Bayerischer Verwaltungsgerichtshof urteilt zu "Wald vor Wild"

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Kleine Aufklärung in der aktuellen bayrischen Politik:

So langsam hört man aber auch eine andere Tonlage aus der Staatskanzlei. Da der Aiwanger jetzt stellvertretender Ministerpräsident ist und damit jemand, welcher sich in Jagd und Landwirtschaft wirklich auskennt, wechselt der Wind ganz langsam seine Richtung. Seine Boss, der Söder interessiert sich für die forstlichen Themen gar nicht. Dafür ist jetzt der „Hubert“ zuständig, welcher schon zu der Erkenntnis gekommen ist, daß ein über die Jahre immer höherer Abschuss nicht weniger Verbiss produziert.
Auch der Gamsabschuß erzeugt immer mehr Unmut und es wird auch mehr in der Öffentlichkeit bekannt, damit wird es auch für die Politik interessant.
Diese Erkenntnis ist aber noch nicht beim Forst angekommen.
Meine bescheidene Meinung/Hoffnung, daß beim Abschuss endlich mal die Vernuft einkehrt im Staatswald.
P.S kenne viele gute Berufsjäger/Forstmänner, bin also kein „Forsthasser“.
Die kenne ich auch und das Thema hat auch mit "Forsthasser" nichts zu tun. So manchem sei zu empfehlen sich mal mit früheren und auch heutigen ÖJV Positionspapieren (und auch mal zwischen den Zeilen zu lesen bzw. zu hören) auseinander zu setzen, dabei muss man auch nicht alle über einen Kamm scheren, aber eine gewisses Klüngel hat sich zum Ziel gesetzt die Jagd abzuschaffen, bzw. auf reines Schalenwildmanagement zu begrenzen. Beweise? kann man in jeder Novellierung der Landesjagdgesetze nachblättern. Das läuft alles im Hintergrund und Scheibchenweise...
 
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Kleine Aufklärung in der aktuellen bayrischen Politik:

So langsam hört man aber auch eine andere Tonlage aus der Staatskanzlei. Da der Aiwanger jetzt stellvertretender Ministerpräsident ist und damit jemand, welcher sich in Jagd und Landwirtschaft wirklich auskennt??? Naja..., wechselt der Wind ganz langsam seine Richtung. .... Dafür ist jetzt der „Hubert“ zuständig, welcher schon zu der Erkenntnis gekommen ist, daß ein über die Jahre immer höherer Abschuss nicht weniger Verbiss produziert. Ist Deine Behauptung durch eine Äußerung vom stellv. MP belastbar?
Auch der Gamsabschuß erzeugt immer mehr Unmut und es wird auch mehr in der Öffentlichkeit bekannt, damit wird es auch für die Politik interessant.
Diese Erkenntnis ist aber noch nicht beim Forst angekommen. Wie auch?
Meine bescheidene Meinung/Hoffnung, daß beim Abschuss endlich mal die Vernuft einkehrt im Staatswald. Da sind wir zusammen schon zwei...
......
 
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Kleine Aufklärung in der aktuellen bayrischen Politik:

So langsam hört man aber auch eine andere Tonlage aus der Staatskanzlei. Da der Aiwanger jetzt stellvertretender Ministerpräsident ist und damit jemand, welcher sich in Jagd und Landwirtschaft wirklich auskennt, wechselt der Wind ganz langsam seine Richtung. Seine Boss, der Söder interessiert sich für die forstlichen Themen gar nicht. Dafür ist jetzt der „Hubert“ zuständig, welcher schon zu der Erkenntnis gekommen ist, daß ein über die Jahre immer höherer Abschuss nicht weniger Verbiss produziert.
Auch der Gamsabschuß erzeugt immer mehr Unmut und es wird auch mehr in der Öffentlichkeit bekannt, damit wird es auch für die Politik interessant.
Diese Erkenntnis ist aber noch nicht beim Forst angekommen.
Meine bescheidene Meinung/Hoffnung, daß beim Abschuss endlich mal die Vernuft einkehrt im Staatswald.
P.S kenne viele gute Berufsjäger/Forstmänner, bin also kein „Forsthasser“.

Ich stimme Dir zu, MP Söder interessiert sich nicht für forstliche Themen, Herr Aiwanger als BJV-Vertreter ist "sekundärinteressiert", da es seine jagdlichen Interessen betrifft.
Nur weil jemand Interesse hat (und Interessen vertritt), kennt er sich nicht automatisch aus.

