Aufhebung Arbeitsvertrag

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Es liegt wohl eher daran das der Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit inzidenta prüft wie Deine Chance in einen Kündigungschutzprozess gewesen wäre. Wärest Du sonst sowieso ohne Abfindung gegangen worden kann man Dir auch keine Sperrzeit oder Kürzung geben. Aber ich darf hier auch auf einen Arbeitsrechtler vor Ort verweisen. Ist immer die bessere Alternative. Und die Erstberatung ist nun warlich kein riesiger Kostenpunkt!
 
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harm schrieb:
Es liegt wohl eher daran das der Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit inzidenta prüft ...

Nix anderes habe ich gesagt, daher ist neben dem Fachanwalt auch die Agentur für Arbeit ein wichtiger Ansprechpartner. Ist mir im übrigen nicht selbst passiert, ich war auf der anderen Seite.
 
A

anonym

Guest
Na dann bilde dich mal weiter, denn sie tut es doch und hat es 2009 in mindestens vier Fällen (2 Bay, 2 BaWü) getan.

Gott gebe, dass es lange so bleibt :lol:

Immerhin lebe ich einigermassen gut davon - schade nur den vielen Menschen, die sich in ihrer Notlage noch derartige Ungerechtigkeiten gefallen lassen müssen ..... :roll:

Ansonsten sind Gesetze öffentlich einsehbar.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/1.html

Darüber hinaus muss die Arbeitsagentur auch alle INTERNEN Weisungen veröffentlichen; Grundlage ist das Informationsfreiheitsgesetz.

Die machen das auch; arbeitsagentur.de > Suchwort "HEGA" und dann der entsprechende §
 
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Es wurde schon mehrfach so geraten.

1. Klappe halten, dem AG erst gar nicht antworten (verbal), erst recht nichts unterschreiben.
2. Rechtsanwalt aufsuchen (Arbeitsrechtler oder den von der Gewerkschaft)

Die sollen dir erst mal ordentlich kündigen, meist sind die sogar dazu zu blöd. Habe ich vor Jahren mal bei einem 25000-Mitarbeiterbetrieb so erlebt. Am Ende wurde das eine recht teure "Auflösung" für den Arbeitgeber.

Die rechnen in über 90 % der Fälle mit einem Dummen der unterschreibt und sind dann wunderbar billig losgeworden. Sieh zu das du zu den 10 % gehörst.
 
A

anonym

Guest
Abbiatico schrieb:
Es wurde schon mehrfach so geraten.

1. Klappe halten, dem AG erst gar nicht antworten (verbal), erst recht nichts unterschreiben.
2. Rechtsanwalt aufsuchen (Arbeitsrechtler oder den von der Gewerkschaft)

Die sollen dir erst mal ordentlich kündigen, meist sind die sogar dazu zu blöd. Habe ich vor Jahren mal bei einem 25000-Mitarbeiterbetrieb so erlebt. Am Ende wurde das eine recht teure "Auflösung" für den Arbeitgeber.

Die rechnen in über 90 % der Fälle mit einem Dummen der unterschreibt und sind dann wunderbar billig losgeworden. Sieh zu das du zu den 10 % gehörst.

So ist es.

Endlich mal ein gescheiter Beitrag in diesem Thread.
 

Hap

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Wenn er Dich unter Druck setzen will, um eine Aussage von Dir zu erhalten, sag ihm, das möchtest Du mit Deinem Anwalt besprechen, der werde sich schriftlich äußern. Und sonst NICHTS sagen, schreiben oder sonst was tun.
Und immer schön Deinen Arbeitswillen für dies Unternehmen zeigen! Wichtig!

Hap
 
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Count Zero schrieb:
Abbiatico schrieb:
Es wurde schon mehrfach so geraten.

1. Klappe halten, dem AG erst gar nicht antworten (verbal), erst recht nichts unterschreiben.
2. Rechtsanwalt aufsuchen (Arbeitsrechtler oder den von der Gewerkschaft)

Die sollen dir erst mal ordentlich kündigen, meist sind die sogar dazu zu blöd. Habe ich vor Jahren mal bei einem 25000-Mitarbeiterbetrieb so erlebt. Am Ende wurde das eine recht teure "Auflösung" für den Arbeitgeber.

