Anhörung Neues Jagdrecht B-W kommenden Freitag

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carcano schrieb:
Astoria06 schrieb:
Werde Ihn noch mal anpieksen, ob es was offiziell Schriftliches bezüglich der Einschätzung zu den Schießständen gibt.
Gibt es. Nämlich die Schießstandrichtlinien einerseits, und die jeweiligen Standzulassungen andererseits. Erstere sind sowieso auf die durchschlagkräftigsten Geschosse ausgerichtet, letztere sind allein nach Energiewerten unterschieden, nicht nach Geschossart. Nur im niederenergetischen Bereich (z.B. bis 1500 Joule) gibt es u.U. Beschränkungen auf Bleigeschosse, aber nicht bei Büchsenständen (typisches Limit sind 7000 Joule).

Carcano

Ich sehe, Du hast Dich offensichtlich mit der Frage der verschiedenen notwendigen Genehmigungen zum Betrieb eines Schießstands noch nicht allzu häufig im Detail beschäftigt!

- in genügend baurechtlichen Genehmigungen ist die Gestaltung der Hochblenden (Dicke und Verkleidung) nicht auf die erhöhte Abprallneigung einiger bleifreier Geschosskonstruktionen ausgelegt;
- in zahlreichen waffenechtlichen Genehmigungen findet sich die Formulierung "mit Blei- oder Mantelgeschossen" - was logischerweise die Nutzung von Massivgeschosse ausschließt;
- und letztlich gibt es eindeutige Untersuchungen, die belegen, dass das Umstellen von Blei-Schrot auf WE-Schrot ohne vorherige Komplettsanierung des "Zielgeländes" erhebliche Probleme hinsichtlich der nunmehr in Lösung gehenden Bleirückstände aufwirft, mit entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Folgen.
 
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DWM1915 schrieb:
Ips typographus schrieb:
ad 3. Einsicht bezüglich vorschnell gefasster, nicht zu Ende gedachter und unsinniger Ansichten - u.v.a. die Rücknahme derselben - ist eben nicht jedem gegeben - wie man ja regelmäßig beim ÖJV feststellen muss!

Das hat doch nix mit dem ÖJV zu tun, schau Dir nur mal das WaffG und viele andere Gesetze an. Wo werden da Blödsinnigkeiten und Schikanen zurückgenommen. Im Gegenteil kommen doch immer noch mehr rein. Je mehr waffenlose Opfer von stets bewaffneten Tätern geschlachtet werden, desto mehr neue waffenlose Opfer werden durchs Waffengesetz geschaffen. ÖJV ? Nee, das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Die Freiheit, die von vielen mit dem Leben bezahlt wurde, ist für immer weg, wenn man sie mal wieder verloren hat und andere, neue werden aufstehen müssen, um sie erneut zu erkämpfen und diesen Kampf sehr oft wieder mit dem eigenen Leben bezahlen, nur damit sattgefressenes, dekadentes, pseudointellektuelles Gesindel sie dereinst wieder nehmen oder darauf verzichten kann in Unkentnnis ihres Wertes. Und täglich grüßt das Murmeltier............


das Waffenrecht interessiert mich an dieser Stelle erst einmal überhaupt nicht, wir reden von dem offensichtlichen Schwachsinn, ohne Sinn und Verstand erst einmal eine Forderung in den jagdgesetzlichen Raum zu werfen, über deren Folgen man überhaupt noch nicht nachgedacht, deren Umsetzung man aber auch dann noch vehement fordert, nachdem klar geworden ist, dass die Forderung inhaltlich unsinnig und juristisch fragwürdig ist - aber Hauptsache bleifrei!
Und wenn ich das WaffG als symptomatisch ansehe - und Dir nun in Deiner Diagnose Recht gebe, erstaunt es mich umso mehr, dass Du im Bereich Jagdrecht so vorbehaltlos die Forderung nach Verkleinerung der JB unterstützt ohne die sich automatisch auf der gesamten Fläche daraus ergebenden Probleme überhaupt zu kennen, geschweige denn auch nur im Ansatz eine Lösung dafür parat zu haben. Die Tatsache, dass hier auf sachliche Gegenfragen zu dieser Idee lediglich mit persönlichen Anfeindungen reagiert wird, zeigt nur zu deutlich, wie schlecht Deine/Eure Sachargumente sind.
 
