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anonym
Guest
michik007 schrieb:Astoria06 schrieb:@caracano
Bin immer wieder erstaunt über Dein allumfassendes Rechtswissen. :27:
@OVS
Ganz verstanden habe ich es auch nocht nicht. Aber es soll so sein, daß sich nicht bleihaltige Geschosse anders im Abprallverhalten etc. geben und dadurch weitere Sicherungsmaßnahmen mit entsprechenden baulichen Veränderungen erforderlich werden. So zumindest der Stand der Dinge aus Sicht des LJV S.-H. ! Aber vermutlich wird man der Ansicht eines ewig gestrigen Verbandes auch in der Hinsicht jede Glaubwürdigkeit absprechen müssen ! :24:
WaHei
Dann solltet Ihr euch mal mit der Zulassung und Abnahme mit einem "Sachverständigen" unterhalten.
Ganz besonders bei geneigten Stahlplatten als Kugelfang. Die Polizei reagiert darauf als die Abpraller mit den Action und QD den Leuten vor die Füsse geflogen sind.
Und Du schaust Dir noch einmal an, dass er eine rechtliche Stellungnahme abgeben hat. An deren Richtigkeit auch querfliegende Geschosse zunächst mal nichts ändern, selbst wenn das wahr wäre, und Du schaust Dir jetzt mal die PDv 211 an und vergleichst die Schussentfernungen der Polizeiübungen mit denen der Jäger und dann schaun mer mal, ob auf weitere Schussentfernungen abprallende Geschosse immer noch ein Problem darstellen würden oder ob man eine andersartige Bewertung dieser Dinge nicht erstmal abwarten müßte. Durch ein Bleiverbot wird jedenfalls grundsätzlich keine Schießstanderlaubnis hinfällig, und nichts anderes wurde richtigerweise gesagt.