Die Erkenntnis "höherer Abschuss produziert nicht weniger Verbiss" ist keine Erkenntnis, sondern eine Fehldeutung der Entwicklung der Ergebnisse der Vegetationsgutachten.
Alle mir bekannten Fälle von körperlichem Nachweis in Kombination mit einer nennenswerten Erhöhung der Abschusszahlen haben mittelfristig zu einer Verbesserung der Verbisssituation geführt, wenn es auf einer gewissen Flächengröße erfolgt ist.

Die Gamsdebatte und das Engagement einer Fr. Miller haben auch nichts mit Erkenntnissen zu tun. Es werden eben Partikularinteressen vertreten.

Und genau darum geht es ja auch in den Urteilen: Gemeinwohl vor Partikularinteressen. Wald vor Wild.
 
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"Und genau darum geht es ja auch in den Urteilen: Gemeinwohl vor Partikularinteressen. Wald vor Wild."

Ist immer nur die Frage wer sich die Deutungshoheit über das Allgemeinwohl anmaßt... In einer Demokratie hat man nun mal unterschiedliche Interessenslagen, die in Konkurrenz zueinander stehen. Und somit ist das Allgemeinwohl inhaltlich nicht fest definiert sondern meiner Meinung nach immer das Ergebnis von Verhandlungen und eines Interessenssausgleichs.
 
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das Urteil des BGH, „IM NAMEN des VOLKES“ Nr. III ZR 18/83, das auch für Bayern bindend ist, umfasst 32 Seiten.
Hier die Kurzfassung:
Tatbestand: Ein Waldbesitzer verklagte das Land Rheinland-Pfalz auf Zahlung von 2,5 Millionen DM Schadenersatz + 48.000,--DM Zinsen wegen Verbiss und Fegeschäden. Ursache sei die von der OJB betriebene „Rotwildpolitik“, die sich nicht an dem im BJG und im Landesrecht normierten Vorrang der Forstwirtschaft vor der Hege eines artenreichen und gesunden Wildbestandes ausrichte. Es werde „Überhege“ betrieben, die auf einen enteignungsgleichen Nachteil der Forstwirtschaft gerichtet sei. Der festgesetzte Abschuss sei zu niedrig und orientiere sich nicht am verheerenden Zustand der Wälder und am Umfang der Wildschäden

(Anmerkung: Sachverständige hatten eine Wilddichte von 1-2,5 100/ha Stück Rotwild befürwortet und um dieses Ziel zu erreichen, auch einen entsprechenden Abschussplan, der auch „umzusetzen“ sei. Dieser wurde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat auch genehmigt.
Der Kläger wollte eine geringere Wilddichte 0,5-1,5 /St. Rotwild/100ha Rand-Kerngebiet.)

Die Klage wurde mit folgender Begründung abgewiesen:
...

" .....
Die Unzulässigkeit einer Abrechnung von Schäden auf „erkennbar realitätswidriger und daher fiktiver Basis“ wurde bereits mit BGH Urteil v.7.07.1970 VI ZR 233/69 festgestellt.
.....

Eine „ORDNUNGSGEMÄSSE“ Forstwirtschaft kann in der Tat aber nur eine Forstwirtschaft sein, die neben den ökonomischen Zielen auch die ökologischen Ziele zur Erhaltung des Biotops verfolgt.
...."

BGH vs. BayVerwGH; Ober schlägt Unter? Waldwildschäden??? :ROFLMAO:


Leider geht dieses Zitat völlig am Thema vorbei! Es geht hier nicht um Feststellung einer Schadenshöhe werter Sylvaner. Öffentliches Recht und Privatrecht sind zwei völlig verschiedene Stiefel, etwa so wie Wein und Apfelmost...:)
 
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das Urteil des BGH, „IM NAMEN des VOLKES“ Nr. III ZR 18/83, das auch für Bayern bindend ist,

(…)

BGH vs. BayVerwGH; Ober schlägt Unter? Waldwildschäden??? :ROFLMAO:

Im Grunde hast Du Dir selbst die Antwort gegeben. Der BGH hat über einen zivilrechtlichen Sachverhalt geurteilt. Da ist der BGH die oberste Instanz. Bei einer Verwaltungsstreitsache wie im vorliegenden Fall, ist das Bundesverwaltungsgericht die oberste Instanz. Also nix BGH.
Und nach der Föderalismusreform vor einigen Jahren ist Rechtssetzungskompetenz an die Länder zurückgegeben worden, u.a. im jagdrechtlichen Bereich. Das hast Du doch sicher mitbekommen?
 
