Diese ÖJV Knallerbsen wie man sie kennt...forstliches Unvermögen durch höhere Abschusszahlen zu kompensieren, einfach nur lächerlich!
ich war mal so frei....
Diese ÖJV Knallerbsen wie man sie kennt...forstliches Unvermögen durch höhere Abschusszahlen zu kompensieren, einfach nur lächerlich!
Die kenne ich auch und das Thema hat auch mit "Forsthasser" nichts zu tun. So manchem sei zu empfehlen sich mal mit früheren und auch heutigen ÖJV Positionspapieren (und auch mal zwischen den Zeilen zu lesen bzw. zu hören) auseinander zu setzen, dabei muss man auch nicht alle über einen Kamm scheren, aber eine gewisses Klüngel hat sich zum Ziel gesetzt die Jagd abzuschaffen, bzw. auf reines Schalenwildmanagement zu begrenzen. Beweise? kann man in jeder Novellierung der Landesjagdgesetze nachblättern. Das läuft alles im Hintergrund und Scheibchenweise...Kleine Aufklärung in der aktuellen bayrischen Politik:
So langsam hört man aber auch eine andere Tonlage aus der Staatskanzlei. Da der Aiwanger jetzt stellvertretender Ministerpräsident ist und damit jemand, welcher sich in Jagd und Landwirtschaft wirklich auskennt, wechselt der Wind ganz langsam seine Richtung. Seine Boss, der Söder interessiert sich für die forstlichen Themen gar nicht. Dafür ist jetzt der „Hubert“ zuständig, welcher schon zu der Erkenntnis gekommen ist, daß ein über die Jahre immer höherer Abschuss nicht weniger Verbiss produziert.
Auch der Gamsabschuß erzeugt immer mehr Unmut und es wird auch mehr in der Öffentlichkeit bekannt, damit wird es auch für die Politik interessant.
Diese Erkenntnis ist aber noch nicht beim Forst angekommen.
Meine bescheidene Meinung/Hoffnung, daß beim Abschuss endlich mal die Vernuft einkehrt im Staatswald.
P.S kenne viele gute Berufsjäger/Forstmänner, bin also kein „Forsthasser“.
Kleine Aufklärung in der aktuellen bayrischen Politik:
So langsam hört man aber auch eine andere Tonlage aus der Staatskanzlei. Da der Aiwanger jetzt stellvertretender Ministerpräsident ist und damit jemand, welcher sich in Jagd und Landwirtschaft wirklich auskennt??? Naja..., wechselt der Wind ganz langsam seine Richtung. .... Dafür ist jetzt der „Hubert“ zuständig, welcher schon zu der Erkenntnis gekommen ist, daß ein über die Jahre immer höherer Abschuss nicht weniger Verbiss produziert. Ist Deine Behauptung durch eine Äußerung vom stellv. MP belastbar?
Auch der Gamsabschuß erzeugt immer mehr Unmut und es wird auch mehr in der Öffentlichkeit bekannt, damit wird es auch für die Politik interessant.
Diese Erkenntnis ist aber noch nicht beim Forst angekommen. Wie auch?
Meine bescheidene Meinung/Hoffnung, daß beim Abschuss endlich mal die Vernuft einkehrt im Staatswald. Da sind wir zusammen schon zwei...
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Kleine Aufklärung in der aktuellen bayrischen Politik:
So langsam hört man aber auch eine andere Tonlage aus der Staatskanzlei. Da der Aiwanger jetzt stellvertretender Ministerpräsident ist und damit jemand, welcher sich in Jagd und Landwirtschaft wirklich auskennt, wechselt der Wind ganz langsam seine Richtung. Seine Boss, der Söder interessiert sich für die forstlichen Themen gar nicht. Dafür ist jetzt der „Hubert“ zuständig, welcher schon zu der Erkenntnis gekommen ist, daß ein über die Jahre immer höherer Abschuss nicht weniger Verbiss produziert.
Auch der Gamsabschuß erzeugt immer mehr Unmut und es wird auch mehr in der Öffentlichkeit bekannt, damit wird es auch für die Politik interessant.
Diese Erkenntnis ist aber noch nicht beim Forst angekommen.
Meine bescheidene Meinung/Hoffnung, daß beim Abschuss endlich mal die Vernuft einkehrt im Staatswald.
P.S kenne viele gute Berufsjäger/Forstmänner, bin also kein „Forsthasser“.
das Urteil des BGH, „IM NAMEN des VOLKES“ Nr. III ZR 18/83, das auch für Bayern bindend ist, umfasst 32 Seiten.
