DIe erkennt man ganz einfach an den damit verbundenen "Staatseinnahmen". Das ist der gemeinsame Nenner und deshalb lässt man das auch so durchgehen.Dass teilweise gute Lobbyarbeit den Willen der Mehrheit überlagert ist auch klar. Aber die mächtige Lobby sehe ich weder im ÖJV, noch in der jagdlich sehr heterogenen Forstpartie.
Das kam dann falsch rüber, ich bitte um Entschuldigung. Gleichwohl finde ich die Bejagungspolitik generell in BDW und insbesondere im Schwarzwald nicht angemessen gegenüber dem Rotwild. Um es mal etwas vorsichtig auszudrücken.
siehe unten links ;-)
bei ca. 450 St./17.000 ha eingepferchtem Rotwild droht die genetische Verarmung innerhalb kurzer Zeit.
das Urteil des BGH, „IM NAMEN des VOLKES“ Nr. III ZR 18/83, das auch für Bayern bindend ist, umfasst 32 Seiten.
Hier die Kurzfassung:
Tatbestand: Ein Waldbesitzer verklagte das Land Rheinland-Pfalz auf Zahlung von 2,5 Millionen DM Schadenersatz + 48.000,--DM Zinsen wegen Verbiss und Fegeschäden. Ursache sei die von der OJB betriebene „Rotwildpolitik“, die sich nicht an dem im BJG und im Landesrecht normierten Vorrang der Forstwirtschaft vor der Hege eines artenreichen und gesunden Wildbestandes ausrichte. Es werde „Überhege“ betrieben, die auf einen enteignungsgleichen Nachteil der Forstwirtschaft gerichtet sei. Der festgesetzte Abschuss sei zu niedrig und orientiere sich nicht am verheerenden Zustand der Wälder und am Umfang der Wildschäden
(Anmerkung: Sachverständige hatten eine Wilddichte von 1-2,5 100/ha Stück Rotwild befürwortet und um dieses Ziel zu erreichen, auch einen entsprechenden Abschussplan, der auch „umzusetzen“ sei. Dieser wurde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat auch genehmigt.
Der Kläger wollte eine geringere Wilddichte 0,5-1,5 /St. Rotwild/100ha Rand-Kerngebiet.)
Die Klage wurde mit folgender Begründung abgewiesen:
...
" .....
Die Unzulässigkeit einer Abrechnung von Schäden auf „erkennbar realitätswidriger und daher fiktiver Basis“ wurde bereits mit BGH Urteil v.7.07.1970 VI ZR 233/69 festgestellt.
.....
Eine „ORDNUNGSGEMÄSSE“ Forstwirtschaft kann in der Tat aber nur eine Forstwirtschaft sein, die neben den ökonomischen Zielen auch die ökologischen Ziele zur Erhaltung des Biotops verfolgt.
...."
BGH vs. BayVerwGH; Ober schlägt Unter? Waldwildschäden???
Also geht es darum, den Wald als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Erholungsraum und als Wirtschaftsraum zu erhalten. Dass es da Zielkonflikte gibt, ist klar, es gibt aber auch Lösung. Die Rotwildkonzeption im Südschwarzwald scheint eine zu sein, wenn das auch im Nordschwarzwald gelingt, dann ist ein großer Schritt getan.
Dass man aber 150.000 Wald, mit einem Verkehrswert von rund 900 Mio. €, wenn man an den Nordschwarzwald denkt, an den Vorstellungen von 300 Jagdpächtern ausrichten sollte, wäre völlig daneben.
bei ca. 450 St./17.000 ha eingepferchtem Rotwild droht die genetische Verarmung innerhalb kurzer Zeit.
Ich denke, man sieht in der ganzen Debatte vieles zu schwarz-weiß und das Land - insbesondere dir grüne Regierung in BW - handelt allzu oft nach der Devise "divide et impera". Solange die Politik erreicht, dass sich die unterschiedlichen Interessengemeinschaften gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben und sich streiten, können sich die Damen und Herren locker auf ihrem Allerwertesten ausruhen.
Mir fällt dazu kein jagdliches Beispiel ein, weißt Du eines?
Es gibt nicht ausschließlich das Prinzip "Jagd", genausowenig wie es ein ausschließliches Prinzip "Landwirtschaft" oder "Forst" geben kann. Ein ökologisches System ist immer ganzheitlich zu betrachten und es ist müßig zu glauben, dass ein Eingriff keine Auswirkungen hat.
Ja, stimmt. Abr das behauptet doch auch niemand.
Ich würde wetten wollen, dass es sich nachhaltig auf den Verbiss und das Schälen auswirken würde, wenn es Steppenflächen geben würde, wenn die freie Betretung des Waldes ohne Sondergenehmigung wieder auf die Zeit zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang beschränkt würde und sich die Bevölkerungszahl auf etwa 1/3 der derzeitigen pro Quadratkilometer reduzieren würde.
Wie Du weiter unten selber schreibst, wird das eine Illusion bleiben.
Das wird so aber nicht passieren. Was wir hier praktizieren, ist eine klassische Verdrängung. Wir vereinnahmen den ursprünglichen Lebensraum. Dann das, was übrig bleibt. Das Rotwild in BW erinnert mich mit den ausgewiesenen Gebieten immer etwas an die Nordamerikanischen Indianer... und das ist unser Wappentier....
@OVS
es waren 8 STück, 2 Hirsche 3 AT und 3K.
Diese haben sich aber auch mit weiterem Schwarzwälder Rotwild in Laufe der Jahre "blutaufgefrischt"!
So konsequent solte man dann auch beim Wolf oder gar dem Bison sein...vor allem wenn man weiß, dass sich Population auf 9 Stück Gehegewild gründen, denen 1945 die Freiheit geschenkt wurde...in dieser Ecke gab es schon lange kein natürliches Vorkommen mehr, ist für Rotwild auch eine sehr ungemütliche Ecke. Man muss also nicht das hohe Lied des geknechteten Edelwildes singen, es sind Nachkommen einer Vollzugsanstalt, gewissermaßen
Naja, das mit dem Südschwarzwälder Rotwild ist aus einschlägigen Seiten ergoogelt, zugegebenermassen. Also rein spekulativ zusammengereimt...das kann man glauben oder auch nicht. Der Forststudent wird es wohl schlucken...müssen ;-)So konsequent solte man dann auch beim Wolf oder gar dem Bison sein
Wild ist da. Ob vormals Gegattert oder nicht.
Das interessiert nicht die Bohne. Offensichtlch hat es sich dieses Stück Natur zurückerobert ist ist heimisch.
Man könnte (und hat obendrein die Pflicht) noch viel mehr Wald ind echten Wld, das hieße Nationalparkflächen überführen.