A

anonym

Guest
So einen Blödsinn kommentiere ich nicht mehr inhaltlich. Nur noch soviel: Es ging zunächst mal darum, dass ein bestimmtes Verhalten usus ist, das Waffenrecht war ein Beispiel, manche Forderung bzw. das Vorgehen des ÖJV ists auch letztlich nur.

Und für die Verkleinerung der EJB habe ich genug Argumente angeführt, das Eigentumsrecht ist das stärkste, Probleme sehe ich nicht, manches wäre anders, wenn überhaupt, aber selbst wenn es welche gäbe, jetzt gibts die ja auch, wäre das nicht der Hauch eines Grundes, der rechtfertigen könnte, weiterhin über die 75 ha zehntausende von Menschen um ihr Jagdausübungsrecht zu enteignen, nur damit ihr alle auf deren Kosten jagen könnt. Ein schönes Argument übrigens, wie ich finde :)
 
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DWM1915 schrieb:
Und für die Verkleinerung der EJB habe ich genug Argumente angeführt, das Eigentumsrecht ist das stärkste, Probleme sehe ich nicht, manches wäre anders, wenn überhaupt, aber selbst wenn es welche gäbe, jetzt gibts die ja auch, wäre das nicht der Hauch eines Grundes, der rechtfertigen könnte, weiterhin über die 75 ha zehntausende von Menschen um ihr Jagdausübungsrecht zu enteignen, nur damit ihr alle auf deren Kosten jagen könnt. Ein schönes Argument übrigens, wie ich finde :)

noch einmal: wenn für Dich das Eigentumsrecht als stärkstes Argument zählt, jagdpraktische Aspekte dagegen nichts bis marginal, kann die juristische Konsequenz nur die Auflösung jeglicher "Reviergröße" sein, zurück zum Zustand von 1848. Das wäre der Ansatz über den zu diskutieren wäre. Die angeführte Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag als Basis scheint mir jedenfalls juristisch äußerst dürftig zu sein.

Außerdem: wie willst Du eine Einschränkung juristisch rechtfertigen, die nach einer Reform nur 50.000, statt der bisherigen 100.000 Grundeigentümer betrifft, was ist für die verbliebenen "Entrechteten" damit "gerechter" geworden? Wo ist also die unbedingte Notwendigkeit zur Änderung?

Und schließlich wüsste ich gerne einmal konkret, wie viele Änderungen sich denn überhaupt ergeben würden, wie viele arme, bisher betrogene und entrechteten Grundeigentümer hätten denn nun plötzlich die Möglichkeit, ihr Jagdrecht selbst wahrzunehmen und darüber hinaus auch die Jagd selbst auszuüben?
 
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Ips typographus schrieb:
DWM1915 schrieb:
Und für die Verkleinerung der EJB habe ich genug Argumente angeführt, das Eigentumsrecht ist das stärkste, Probleme sehe ich nicht, manches wäre anders, wenn überhaupt, aber selbst wenn es welche gäbe, jetzt gibts die ja auch, wäre das nicht der Hauch eines Grundes, der rechtfertigen könnte, weiterhin über die 75 ha zehntausende von Menschen um ihr Jagdausübungsrecht zu enteignen, nur damit ihr alle auf deren Kosten jagen könnt. Ein schönes Argument übrigens, wie ich finde :)

noch einmal: wenn für Dich das Eigentumsrecht als stärkstes Argument zählt, jagdpraktische Aspekte dagegen nichts bis marginal, kann die juristische Konsequenz nur die Auflösung jeglicher "Reviergröße" sein, zurück zum Zustand von 1848. Das wäre der Ansatz über den zu diskutieren wäre. Die angeführte Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag als Basis scheint mir jedenfalls juristisch äußerst dürftig zu sein.

Außerdem: wie willst Du eine Einschränkung juristisch rechtfertigen, die nach einer Reform nur 50.000, statt der bisherigen 100.000 Grundeigentümer betrifft, was ist für die verbliebenen "Entrechteten" damit "gerechter" geworden? Wo ist also die unbedingte Notwendigkeit zur Änderung?