Hier die Kurzfassung:
Tatbestand: Ein Waldbesitzer verklagte das Land Rheinland-Pfalz auf Zahlung von 2,5 Millionen DM Schadenersatz + 48.000,--DM Zinsen wegen Verbiss und Fegeschäden. Ursache sei die von der OJB betriebene „Rotwildpolitik“, die sich nicht an dem im BJG und im Landesrecht normierten Vorrang der Forstwirtschaft vor der Hege eines artenreichen und gesunden Wildbestandes ausrichte. Es werde „Überhege“ betrieben, die auf einen enteignungsgleichen Nachteil der Forstwirtschaft gerichtet sei. Der festgesetzte Abschuss sei zu niedrig und orientiere sich nicht am verheerenden Zustand der Wälder und am Umfang der Wildschäden
(Anmerkung: Sachverständige hatten eine Wilddichte von 1-2,5 100/ha Stück Rotwild befürwortet und um dieses Ziel zu erreichen, auch einen entsprechenden Abschussplan, der auch „umzusetzen“ sei. Dieser wurde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat auch genehmigt.
Der Kläger wollte eine geringere Wilddichte 0,5-1,5 /St. Rotwild/100ha Rand-Kerngebiet.)
Die Klage wurde mit folgender Begründung abgewiesen:
...
" .....
Die Unzulässigkeit einer Abrechnung von Schäden auf „erkennbar realitätswidriger und daher fiktiver Basis“ wurde bereits mit BGH Urteil v.7.07.1970 VI ZR 233/69 festgestellt.
.....
Eine „ORDNUNGSGEMÄSSE“ Forstwirtschaft kann in der Tat aber nur eine Forstwirtschaft sein, die neben den ökonomischen Zielen auch die ökologischen Ziele zur Erhaltung des Biotops verfolgt.
...."
BGH vs. BayVerwGH; Ober schlägt Unter? Waldwildschäden???
das Urteil des BGH, „IM NAMEN des VOLKES“ Nr. III ZR 18/83, das auch für Bayern bindend ist,
(…)
BGH vs. BayVerwGH; Ober schlägt Unter? Waldwildschäden???
Eben, in einer Demokratie obliegt diese Deutungshoheit der Mehrheit, die in Form ihrer gewählten Vertreter Gesetze beschließt. Wenn nicht klar ist, ob ein Tatbestand dem "Willen der Mehrheit" entspricht, können Gerichte bemüht werden, um darüber zu entscheiden, ob das der Fall ist."Und genau darum geht es ja auch in den Urteilen: Gemeinwohl vor Partikularinteressen. Wald vor Wild."
Ist immer nur die Frage wer sich die Deutungshoheit über das Allgemeinwohl anmaßt... In einer Demokratie hat man nun mal unterschiedliche Interessenslagen, die in Konkurrenz zueinander stehen. Und somit ist das Allgemeinwohl inhaltlich nicht fest definiert sondern meiner Meinung nach immer das Ergebnis von Verhandlungen und eines Interessenssausgleichs.
Leider geht dieses Zitat völlig am Thema vorbei! Es geht hier nicht um Feststellung einer Schadenshöhe werter Sylvaner. Öffentliches Recht und Privatrecht sind zwei völlig verschiedene Stiefel, etwa so wie Wein und Apfelmost...
Echt jetzt? Wein und Apfelmost haben nichts miteinander gemeinsam? Noja, ich lerne ja gern dazu...
jedenfalls, die Zitatquelle ist mir wichtig genug, wie auch der Zusammenhang
"...um Feststellung einer Schadenshöhe...." war auch mir nicht wichtig.
mit etwas Textverständnis kann jeder, oder fast jeder, die Äußerung über "Ordnungsgemäßer Forstwirtschaft" werten, nur wollen soll man schon mögen. hier eben die Wertung und Zusammenhang von "ökonomischen ... und ökologischen Zielen".
@OVS: ...weswegen die "Gegenüberstellung" von BGH und BayVGH auch in Frage gestellt wurde. Ironie erkennen kann halt nicht jeder, muß auch nicht.
Das Thema "Wald vor Wild" wird in verschiedenen Rechts"abteilungen" behandelt, und hängt nicht zusammen?
(...)
@OVS: ...weswegen die "Gegenüberstellung" von BGH und BayVGH auch in Frage gestellt wurde. Ironie erkennen kann halt nicht jeder, muß auch nicht.
Das Thema "Wald vor Wild" wird in verschiedenen Rechts"abteilungen" behandelt, und hängt nicht zusammen?
Wirtschaftliche Aspekte sind nur ein Bruchteil der Gemeinwohlfunktionen des Waldes und betreffen als solche auch nur den Staatswald. Wichtiger sind sämtliche anderen Funktionen eines vitalen Waldökosystems. Der Witz dabei ist allerdings, daß nur ein wenigstens teilweise bewirtschafteter Wald diese Funktionen optimal erfüllen kann.wenn es um seine finanziellen Interessen geht.
Das mit dem Gruppenabschußplan ist das unsinnigste überhaupt."Gruppenabschussplan" heisst: jeder kann schiessen, was und wieviel er will, bis diese Grenze erreicht ist. Wenn der X in seinem Revier nicht jagt, sondern nur füttert, dann erlegt man das Wild außen herum und wenn er mag kann er gerne jedes Jahr "0, 0" melden. Bei Schutzwaldlagen geht das vielleicht nicht, aber ansonsten ist das nach meiner Erfahrung eine nutzbare Möglichkeit.