ASP in Deutschland aktuell

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Nicht hysterisch werden. Derzeit ist die ASP „amtlich festgestellt“ und lediglich die forstliche Nutzung eingeschränkt. Die landwirtschaftliche Ernte ist nicht betroffen.


Dort den Reiter Landwirtschaft/ Aktuelle Maßnahmen anklicken.

Für Eigentümer, Bewirtschafter, Pächter oder Besitzer eines landwirtschaftlichen Grundstücks innerhalb der Restriktionszonoe wird die Nutzung der Flächen mit folgender Maßgabe eingeschränkt: Für die Dauer von zunächst 14 Tagen besteht in der offenen Landschaft ein Verbot der maschinellen Bewirtschaftung und Ernte mit Ausnahme des Weinbaus.

Aus anderen Bundesländern ist das Therma Weinbau z.Teil bei der Flächenbewirtschaftung aussen vor.

Diese Frist verlängert sich mit jedem Neuen Fund und neuen Festgesetzten Restrektionsgebieten.
 
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Du mußt nicht immer Betonen das du von der Thematik keine Ahnung hast.

Sollte ASP in Weinbaugebieten Amtlich festgestelt werden; wird da kein Wein mehr Geerntet.

Genauso wie kein Getreide mehr gedroschen; kein Grünland mehr Bewirtsdchaftet wird, Keine Kartoffeln und keine Rüben gerodet....

Gejagd sowieso nicht mehr.
Das ist leider alles schlicht und einfach falsch;
hier kannst du dich informieren welche Auflagen auf die Landwirte zu kommen und welche weiteren Möglichkeiten sie haben ihre Ernte einzubringen!

 
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Das ist leider alles schlicht und einfach falsch;
hier kannst du dich informieren welche Auflagen auf die Landwirte zu kommen und welche weiteren Möglichkeiten sie haben ihre Ernte einzubringen!

Schau bitte auf der von dir Verlinkten Seite; unter " FAQ Ernte in Infizierter Zone vom 27.06.2024..."

Die von mir Verlinkte Seite Landwirtschaft Hessen; Amtliche Seite; ist
Aktuell vom 11.07.2024 10 : uhr als Information wen in den Unterschiedlichen Mitteilungen widersprüche sein sollten.
 
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Die Informationen deines Links sind mittlerweile überholt und obsolet, der von mir angeführte Link ist vom 12.07.24 und nach meinem Wissen derjenige, welche die Voraussetzungen gut zusammenfasst und am aktuellsten ist
Nur mal als Beispiel, es liegen dem Kreis GG bereits zahlreiche Anträge auf Genehmigung der jetzt anstehenden Ernte von Wintergerste, Heu und Winterweizen in der Restriktionszone vor und sind auch schon raus!
Die Voraussetzungen für die Genehmigung der Ernte sind im Link aufgeführt.
 
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Du mußt nicht immer Betonen das du von der Thematik keine Ahnung hast.

Sollte ASP in Weinbaugebieten Amtlich festgestelt werden; wird da kein Wein mehr Geerntet.

Genauso wie kein Getreide mehr gedroschen; kein Grünland mehr Bewirtsdchaftet wird, Keine Kartoffeln und keine Rüben gerodet....

Gejagd sowieso nicht mehr.
Das stimmt so nicht, in der ersten Verfügung war das mit dem Weinbau, so wie du es geschrieben hast, aber kurze Zeit später wurde die Verfügung geändert, dass alle Arbeiten in den Weinbergen, Obstplantagen usw. wieder erlaubt sind, außer Ackerbau, Wiesen mähen, Mulchen usw. es durfte auch kein Heu gemacht werden.
 
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Die Informationen deines Links sind mittlerweile überholt und obsolet, der von mir angeführte Link ist vom 12.07.24 und nach meinem Wissen derjenige, welche die Voraussetzungen gut zusammenfasst und am aktuellsten ist
Nur mal als Beispiel, es liegen dem Kreis GG bereits zahlreiche Anträge auf Genehmigung der jetzt anstehenden Ernte von Wintergerste, Heu und Winterweizen in der Restriktionszone vor und sind auch schon raus!
Die Voraussetzungen für die Genehmigung der Ernte sind im Link aufgeführt.
Ich habe mir jetzt einiger der Aktuellen Allgemeinverfügungen der einzelnben LK/ Zonen durchgelesen. Für GG z.B keine Expelziede Benenenung von Ernteverbotern; aber Beerntung von Ackerflächen wen nicht Sonderkulturen nur nach Drohenflug... die Nutzung der Erntegütter aber Teilwesde so eingeschrängt das es einem Vermarktungsverbot gleich kommt. Frage : wie der Handel als Aufnehmnde Hand wohl Getreide Trennen will damit Verwertungen als Futtermittel für Schweine ausgeschlossen; für Geflügerl und Rinder aber zulässig sein soll; die Vermischungen der Futtermittel aber dann auf den Betrieben; Bei der Zulieferung ausgeschlossen sein muß ?-- Pflanzenschutz mit Drohne zulässig; aber mit Pflanzenschutzgeräten nicht Zulässig ? Technisch garnicht Machbar...


Mir tun sich da mehr Fragen als Antworten auf; vor allem scheint es dann um Abwiegelung von Haftungsansprüchen zu gehen.... Mir tun meine Berufskollegen leid die dort nun Betroffen sind... und erst Genehmigungen und Verzögerungen mit der Ungeweissheit ob überhaupt mögloich sein kann... aber das Erntegut dann auf dem Halm verdirbt oder beim nächsten Witterungsumschwung garnicht mehr Gehändelt werden kann, nur Ersatzansprüche dann ausgegrenzt sind weil zwar Theoretisch Geerntet werden könnte.. Praktisch aber kaum umgesetzt werden kann..
 
