Aufbewahrung Gaspistole?

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25 Sep 2007
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@Solmsprüfung: Hold Dir lieber ein gutes Pfefferspray (Sabre Red oder ähnliches) DAS wirkt - sofort. Und Du kannst das Spray bereits vorab unauffällig in die Hand nehmen, so verliert man keine Zeit wenn´s doch ernst wird.

Markus
 
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10 Nov 2007
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Haubentaucher schrieb:
Moment! Es geht hier um eine Gas-/Signalwaffe - keine scharfe Waffe!
Ja, aber § 36 Abs. 1 Satz 2 WaffG spricht nur von "Schusswaffen".

Zwischen erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffen wird da nicht unterschieden, im Gegensatz zu allen anderen Stellen in § 36 WaffG oder § 13 AWaffV, wo immer von Schusswaffen, "deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist" die Rede ist.

Ergo gilt der Passus, so abstrus es auch sein mag, für alle Arten von Schusswaffen, folglich auch die erlaubnisfreien.
 
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20 Apr 2010
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Ich habe einen 200kg B-Schrank, innen ist ein Fach mit Briefkastenschloß. Unten sind 4 LW und 1 KW drin, oben Mun und ein Schlüssel zu einem weiteren Mun-Schrank.
Ist das heute noch so OK?
 

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