird es ihm wie jedem Kirmesbesucher gehen. Da kann man leicht eine Niete ziehen....
 
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Solange der Forst seine Reviere im Losverfahren verpachtet, wird es ihm wie jedem Kirmesbesucher gehen. Da kann man leicht eine Niete ziehen....
Wo gibt es Losverfahren? Hier gibt es eine öffentliche Auslobung. Die Pachtbedingungen sind vorgegeben, das höchste schriftliche Gebot erhält in der Regel den Zuschlag. Man bietet nur auf das Revier, welches man pachten möchte.
Bei jeder Jagdvergabe sollte die Ortsnähe oder ortsnahe Begeher eine Rolle spielen, tut es aber leider nicht.
Bei ortsnahen Jägern wird das schriftliche Gebot um 10% aufgewertet. Ortsnähe wird also begünstigt, ist aber nicht Bedingung.
 

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