Und schließlich wüsste ich gerne einmal konkret, wie viele Änderungen sich denn überhaupt ergeben würden, wie viele arme, bisher betrogene und entrechteten Grundeigentümer hätten denn nun plötzlich die Möglichkeit, ihr Jagdrecht selbst wahrzunehmen und darüber hinaus auch die Jagd selbst auszuüben?

Also nochmal, weil Du Dir offensichtlich die Mühe ersparst, den Thread nachzulesen und somit die nächste Schleife erzwingst:


Dem Grundeigentümer steht der Ertrag zu -> Inhalt des Menschenrechtes auf Eigentum.
Der Ertrag besteht nicht nur aus den Pflanzen sondern auch aus dem nutzbaren Zuwachs an herrenlosem Tier. Die Problematik liegt in der gerechten Zuordnung eben dieses.

Eine Einschränkung des freien Nutzungsrechtes bedarf einer überprüfbaren Begründung.
Diese kann sehr wohl der unverhältnismäßige Aufwand zur gerechten Zuordnung, sprich der Bewirtschaftung des herrenlosen Getiers sein, wo einem Eigentümer nicht mehr die direkte Nutzung zusteht sondern nur noch ein geldwertiger Ersatz in einer Jagdgenossenschaft. In der Gegenüberstellung von Eigentum zu Aufwand der Bewirtschaftungsorganisation kann jedoch nicht der historische Beweis für 75ha gelten, denn die 15,7ha haben in Württemberg ungefähr genausolange funktioniert wie die 1934 aufoktroyierten preußischen 75ha. Und das ohne Computer sondern nur handschriftlich in Klatte.

Es würde in BW hauptsächlich Wirtschaftswälder betreffen, also die Hauptleidtragenden des nachwievor ungenügenden Wildschadensersatzes im Wald. Ein zureichender möglicher Schutz der sonstigen kleineren Ertragswälder bleibt natürlich auch vorrangiges Thema.
 
A

anonym

Guest
Ips typographus schrieb:
Ich sehe, Du hast Dich offensichtlich mit der Frage der verschiedenen notwendigen Genehmigungen zum Betrieb eines Schießstands noch nicht allzu häufig im Detail beschäftigt!
Im Gegensatz zu dir (mit ersichtlich schnell angelesenem Teilwissen) habe ich das häufig und in mehr Detail. Daher in der gleichen Reihenfolge:
- Irrelevant, da nur für Neufassung der Schießstandrichtlinien von Bedeutung.
- Vom Wortlaut her irreführend; denn tatsächlich sollten mit der Doppelung) (teleologische Interpretation *alle* vorkommenden Geschoßkonstruktionen erfasst werden, da es damals (seit Ablösung der französischen Balle D durch die Balle N) keine sonstigen Massivgeschosse gab. ARg e contr.: die häufigen eingeschränkten Zulassungen von Kurzwaffen- und KK-Ständen "nur für Bleigeschosse".
- Hohlgeschwätz, es geht hier um die Genehmigung von Büchsen-Kugelständen.

Carcano
 
A

anonym

Guest
DWM1915 schrieb:
So einen Blödsinn kommentiere ich nicht mehr inhaltlich.
Bist ersichtlich weiser als ich eben.
wäre das nicht der Hauch eines Grundes, der rechtfertigen könnte, weiterhin über die 75 ha zehntausende von Menschen um ihr Jagdausübungsrecht zu enteignen, nur damit ihr alle auf deren Kosten jagen könnt. Ein schönes Argument übrigens, wie ich finde :)
Ich sag's ja. Neo-Feudalismus, in verspießbürgerlichter Krüppelform.

Carcano
 
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Ich übertrage es mal aus dem Nebenthread, wo es eh OffTopic ist:

Tiroler Bracke schrieb:
DUK schrieb:
Nein, ich denke da eher an narzistische Rachegefühle gegenüber traditionellen Jägern und einseitig materielles Interesse an maximalem Holzertrag eines eigentlich auch mit einer Naturschutzpflicht auch für wiederkäuende Paarhufer belegten privaten Waldeigentums.

roflbtcstc!!!
Genau!
Und weil das Schalenwild unter (Zwangs-)Zurückstellung von ökonomischen Interessen der Eigentümer sich bis zur absoluten Biotopkapazität vermehrt hat, die Abschüsse weit unter der kompensatorischen Sterblichkeit/Zuwachsreduzierung liegen, sprich unter solchen Umständen sich jagdlich nicht kontrollieren läßt, kann man, da Gewinnmaximierung ja durch die Sozialpflicht/den Naturschutz verboten ist, enteignungsfrei die Jagd verbieten.

