Mit welcher Begründung?Mail vom Freitag. Weder Verlängerung noch Neuausstellungen .Kann Das noch jemand bestätigen?
Von wem kam die Mail?Mail vom Freitag. Weder Verlängerung noch Neuausstellungen .Kann das noch jemand bestätigen?
Das ist kein Problem, soweit gegen den Pächter nix vorliegt, denn die Verlängerung ist zwar befristet von Amts wegen ausgesetzt, allerdings objektiv seitens des Pächters möglich. Ob die Waffenbehörde mit der Aussetzung korrekt handelt, werden im Zweifel die Gerichte klären müssen, ebenso ob im Grundsatz SE möglich werden könnte, bspw. wenn eine JG die Chance nutzt, einen ungeliebten Pächter los zu werden, mit dem Argument der Ermangelung eines gültigen Jagdscheines. Viel ärgerlicher hingegen erschiene mir ggf. ohne gültigen JS weder jagen noch auf den Stand gehen zu können, denn dem dürfte zweifelsfrei so sein und zwar gleichgültig, in welchem Verschulden dies zunächst liegt. Anders dürfte der Fall liegen, wenn der Jäger bspw. durch Selbstauskunft heraus gefunden hat, dass er als potenzieller Staatsfeind beobachtet wird und danach trotzdem den Pachtvertrag unterschreibt. Wird dann die Verlängerung verweigert, könnte der Pächter ggü der JG SE pflichtig werden.Wie machen das dann eigentlich Pächter die gerade verlängern müssen?!
Ohne Pappe doch keine Pacht oder?
Hat ein Jagdfreund vom Ordnungsamt einer Großstadt in NRW bekommen.Von wem kam die Mail?
Weil manchem nach Auskunft der zuständigen Behörde dieser ggf verweigert wurde. Ich meine dazu gab es hier auch schon etliche Beiträge.Ich frag mich immer, warum man beim Erwerb einer Waffe auf den Stempel für den Munitionserwerb verzichtet.