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"Und genau darum geht es ja auch in den Urteilen: Gemeinwohl vor Partikularinteressen. Wald vor Wild."

Ist immer nur die Frage wer sich die Deutungshoheit über das Allgemeinwohl anmaßt... In einer Demokratie hat man nun mal unterschiedliche Interessenslagen, die in Konkurrenz zueinander stehen. Und somit ist das Allgemeinwohl inhaltlich nicht fest definiert sondern meiner Meinung nach immer das Ergebnis von Verhandlungen und eines Interessenssausgleichs.
Eben, in einer Demokratie obliegt diese Deutungshoheit der Mehrheit, die in Form ihrer gewählten Vertreter Gesetze beschließt. Wenn nicht klar ist, ob ein Tatbestand dem "Willen der Mehrheit" entspricht, können Gerichte bemüht werden, um darüber zu entscheiden, ob das der Fall ist.
Aktuell ist eben in Bayern "Wald vor Wild" der Konsens nach erfolgtem Interessenaugleich. Das war auch schon deutlich anders.

Dass teilweise gute Lobbyarbeit den Willen der Mehrheit überlagert ist auch klar. Aber die mächtige Lobby sehe ich weder im ÖJV, noch in der jagdlich sehr heterogenen Forstpartie.
 
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Leider geht dieses Zitat völlig am Thema vorbei! Es geht hier nicht um Feststellung einer Schadenshöhe werter Sylvaner. Öffentliches Recht und Privatrecht sind zwei völlig verschiedene Stiefel, etwa so wie Wein und Apfelmost...:)

Echt jetzt? Wein und Apfelmost haben nichts miteinander gemeinsam? Noja, ich lerne ja gern dazu... :rolleyes:
jedenfalls, die Zitatquelle ist mir wichtig genug, wie auch der Zusammenhang
"...um Feststellung einer Schadenshöhe...." war auch mir nicht wichtig.

mit etwas Textverständnis kann jeder, oder fast jeder, die Äußerung über "Ordnungsgemäßer Forstwirtschaft" werten, nur wollen soll man schon mögen. :rolleyes: hier eben die Wertung und Zusammenhang von "ökonomischen ... und ökologischen Zielen".
@OVS: ...weswegen die "Gegenüberstellung" von BGH und BayVGH auch in Frage gestellt wurde. Ironie erkennen kann halt nicht jeder, muß auch nicht.

Das Thema "Wald vor Wild" wird in verschiedenen Rechts"abteilungen" behandelt, und hängt nicht zusammen?
 
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Ich habe den Eindruck, dass "Wald vor Wild" bis hin zur Schonzeitaufhebung nicht nur in Bayern propagiert wird, sondern auch in anderen Bundesländern. Was heisst hier "propagiert", das wird vorgegeben, Wildtiermanagement eben, getreu einem Bibelmotto, nach dem sich der Mensch die Welt untertan machen soll. Na ja, insbesondere dann, wenn es um seine finanziellen Interessen geht. Mr Trump und seinen Mr Grenell sollten wir vielleicht nacheifern, die leben das ja schon.
Gruss, DKDK.
 
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Echt jetzt? Wein und Apfelmost haben nichts miteinander gemeinsam? Noja, ich lerne ja gern dazu... :rolleyes:
jedenfalls, die Zitatquelle ist mir wichtig genug, wie auch der Zusammenhang
"...um Feststellung einer Schadenshöhe...." war auch mir nicht wichtig.

mit etwas Textverständnis kann jeder, oder fast jeder, die Äußerung über "Ordnungsgemäßer Forstwirtschaft" werten, nur wollen soll man schon mögen. :rolleyes: hier eben die Wertung und Zusammenhang von "ökonomischen ... und ökologischen Zielen".
@OVS: ...weswegen die "Gegenüberstellung" von BGH und BayVGH auch in Frage gestellt wurde. Ironie erkennen kann halt nicht jeder, muß auch nicht.