Bist Du ein BUND-Maulwurf?
Immer noch roflbtcstc!
Tiroler Bracke schrieb:
[quote="Lange Büchse":2p9vu21m]
wieso sollte er ein BUND Maulwurf sein - jeder einigermassen intelligente Betriebswirt weiss doch, dass "Maximierung" auf Dauer Blödsinn ist und allein Optimierung - andersausgedrückt "Maß halten" - nachhaltig etwas bringt.
Vor etwa vier Wochen hörte ich einen aus dem Nordhessischen stammenden Waldbesitzer wortwörtlich sagen, erverstehe das alles nicht - er habe noch nie mit seinem Wald erhebliches Minus geschrieben, es sei alles eine Sache der richtigen Planung.
Niemand will Überpopulation - aber was manchmal so veröffentlicht wird, wie wenig Wild es geben soll, lässt einem schon die Haare zu Berge stehen.
...

Sollen wir jetzt eine Runde Bullshit-Bingo spielen?
Wir reden hier von Kapitaldrehzahlen von 0,01! Eine Einnahmesteigerung aus der Masse heraus ist nur über Dekapitalisierung möglich, welche aber keinen Gewinn darstellt.
Dein Waldbesitzer erlöst heute die Maßnahmen seines Groß- oder Urgroß oder Ururgroßvaters sodenn sie nich vorher vom Käfer gefressen oder vom Sturm oder Eis gebrochen wurden. In der Kostenrechnung muß also entgegengestellt werden, was er seinen Urenkeln hinterläßt.
Da der Waldbesitzer auf die Qualität und die zu erntende Menge und die zu erlösende Preise während seines Besitzzeitraumes in Bezug auf Einnahmesteigerungen nur sehr geringen Einfluß hat, kann er nur zur Gewinnmaximierung/Verlustminimierung nur an der Kostenschraube stellen.U
Und das sind neben den direkten Gewinnungskosten unter Gegenrechnung langfristiger Schäden wie Bodenverdichtung eben die Kapitalerhaltungskosten, sprich die Verjüngung.

Und von welchen Schalenwildzielzahlen redest Du?
Doch nicht etwa von den 4-8 Rehen/100haWald wie es in jedem Jagdkurs in den 80ern gelehrt wurde?
Mit 25 Winterbestand wären wir ja schon zufrieden und deutlich unter 20 bekommt man die höchstens in einer leergeästen Waldwüste bis die Naturverjüngung neue Rehluxuswohnungen schafft. Oder mit 100 Sauen.
Dabei ist die Einschätzung sehr einfach: Sieht man an einem normalverjüngten Wald am Tage im Vorbeifahren Rehe draußen, dann Bestand >25/100haWald.


DUK schrieb:
Immer wieder überraschend ist doch das hochemotionale Erregungspotential mancher Foristen. Wären es Hunde man müsste beinahe von Angstbeissen sprechen.
Selbstgespräche?[/quote:2p9vu21m]
 
A

anonym

Guest
Tiroler Bracke schrieb:
Also nochmal, weil Du Dir offensichtlich die Mühe ersparst, den Thread nachzulesen und somit die nächste Schleife erzwingst:


Dem Grundeigentümer steht der Ertrag zu -> Inhalt des Menschenrechtes auf Eigentum.
Der Ertrag besteht nicht nur aus den Pflanzen sondern auch aus dem nutzbaren Zuwachs an herrenlosem Tier. Die Problematik liegt in der gerechten Zuordnung eben dieses.

Eine Einschränkung des freien Nutzungsrechtes bedarf einer überprüfbaren Begründung.
Diese kann sehr wohl der unverhältnismäßige Aufwand zur gerechten Zuordnung, sprich der Bewirtschaftung des herrenlosen Getiers sein, wo einem Eigentümer nicht mehr die direkte Nutzung zusteht sondern nur noch ein geldwertiger Ersatz in einer Jagdgenossenschaft. In der Gegenüberstellung von Eigentum zu Aufwand der Bewirtschaftungsorganisation kann jedoch nicht der historische Beweis für 75ha gelten, denn die 15,7ha haben in Württemberg ungefähr genausolange funktioniert wie die 1934 aufoktroyierten preußischen 75ha. Und das ohne Computer sondern nur handschriftlich in Klatte.

