[Niedersachsen] Auskunftsbegehren

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Waidmannsheil!

Habe es gerade schon im Frust-und-Ärger-Thread geschrieben, die Verwaltung (in diesem Fall der Kreis als untere Naturschutzbehörde) haut das Geld ohne Sinn und Verstand heraus.

Heckenpflege samt Abtransport des Schnittguts bei mir im Revier ausgeschrieben. Ich hätte es kostenlos gemacht, wurde natürlich nicht berücksichtigt.

Ich möchte jetzt beim Kreis Auskunft darüber verlangen, was der Auftrag an einen Landschaftsgärtner kosten soll. Worauf kann ich mich berufen ?

Gruß, WB
 
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Ich !

Der Landschaftsgärtner ist ein guter Freund und Mitjäger, dem würde ich den Auftrag unbesehen gönnen.

Der tiefere Sinn ist, dass die "Biologen" hier eine Teichlandschaft für Offenlandarten etablieren wollen, weswegen die Wallhecke peut-à-peut verschwinden soll. Völlig sinnlos, da die Teiche an drei Seiten von Wald umgeben sind.
 
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24 Jun 2017
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Hättest ggf. an der Ausschreibung teilnehmen sollen.

Reg Dich nicht auf und geh in der Zeit schön mit Deiner Frau zu Essen
 
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16 Mrz 2008
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Wessen Daten werden da geschützt ?

Ich (als Bürger und Steuerzahler) möchte wissen, wie viel die öffentliche Hand für ein konkretes Projekt ausgibt.
 
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29 Nov 2023
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Und so viel ich weiss, kann jeder Bürger nach diesem IFG von jeder Behörde Auskunft erhalten. Er muss seine Frage schriftlich formulieren und sich auf das IFG berufen. Ob die Antwort dann alles klärt und inhaltlich zufrieden stellend ist, steht auf einem anderen Blatt und provoziert eventuell gleich die nächste schriftliche Anfrage nach dem IFG. Wie @Schnage bereits vorschlägt, wenn Du es selber nicht machen willst dann wende Dich an die kommunale Opposition (eher nicht an die Grünen🤣) und an die Lokalpresse.
 
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23 Jan 2021
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Transparenzgesetze Deines Bundeslandes. IFG wurde schon genannt. UIG kannst Du evtl. auch bemühen. ABER: Betriebs und Geschäfzsgeheimnisse sind in der Regel Ausschlussgründe nach den Transparenzgesetzen. Die Informationen müssen dann nicht offenbart werden.
 
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Du hast geschrieben, öffentlich ausgeschrieben dann war die Vergabe mit Zuschlag und Preis auch öffentlich.
Einfach dein Freund und Mitjäger fragen.

Gruß Seppel
 
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Transparenzgesetze Deines Bundeslandes
Niedersachsen hat kein Transparanzgesetz und das IFG gilt nur auf Bundesebene bzw. gegenüber Bundesbehörden.

Auf Paragraph 3 Umweltinformationsgesetz.

Ich denke nicht, dass das darüber geht. § 3 UIG ermöglicht Zugang zu Umwletinformationen, welche wiederum in § 2 Abs. 2 UIG definiert werden - da geht es aber ehr um Zustandsangaben und Untersuchungsergebnisse zu Umweltthemen.

Tatsächlich schwierig die Geschichte!
 

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