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Jeder Landwirt der ernten möchte, beantragt eine Genehmigung und bekommt vor Erntebeginn die Flächen abgeflogen. Sind die Flächen frei von Kadaver oder Sauen, kann er sofort mit der Ernte beginnen. D. h im Moment hat er lediglich noch mehr Bürokratie zu erledigen, sonst aber keine Einschränkungen.
 
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Warum überlasst ihr das nicht den handelnden Personen vor Ort? Die wissen am Besten, was sie machen dürfen und was nicht.
Frage : welche Garantienen gibt es das der Raum und damit dann der Umfang der Handelnsen Personen nicht größer werden ?

Ich bin durchaus der Meinung das ein Brunnen schon abgedeckt gehört bevor ein Kind da drinn liegt....
 
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Jeder Landwirt der ernten möchte, beantragt eine Genehmigung und bekommt vor Erntebeginn die Flächen abgeflogen. Sind die Flächen frei von Kadaver oder Sauen, kann er sofort mit der Ernte beginnen. D. h im Moment hat er lediglich noch mehr Bürokratie zu erledigen, sonst aber keine Einschränkungen.
Dein Wort in Gottes Ohr.

Du weisdt aber schon das Ernteentscheidungen bezüglich Organsisation; Logistig; Umsetzung, Verarbeitung sich durch Einflüsse wie Wetter; Reifegrad; Temperaturen; Befahrbarkeit sehr kurzfristig ändern können, das aber mitunter dann an den Sachzwängen scheitern könnte
weil Anträge Donnerstag Vormittags; also nachdem das Wochenende in Bundesdeutsche Amtsstuben eingezogen ist , eingehen ( das Ahrtalhochweasser sei hier nur als Beispile der Effektivität und Effizienz der Vorbeugenden; Purativen und Handelnden Strulturen benant..)

Auch nach Anträge zur Beerntung kannst du nicht anfangen.... die Anträge müssen Bearbeitet; die Sachabläufe Vollzogen und Protokoliert werden ( es reicht nicht das ein Zettel mit " Drohnenflug erfolgt" in der Akte liegt...) und es muß die Genehmigung vorliegen.
Ansonsten währe das gesamte Procedrere Überflüssig ( was nichts an der Notwendigkeit ändert)
 
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Dein Wort in Gottes Ohr.

Du weisdt aber schon das Ernteentscheidungen bezüglich Organsisation; Logistig; Umsetzung, Verarbeitung sich durch Einflüsse wie Wetter; Reifegrad; Temperaturen; Befahrbarkeit sehr kurzfristig ändern können, das aber mitunter dann an den Sachzwängen scheitern könnte
weil Anträge Donnerstag Vormittags; also nachdem das Wochenende in Bundesdeutsche Amtsstuben eingezogen ist , eingehen ( das Ahrtalhochweasser sei hier nur als Beispile der Effektivität und Effizienz der Vorbeugenden; Purativen und Handelnden Strulturen benant..)

Auch nach Anträge zur Beerntung kannst du nicht anfangen.... die Anträge müssen Bearbeitet; die Sachabläufe Vollzogen und Protokoliert werden ( es reicht nicht das ein Zettel mit " Drohnenflug erfolgt" in der Akte liegt...) und es muß die Genehmigung vorliegen.
Ansonsten währe das gesamte Procedrere Überflüssig ( was nichts an der Notwendigkeit ändert)
Du kannst mir glauben, daß es nach dem abfliegen sofort unbürokratisch losgehen kann. Ich weiß von was ich spreche, da in den Prozess involviert.
 
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Du kannst mir glauben, daß es nach dem abfliegen sofort unbürokratisch losgehen kann. Ich weiß von was ich spreche, da in den Prozess involviert.
Ich wünsche un Hoffe das es dann auch so Eintritt wie es Abstrakt geplant wurde.
Leider sind die mir Vorliegenen Informationen aus tasächlichen Abläufen ( nicht nur auf Hessen begrenzt) oft eine andere.

Leider. Da ist zwischen Wunsch und Wirklichkeit noch viel Raum...

Derzeitig fehlt oft auch das Maßnahmen dann auch auf Erfolg und Umsetzbarkeit in der Praxis geprüft und Angepast werden. Diesbezüglich haben sich Staatliche Regelemntierungen und Organisationen immer schon schwer getan mit " Qualitäts-Managmen" Auch in Hessen in Gesprächen mit Beteiligten vermiss ich dezeitig das Wege nicht nur von Oben nach Unten ( Hirachie und Dienstweg) sondern auch von unten nach Oben ( Praxis; Umsetzung; Nachbesserungsvorschläge; Effizienz und Effektivität; Organisationsverkürzungen) stattfinden.

Wen ich mit Betroffenen Rede; haben über 70 % der Betroffenen haben eine Gemisamkeit erleben müsse : " Mangelnde Zuständigkeit".. der Angesprochenern um Umsetzenden....die heilige Kuh der Verwaltung.
 
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Liebe Waidgenossen,

vielen Dank für den für mich sehr informativen Faden.
Insbesondere möchte ich Teufelsmoorer und auch (seine) Kontrahenten hervorheben.
Für mich ergeben sich als landwirtschaflich außenstehender wertvolle Einblicke und Details.
Zur Sicherheit; Das meine ich nicht ironisch...

PS: Ich stamme aus Vechta, da hat man doch einige Vorstellungen um die wirtschaflichen Auswirkungen der Landwirtschaft.
 

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