Es würde in BW hauptsächlich Wirtschaftswälder betreffen, also die Hauptleidtragenden des nachwievor ungenügenden Wildschadensersatzes im Wald. Ein zureichender möglicher Schutz der sonstigen kleineren Ertragswälder bleibt natürlich auch vorrangiges Thema.

Danke schön, T.B. Im übrigen hätten dann die Eigentümer der "neuen" EJB die Möglichkeit, durch Selbst-Bejagung auf ihrem eigenen Grund und Boden die Schäden zu verhindern, die sie jetzt "den unfähigen Jägern" in die Schuhe schieben, die bisher auf ihrem Land als Pächter gejagt haben. Sie sind insoweit ja bislang wehrlos teils ja auch wirklichen jagdlichen Krücken ausgeliefert und haben kaum Gestaltungsmöglichkeiten über die Jagdgenossenschaften im Hinblick auf die Verträge. Es wird sich nach meinem Dafürhalten dann erst bestätigen, dass ALLE nur mit Wasser kochen und man in solchen Fällen künftig kaum noch was von Wildschäden hören wird. Denn wenn man selbst erstmal in Verantwortung steht, werden die Schuldzuweisungen in Bezug auf die eigene Person erfahrungsgemäß aufhören, bei den meisten Spießern jedenfalls. Oder es wird halt wieder verpachtet und gejammert..................Auch gut.

carcano schrieb:
Bist ersichtlich weiser als ich eben.
Carcano

Das halte ich jetzt mal für ein Gerücht, aber ich danke Dir ganz herzlich für das Blümelein, ich nehms errötend an :26:
 
G

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Guest
Re: Anhörung Neues Jagdrecht B-W kommenden Freitag (Crosspos

Tiroler Bracke schrieb:
Bist Du ein BUND-Maulwurf?

Nein.

Tiroler Bracke schrieb:
Sollen wir jetzt eine Runde Bullshit-Bingo spielen?
Nein. Auch kein gemeinsames Taschenbillard.

Tiroler Bracke schrieb:
Wir reden hier von Kapitaldrehzahlen von 0,01!
Wahrscheinlich redest du hier von einer Eigenkapitalrendite von 1%. Wenn dir das zuwenig ist verkaufst du besser deinen Wald und legst das Geld schön international gestreut in Unternehmensbeteiligungen, vulgo Aktien oder noch besser Aktienindexfonds an. Da kommst du im langjährig und nachhaltig erzielbaren Mittel auf locker 6 bis 8% per annum. Klar, der damit verbundene soziale Status ist natürlich etwas weniger nobel als der eines Großprivatwaldbesitzers aber einen Tod muß man eben sterben.

Abgesehen davon glaube ich eigentlich nicht daß bei der oben behaupteten Verzinsung von 1% buchhalterisch korrekt der Wertzuwachs nach realem Marktwert der Grundstücke eingerechnet ist. Wäre das so, sähe die Renditekennzahl sicher wesentlich besser aus.

Tiroler Bracke schrieb:
Dabei ist die Einschätzung sehr einfach: Sieht man an einem normalverjüngten Wald am Tage im Vorbeifahren Rehe draußen, dann Bestand >25/100haWald.
Wo hast du denn diese sicher empirisch belegten, mir bisher unbekannten Erkenntnisse der Wildbiologie her? Über einen Quellenverweis würde ich mich freuen. Oder ist das vielleicht einfach nur so dahergeplappert zwecks der Stimmungsmache für ein neues LJG?
 
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Re: Anhörung Neues Jagdrecht B-W kommenden Freitag (Crosspos

DUK schrieb:
Tiroler Bracke schrieb:
[quote="Tiroler Bracke":1pxw83a4]Wir reden hier von Kapitaldrehzahlen von 0,01!
Wahrscheinlich redest du hier von einer Eigenkapitalrendite von 1%. Wenn dir das zuwenig ist verkaufst du besser deinen Wald und legst das Geld schön international gestreut in Unternehmensbeteiligungen, vulgo Aktien oder noch besser Aktienindexfonds an. Da kommst du im langjährig und nachhaltig erzielbaren Mittel auf locker 6 bis 8% per annum. Klar, der damit verbundene soziale Status ist natürlich etwas weniger nobel als der eines Großprivatwaldbesitzers aber einen Tod muß man eben sterben.

