Anwesenheitssimulation als Einbruchschutz

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24 Aug 2016
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Was lernte ich daraus:
1. Im Zweifel brauche ich nicht auf Hilfe zu hoffen
2. die zwei Betrunkenen hatten Glück, daß die Tür stabil ist
Muss man drei Sekunden drüber nachdenken, aber vollkommen korrekt. Die Chance, in D auf wehrhaftes Gegenüber zu treffen, ist klein, aber nicht null. Ausserdem reicht ja manchmal schon ein schlecht erzogener und mies gelaunter Mischlingshund, in dessen Revier man "aus Versehen" tappt.
 
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ich kann es dir sagen:
Wenn die Hunde den Täter beißen wirst du ein großes Problem haben und der Straftäter ein saftiges Schnerzensgeld zugesprochen bekommen.
Keine scheisshausparole, nein so kürzlich passiert in Dummland.
Ja, ich weiß dass diese "Geschichte" in D herumgeistert, habe allerdings noch nie ein solches Urteil, finden können.
Da bin ich aber jetzt heilfroh, dass du meiner Unwissenheit mit deinem Wissen abhelfen kannst:
Benenne uns doch jetzt bitte das dir bekannte Urteil, in dem einem während der Tat gebissenen Einbrecher Schadensersatz zugesprochen wird.
Aber bitte nicht irgendeine Internetdiskussion sondern ein wirkliches Urteil.

Danke im Voraus.
 
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