Die rechnen in über 90 % der Fälle mit einem Dummen der unterschreibt und sind dann wunderbar billig losgeworden. Sieh zu das du zu den 10 % gehörst.

So ist es.

Endlich mal ein gescheiter Beitrag in diesem Thread.

Stimmt und im Falle der Kündigung jedenfalls Kündigungsschutzklage einreichen beim ArbGericht. 98% der Klagen enden in erster oder zweiter Instanz mit einem Abfindungsvergleich.......
 
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Hallo Bausaujäger,

Du bist nicht alleine. Hab heute das gleiche Thema abgeschlossen.

Nach 9 Jahren Betriebszugehörigkeit hab ich Ende September zum 31.12.2010 ne betriebsbedingte Kündigung erhalten. Habe dann noch meine Jobs abgeschlossen und bin seit 8.11.2010 bei fortlaufenden Bezügen freigestellt.

Die Freistellung und die Kündigungsfrist haben aber erst mal gar nichts mit einer Abfindung zu tun! Eine Abfindung gibts nur, wenn die Kündigung nicht i.O. war, also z.B. wegen falscher Sozialauswahl oder so! Es besteht kein genereller Anspruch auf eine Abfindung!

In meinem Fall war das Thema Sozialauswahl durchaus strittig, so dass wir uns heute vor dem Arbeitsgericht im Rahmen eines Gütetermins auf 75% der Regelabfindung geeinigt haben. Damit habe ich mich einverstanden erklärt, weil in weiteren Gerichtsterminen auch durchaus hätte raus kommen können, dass die Sozialauswahl ok war und deshalb keine Abfindung gezahlt werden muss.

Auf jeden Fall solltest Du Dir SOFORT ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen und auch sofort einen bekanntermaßen guten Arbeitsrechtler suchen! Erst nachdem Du ein angemessenes Zwischenzeugnis in den Händen hältst wird der Anwalt (der das Zwischenzeugnis prüfen sollte) aktiv werden in Richtung Kündigungsschutzklage oder so. Das ganze mußt Du so schnell wie möglich angehen, damit Fristen für Kündigungsschutzklage etc. eingehalten werden. Nach dem guten Zwischenzeugnis kann Dir Dein Arbeitgeber später nicht ein schlechtes Abschlusszeugnis ausstellen, nur weil er Dir gegenüber verstimmt ist!

Es gibt zu viel zu beachten, als dass Du damit allein klar kommen kannst. Suche Dir auf jeden Fall sofort einen guten Arbeitsrechtler.

Ich wünsche Dir viel Glück, Erfolg und Zuversicht für die zukünftige Job-Suche.

Grüße aus dem Sauerland

Pasche
 
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Moin!

@all:

Ihr meint es ja genau wie ich nur gut mit Bausaujäger, aber wir alle spekulieren hier ins Blaue hinein weil wir uns vorstellen müssen in was für einer Firma er arbeitet und wie das Verhältnis zu seinem Chef ist. Oder weiss das einer von Euch? Ich nicht.

Alle Tipps gehen bisher davon aus, dass er in einer relativ großen Firma arbeitet wo der Chef oder die Personalabteilung weiss / wissen was er tut / sie tun. Aber das muss nicht so sein. Er könnte auch als Geselle in einem kleinen Familienbetrieb arbeiten, der jetzt übergeben wird und dabei seine Arbeitsrichtung radikal wechselt und in dem weder Senior- noch Juniorchef sich um so etwas wie Abfindungsregeln etc. in den letzten Jahren auch nur im geringsten gekümmert haben.

@Bausaujäger: Ich zitiere mich hier ausnahmsweise mal selber:

Mohawk schrieb:
Das weiss aber nur der Threadstarter und der wird dann auch wissen, wie er seinem noch-AG gegenübertreten muss.

In diesem Sinne: Sei wachsam, lass Dich nicht über den Tisch ziehen aber auch nicht aufhetzen.

Viel Glück!

Joe
 
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Mohawk schrieb:
... in dem weder Senior- noch Juniorchef sich um so etwas wie Abfindungsregeln etc. in den letzten Jahren auch nur im geringsten gekümmert haben.