Nein, er meint den Kapitalumschlag, mutmaße ich.
Die 1% Kapitalrendite ergeben sich aus der Setzung, dass ein Wald, im 19. Jh. als "Normalwald" als Modell kreiert, eine Umtriebszeiten von 100 Jahren habe und zur nachhaltigen Nutzung jährlich 1/100 anstehen. Nicht berücksichtigt sind Vornutzungen, die heute in der Summe oft bedeutender sind als die Hauptnutzung am Ende. Weil mit zunehmender Ertragskraft typischerweise die Nachfrage nach Waldboden steigt, so wie gerade derzeit, bleibt die Kapitalrendite ungefähr gleich. Kalkulatorisch steigt Deine Rendite, wenn Du den Ankaufswert des Waldes von damals einbeziehst, aber nur bei einer Veräußerung, so dass das eigentlich nicht zur Rendite zählt.


Abgesehen davon glaube ich eigentlich nicht daß bei der oben behaupteten Verzinsung von 1% buchhalterisch korrekt der Wertzuwachs nach realem Marktwert der Grundstücke eingerechnet ist. Wäre das so, sähe die Renditekennzahl sicher wesentlich besser aus.

[quote="Tiroler Bracke":1pxw83a4]Dabei ist die Einschätzung sehr einfach: Sieht man an einem normalverjüngten Wald am Tage im Vorbeifahren Rehe draußen, dann Bestand >25/100haWald.
Wo hast du denn diese sicher empirisch belegten, mir bisher unbekannten Erkenntnisse der Wildbiologie her? Über einen Quellenverweis würde ich mich freuen. Oder ist das vielleicht einfach nur so dahergeplappert zwecks der Stimmungsmache für ein neues LJG?[/quote:1pxw83a4][/quote:1pxw83a4]
 
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Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
Der Kapitalumschlag ist damit aber eigentlich bei einer realen Bewertung einer Investition wo Wertveränderungen der Anlage bzw. Bestände (+/-) sowie Zahlungsströme (rein/raus) subsumiert werden sollten nicht sehr aussagekräftig.

Da wäre wohl, wenn ich mal von der Prämisse ausgehe dass zumindest eine öffentliche Körperschaft diese Art von Besitz eh' nicht veräußern sollte (weil die Politik diese dann gefüllte Kasse aber 1, 2, 3 für ihre Klientel auf den Kopf hauen wird) eine reine Umsatzrendite eigentlich noch am aussagekräftigsten.

Für die objektive Vergleichbarkeit einer private Vermögensanlage sollte man hingegen beides, Wertzuwachs und den zu erwartenden Zahlungsstrom bzw. die daraus resultierenden Umsatzrenditen berücksichtigen. Dann kann man das nämlich auch anderen, alternativen Anlagemöglichkeiten gegenüberstellen und ggf. sogar noch Opportunitätskosten berücksichtigen.

Offen bleibt aber noch mich wirklich interessierende Antwort auf die Frage nach dem Beleg für den behaupteten Sichtbarkeitshebel beim Rehwild von 1:25.
 
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Tiroler Bracke schrieb:
Dabei ist die Einschätzung sehr einfach: Sieht man an einem normalverjüngten Wald am Tage im Vorbeifahren Rehe draußen, dann Bestand >25/100haWald
Selbstgespräche?
[/quote]

Vielleicht solltest Du das natürliche Äsungsverhalten eines Wildwiederkäuer studieren(Prof. R. Hofmann), was unter anderem Deinen Jagderfolg steigern würde und Deine Rehwildphobie etwas lindert.
Übrigens bist Du nicht die/der Einzige in Deutschland, welcher sich für Eigentumsrechte einsetzt.
 
