Begehungsschein-Vergabe war Betrug

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Dann schau mal in den Antrag auf Verlängerung, da unterschreibst du so einiges…. Unter anderen das du Geschäftsfähig bist, weder Alkohol oder drogensüchtig und nicht psychisch krank oder debil bist… dazu schaust nochmal ins bundesjagdgesetz unter Paragraf 17 Absatz 1 Satz 2 und denkst nochmal an die Möglichkeit warum der sb dich irgendwann mit 90 mal persönlich sehen möchte auf dem Amt 😉
 
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schaust nochmal ins bundesjagdgesetz unter Paragraf 17 Absatz 1 Satz 2 und denkst nochmal an die Möglichkeit warum der sb dich irgendwann mit 90 mal persönlich sehen möchte auf dem Amt
Mops, Du irrst.

"Die Beklagte kann das persönliche Erscheinen zum Zwecke der Jagdscheinverlängerung nicht verlangen, denn sie ist nicht berechtigt, die Verlängerung des Jagdscheins vom persönlichen Erscheinen des Klägers abhängig zu machen.

Eine solche Berechtigung ergibt sich nicht aus § 17 BJagdG. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BJagdG ist der Jagdschein Personen zu versagen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen. Damit ermächtigt § 17 Abs. 1 BJagdG die Behörde, einen Jagdschein bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen zu versagen, er schweigt sich jedoch dazu aus, auf welche Art und Weise die Tatsachen ermittelt werden können. Er bildet jedenfalls keine Grundlage, um eine persönliche Vorsprache verlangen zu können. Zudem zeigt ein Vergleich mit § 17 Abs. 6 BJagdG, dass der Gesetzgeber Eingriffsbefugnisse der Behörde jedenfalls ausdrücklich geregelt hat."

Aus VG Köln, Urteil vom 17.12.2015 - 8 K 3009/15
Zulassung der Berufung wurde abgelehnt vom OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.04.2019 - 16 A 223/16
 
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Altes Recht und die beschlossene Verschärfung 🤷 ich lese die so, dass der sb das erscheinen nun verlangen kann.
Gegenwärtiges Recht. Die geplante Verschärfung ist noch nicht Gesetz. Ob sie Gesetz wird, werden wir sehen. Du behauptest aber die Anordnung persönlichen Erscheinens sei JETZT schon möglich.
 
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Bei uns hat das Amt das schon pauschal bei einigen älteren Jägern probiert...erfolglos ..aber erst nach Protest.
 
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O Gott, da sitzen inzwischen junge Damen, die von Waffen/Jagd so viel Ahnung haben wie ein Kuh vom Tanzen...
In einigen Behörden ist das extra so gewünscht, damit es ja kein "Eigenleben" im Bereich Jagd und WBK gibt. Das gab es nämlich auch schon.
Wenn da der Kollege frisch von der städtischen Parkverwaltung kommt, ist "grün" erst einmal die einzige Gemeinsamkeit.
 
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Ein guter Kontakt zum Sachbearbeiter (m/w/d) hat noch nie geschadet.

Auch der Anruf, nach dem Einwurf der Unterlagen am Wochenende, hilft da.
 
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In unserem Landkreis nehmen die Damen auch die Waffen zur "Abgabe/Vernichtung" an. Da ist dann eine Gewisse techn. Sachkunde erforderlich, um z.B. den Ladezustand zu prüfen. Deshalb müssen alle einmal im Jahr auf den Schiessstand zum Scharfschiessen, was durchaus nicht unbeliebt ist.... 🙂

Basti
 
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In unserem Landkreis nehmen die Damen auch die Waffen zur "Abgabe/Vernichtung" an. Da ist dann eine Gewisse techn. Sachkunde erforderlich, um z.B. den Ladezustand zu prüfen. Deshalb müssen alle einmal im Jahr auf den Schiessstand zum Scharfschiessen, was durchaus nicht unbeliebt ist.... 🙂

Basti
Bei dem bunten Blumenstrauss an möglichen Waffensystemen haben aber auch gestandene Männers Schwerigkeiten, "mal eben" mit einer unbekannten Waffe 100% konform umzugehen. Das klingt einfacher, als man denkt...
 

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