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Gibt es eine verbindliche Aussage über die Aufbewahrung von Munition in einer nicht dauerhaft bewohnten Ferienwohnung?
Trotz Suche habe ich dazu im Internet nichts gefunden außer Mutmaßungen.
Unstrittig und geregelt im Waffengesetz ist es, dass in einem nicht dauernd bewohnten Gebäude nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden dürfen. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen ....
Zur Munition wird nichts ausgesagt.
Gerne würde ich auch die Munition, ggfs. in kleiner Menge, für diese drei Langwaffen dort aufbewahren. Es kursieren im Internet aber Aussagen, dass dies nicht erlaubt sei.
Trotz Suche habe ich dazu im Internet nichts gefunden außer Mutmaßungen.
Unstrittig und geregelt im Waffengesetz ist es, dass in einem nicht dauernd bewohnten Gebäude nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden dürfen. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen ....
Zur Munition wird nichts ausgesagt.
Gerne würde ich auch die Munition, ggfs. in kleiner Menge, für diese drei Langwaffen dort aufbewahren. Es kursieren im Internet aber Aussagen, dass dies nicht erlaubt sei.