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DWM1915 schrieb:
..Das müßt ihr euch merken, wenn ihr schon bei jeder Gelegenheit mit dem neuerlichen Urteil der Großen Kammer des EGMR argumentiert. Eigentumsnutzung. Legitim und völlig legal. Das heißt auch, dass jede jagdrechtliche Einschränkung enteignungsgleich ist und sich am Grundgesetz zu messen hat. ....Der gute Grund nach dem Tierschutzgesetz IST bereits die Jagd, und die resultiert aus dem besonders weil explizit geschützten Eigentum, jedenfalls nach Meinung der erdrückenden Mehrheit aller Jagd- bzw. Verwaltungsrechtler. Mehr "guten Grund" braucht es nicht. Und jetzt darf zur Stützung dieser Argumentation wieder jeder mit dem EGMR-Urteil wedeln.

Hi,

Du hast unumschränkt Recht in Deiner Argumentation.
Aber - wie ich ja schon sagte - es gibt in Kreisen der Regierungen und Verbände inklusive OeJV halt leider überwiegend gut-deutsch geprägte Menschen, die Verbots - und Einschraenkungsmentalitaet des diskutierten Jagdrechts sitzt unglaublich tief und Grade der große alte Jagdschutzverband ist richtig scharf drauf, viele dieser Verbote ( zum Schutz vor etwa der immer noch plakatierten möglichen Schalenwildausrottung durch böse Jagdscheinbesitzer ) als unabdingbar zu erhalten und Setzungen, wie die der notwendigen patriarchalischen Sorge, Pflege und landwirtschaftlichen Fütterung wie auch die Cullingpraktiken am Futterhaufen als unabdingbar richtig und wichtig weiterhin in Gesetzen verteidigt haben zu wollen.
Oder anders gesagt : wenn es OeJV - Position ist, Wildfütterung zu verbieten, dann mag das den pursuit of happyness einiger Grundbesitzer, die gern landwirtschaftliche "Verhausschweinung" auf ihrem Grund und Boden betreiben wollen, tatsächlich wüst Menschenrechtsverletzend tangieren - bislang aber leben wir seit Jahrzehnten mit einer hirnschwurglichen Pflicht, Rehlein in der Notzeit völlig unnötigerweise gar füttern zu MUESSEN und das fand ich viel schlimmer.
Ob es als sozialpflichtige Bürde legitim sein kann, paar Enten, den Baummarder, Iltis, die Waldschnepfe und das Rebhuhn angesichts ihrer Bestandsentwicklungen aus dem Jagdrecht zu konfiszieren oder - härter - ne Komplettruhe der Jagd von 1.2. bis 30.4. zu verkünden mittels Elterntierschutzargumentation.....darf man wohl im Kontext bisheriger Abriegelungen betrachten, die ebenfalls ohne jedweden guten Grund das Erlegen von Rehboecken von Mitte Oktober bis Ende April, von Kitzen und Geißen etwa im März, von Keilern über glatte 5 1/2 Monate hinweg genauso untersagten wie den Nacht- oder Schrotschuss, den Schalldaempfer, die Treibjagd auf Rehe (in Bayern) etc. Auch die verbotene Kleinparzellierung des Jagdrechts steht natuerlich auf toenernen Fuessen. All dies sind Besitzrechtseinschnitte, die einzig der möglichst ineffektiven Jagd hatten dienen sollen. Wenn wir von solcher Praxis komplett abrücken wollten, hätten wir am Ende ein KOMPLETT liberales neues und extrem wortkarges Jagdrecht. Mir soll' s Recht sein. Aber diese Denke ist eben ungewohnt, in genau dem Masse, wie das Straßburger Urteil viele überrascht hat.

Was Julia Leigh in The Hunter über die fiktive Jagd auf den letzten tasmanischen Tiger ausgebreitet hat, find ich nach wie vor ein Lehrstück : nicht einmal die tatsächliche Ausrottung des allerletzten Individuums seiner Art ist im eigentlichen Sinne wirklich so verwerflich, wie man es im ersten Atemanhalten "verspueren" mag. Im Gegenteil liegt es in der Natur des Jagens und der Jaeger, dass keine Beute wertvoller sein kann und das Gejammer über die letzten Rebhühner zwecks Ausgestopftwerden ( oder auch nur Schmueckung des Jaegerhuts mit einer Feder...) steht einer Gesellschaft keineswegs an, welche jahrzehntelang praktisch untätig dem Zerstören des Habitats dieser Voeglein zugeschaut hat. Nicht einmal der Artenschutz überzeugt also letztlich wirklich bei der Motivation von Jagdverboten.

Gruß,

Martin
 

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