In Botswana auch nicht.
Kreis Offenbach:
Verbringungsverbote: - 4/16 -
1.1.12. Das Verbringen von lebenden Wildschweinen innerhalb und außerhalb der Sperrzone I ist im gesamten und aus dem Gebiet des Landkreises Offenbach verboten.
1.1.13. Das Verbringen von in der Sperrzone I erlegten Wildschweinen bzw. von frischem Wildschweinefleisch, Wildschweinefleischerzeugnissen, anderen Erzeugnissen tierischen Ursprungs und sonstiger tierischer Neben- und Folgeprodukte, das oder die von Wildschweinen gewonnen wurde
, ist innerhalb der Sperrzone I und aus dieser heraus verboten, soweit keine Genehmigung nach Art. 51 ff. der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 erteilt wurde. Das Verbot gilt auch für den privaten häuslichen Gebrauch und für die Abgabe von kleinen Mengen von Wildschweinen oder Wildschweinfleisch direkt an den Endverbraucher und örtliche Betriebe des Einzelhandels, die diese direkt an Endverbraucher abgeben.
Wie man lesen kann ist das verbringen innerhalb der Zone 1 verboten, auch für Wurst etc.
Nur erlaubt wenn man eine Ausnahmegenehmigung hat. Da kam meine Frage von vor einiger Zeit her, wer hat die?