Moin Joe,

gerade dann oder auch dann sollte sich zumindest einer mit dem Thema richtig gut auskennen, und der sollte doch wohl auf der Seite von Bausaujäger sein. Sich da sofort professionelle Beratung zu holen, ist nicht "böse", sondern völlig legitim und hat mit dem Verhältnis zum zukünftigen Ex-Chef nichts zu tun. Im Falle einer Kündigung können aber eh nur noch die eigenen Interessen im Vordergrund stehen, die Firma kündigt ja schließlich auch im eigenen Interesse ohne Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitnehmers.

Schönen Gruß aus dem verschneiten Sauerland

Pasche
 
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Pasche schrieb:
Mohawk schrieb:
... in dem weder Senior- noch Juniorchef sich um so etwas wie Abfindungsregeln etc. in den letzten Jahren auch nur im geringsten gekümmert haben.


Moin Joe,

gerade dann oder auch dann sollte sich zumindest einer mit dem Thema richtig gut auskennen, und der sollte doch wohl auf der Seite von Bausaujäger sein. Sich da sofort professionelle Beratung zu holen, ist nicht "böse", sondern völlig legitim und hat mit dem Verhältnis zum zukünftigen Ex-Chef nichts zu tun.

Völlig d'accord, aber der Ton macht die Musik und es ist ein Unterschied ob man zu seinem künftigen Ex-Chef geht und sagt "Du hast keine Ahnung, Das lasse ich mit mir nicht machen und Du Blödmann hörst von meinem Anwalt!" oder "Ist nett gemeint, Chef, aber seitdem Sie mal in meiner Situation waren hat sich die Situation geändert." ;)

Es mag Leute geben bei denen man sich sogar den ersten Satz sparen kann und gleich nur noch schriftlich kommunizieren läßt, aber in der Regel kommt man nach meinen Erfahrungen mit der "erstmal freundlich, draufhauen kann man immer noch"-Variante stressfreier ans Ziel.

Viele Grüße, und Dir auch viel Erfolg bei der Jobsuche!

Joe
 
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@Mohawk

Die Freundlichkeit hat ein Ende ,wenn sie mißbraucht wird um den AN einzulullen,was gerne passiert.
Zu beachten ist jedenfalls die 3WOCHENFRIST nach Ausspruch der Kündigung,die bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage unbedingt gewahrt werden muß.....

Du glaubst garnicht,wie freundlich die Arbeitgeber tun können,um den AN bis zum Verstreichenlassen dieser Frist zu foppen!!!!!
 
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Mohawk schrieb:
..... "erstmal freundlich, draufhauen kann man immer noch"-Variante stressfreier ans Ziel.

Viele Grüße, und Dir auch viel Erfolg bei der Jobsuche!

Joe


Moin Joe,

das ist vollkommen richtig und da bin ich ganz Deiner Meinung. In diesem Zusammenhang würde ich sowieso generell empfehlen, freundlich und vor allem sachlich zu bleiben.
Die Details klären die Anwälte. :wink:

Aber auch Fallen können nett und freundlich verpackt werden.
So hatte man mir z.B. nett und freundlich im Kündigungsgespräch angeboten, mich auf Wunsch bei laufenden Bezügen sofort freizustellen.
Wäre ich auf das augenscheinlich großzügige Angebot eingegangen und hätte ich mich "auf eigenen Wunsch" freistellen lassen, so hätte ich damit freiwillig meinen Arbeitsplatz aufgegeben und natürlich auf der anderen Seite keine Kündigungsschutzklage anstreben können. Somit hätte es auch als Alternative zur Wiedereinstellung keine Abfindung gegeben. Zudem hätte mir die Arbeitsagentur u.U. vorwerfen können, mit der Kündigung einverstanden zu sein, was u.U. zu einer Sperrung des Arbeitslosengeldes hätte führen können.
Anfang November hat mich der AG dann von sich aus freigestellt, da kann ich ja nichts dran machen und somit hatte es für mich keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Danke für Deine guten Wünsche, beste Grüße und WMH :)

Pasche
 

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