[Niedersachsen] Auskunftsbegehren

Registriert
16 Mrz 2008
Beiträge
7.784
Waidmannsheil!

Habe es gerade schon im Frust-und-Ärger-Thread geschrieben, die Verwaltung (in diesem Fall der Kreis als untere Naturschutzbehörde) haut das Geld ohne Sinn und Verstand heraus.

Heckenpflege samt Abtransport des Schnittguts bei mir im Revier ausgeschrieben. Ich hätte es kostenlos gemacht, wurde natürlich nicht berücksichtigt.

Ich möchte jetzt beim Kreis Auskunft darüber verlangen, was der Auftrag an einen Landschaftsgärtner kosten soll. Worauf kann ich mich berufen ?

Gruß, WB
 
Registriert
16 Mrz 2008
Beiträge
7.784
Ich !

Der Landschaftsgärtner ist ein guter Freund und Mitjäger, dem würde ich den Auftrag unbesehen gönnen.

Der tiefere Sinn ist, dass die "Biologen" hier eine Teichlandschaft für Offenlandarten etablieren wollen, weswegen die Wallhecke peut-à-peut verschwinden soll. Völlig sinnlos, da die Teiche an drei Seiten von Wald umgeben sind.
 
Registriert
24 Jun 2017
Beiträge
4.922
Datenschutz

Hättest ggf. an der Ausschreibung teilnehmen sollen.

Reg Dich nicht auf und geh in der Zeit schön mit Deiner Frau zu Essen
 
Registriert
16 Mrz 2008
Beiträge
7.784
Wessen Daten werden da geschützt ?

Ich (als Bürger und Steuerzahler) möchte wissen, wie viel die öffentliche Hand für ein konkretes Projekt ausgibt.
 
Registriert
29 Nov 2023
Beiträge
256
Und so viel ich weiss, kann jeder Bürger nach diesem IFG von jeder Behörde Auskunft erhalten. Er muss seine Frage schriftlich formulieren und sich auf das IFG berufen. Ob die Antwort dann alles klärt und inhaltlich zufrieden stellend ist, steht auf einem anderen Blatt und provoziert eventuell gleich die nächste schriftliche Anfrage nach dem IFG. Wie @Schnage bereits vorschlägt, wenn Du es selber nicht machen willst dann wende Dich an die kommunale Opposition (eher nicht an die Grünen🤣) und an die Lokalpresse.
 
Registriert
23 Jan 2021
Beiträge
896
Transparenzgesetze Deines Bundeslandes. IFG wurde schon genannt. UIG kannst Du evtl. auch bemühen. ABER: Betriebs und Geschäfzsgeheimnisse sind in der Regel Ausschlussgründe nach den Transparenzgesetzen. Die Informationen müssen dann nicht offenbart werden.
 
Registriert
16 Mrz 2011
Beiträge
2.507
Du hast geschrieben, öffentlich ausgeschrieben dann war die Vergabe mit Zuschlag und Preis auch öffentlich.
Einfach dein Freund und Mitjäger fragen.

Gruß Seppel
 
Registriert
26 Mai 2016
Beiträge
594
Transparenzgesetze Deines Bundeslandes
Niedersachsen hat kein Transparanzgesetz und das IFG gilt nur auf Bundesebene bzw. gegenüber Bundesbehörden.

Auf Paragraph 3 Umweltinformationsgesetz.

Ich denke nicht, dass das darüber geht. § 3 UIG ermöglicht Zugang zu Umwletinformationen, welche wiederum in § 2 Abs. 2 UIG definiert werden - da geht es aber ehr um Zustandsangaben und Untersuchungsergebnisse zu Umweltthemen.

Tatsächlich schwierig die Geschichte!
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
44
Zurzeit aktive Gäste
204
Besucher gesamt
248
Oben