Das Thema "Wald vor Wild" wird in verschiedenen Rechts"abteilungen" behandelt, und hängt nicht zusammen?


Es mangelt dir leider am Grundwissen. Aber ich denke, das ist dir ziemlich egal. Hauptsache losgepoltert. Etwas weniger "Wut im Bauch" hilft dem Verständnis.
Nochmal: Ein BGH-Urteil ist für den BayVGH ziemlich belanglos.
 
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(...)

@OVS: ...weswegen die "Gegenüberstellung" von BGH und BayVGH auch in Frage gestellt wurde. Ironie erkennen kann halt nicht jeder, muß auch nicht.

Das Thema "Wald vor Wild" wird in verschiedenen Rechts"abteilungen" behandelt, und hängt nicht zusammen?

Ach, das war Ironie...ja, das würde ich Deiner Stelle jetzt auch sagen (Achtung, DAS war Ironie!)

Hängt was zusammen? Ja, ganz am Ende muss beides verfassungsgemäß sein, mehr nicht. Bayern kann „Wald vor Wild“ problemlos ins Gesetz schreiben. Wenn der Unterlegene daran zweifelt, dann kann er zunächst das BVerwG damit befassen und am Ende noch versuchen, dass das BVerfG sich damit beschäftigt, falls noch nicht geschehen.
 

z/7

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wenn es um seine finanziellen Interessen geht.
Wirtschaftliche Aspekte sind nur ein Bruchteil der Gemeinwohlfunktionen des Waldes und betreffen als solche auch nur den Staatswald. Wichtiger sind sämtliche anderen Funktionen eines vitalen Waldökosystems. Der Witz dabei ist allerdings, daß nur ein wenigstens teilweise bewirtschafteter Wald diese Funktionen optimal erfüllen kann.

Eine finanziell zumindest minimale Erträge liefernde Bewirtschaftung ist als Motivation für den privaten Waldbesitz also unabdingbar. Wer nur draufzahlt - und das kann im Wald schneller passieren, als einem lieb ist - wird kaum etwas in seinen Wald investieren.
 
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Ich würde mich an so einer Diskussion nicht beteiligen, wenn ich von Wald null Ahnung hätte oder nicht zu den Waldbesitzern gehörte.
Ich spreche von wirtschaftlichen Treibern, weil ich das Argument häufig von Forstleuten der öffentlichen Hand zu hören bekomme, übrigens nicht nur von denen, denn es gibt ja auch wirklich grosse private.
Ich sehe unsere Wildtiere als Teil eines funktionierenden "Systems" und bin davon überzeugt, dass man im Zusammenhang mit Bestandsregulierung eben nicht auf Totalabschuss oder Schonzeitaufhebung für relativ "hoch" beschlagene Tiere setzen muss, um ein Gleichgewicht zu erhalten oder wieder herzustellen. Dass das nicht so einfach ist, grad bei der einen oder anderen Wildtierart ist mir schon klar, aber was ist schon einfach, wenn man es ernst nimmt und verantwortungsvoll umsetzen will.
Hinter solchen Entscheidungen scheint ja die Frage zu stehen, ob man einen Konsens zur Akzeptanz eines Problems finden kann und ob man zu einer Problemlösung kommt. Da das wohl nicht der Fall war/ist, kam es ja zu den gerichtlichen Entscheidungen. Und wie geschrieben, ich sehe durchaus Widersprüche.
Gruss, DKDK.
 
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"Gruppenabschussplan" heisst: jeder kann schiessen, was und wieviel er will, bis diese Grenze erreicht ist. Wenn der X in seinem Revier nicht jagt, sondern nur füttert, dann erlegt man das Wild außen herum und wenn er mag kann er gerne jedes Jahr "0, 0" melden. Bei Schutzwaldlagen geht das vielleicht nicht, aber ansonsten ist das nach meiner Erfahrung eine nutzbare Möglichkeit.
Das mit dem Gruppenabschußplan ist das unsinnigste überhaupt.
Bei uns im Revier steht das Rotwild üblicherweise bis Anfang August. Danach steht es bis November überwiegend zwei Reviere weiter beim Staat. Wenn es dann im Dezember und Januar wieder im Revier ist, ist der Abschußplan schon erfüllt.
Wir haben nur noch das Vergnügen des Wildschadens
 

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