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carcano schrieb:Gibt es. Nämlich die Schießstandrichtlinien einerseits, und die jeweiligen Standzulassungen andererseits. Erstere sind sowieso auf die durchschlagkräftigsten Geschosse ausgerichtet, letztere sind allein nach Energiewerten unterschieden, nicht nach Geschossart. Nur im niederenergetischen Bereich (z.B. bis 1500 Joule) gibt es u.U. Beschränkungen auf Bleigeschosse, aber nicht bei Büchsenständen (typisches Limit sind 7000 Joule).Astoria06 schrieb:Werde Ihn noch mal anpieksen, ob es was offiziell Schriftliches bezüglich der Einschätzung zu den Schießständen gibt.
Carcano
Ich sehe, Du hast Dich offensichtlich mit der Frage der verschiedenen notwendigen Genehmigungen zum Betrieb eines Schießstands noch nicht allzu häufig im Detail beschäftigt!
- in genügend baurechtlichen Genehmigungen ist die Gestaltung der Hochblenden (Dicke und Verkleidung) nicht auf die erhöhte Abprallneigung einiger bleifreier Geschosskonstruktionen ausgelegt;
- in zahlreichen waffenechtlichen Genehmigungen findet sich die Formulierung "mit Blei- oder Mantelgeschossen" - was logischerweise die Nutzung von Massivgeschosse ausschließt;
- und letztlich gibt es eindeutige Untersuchungen, die belegen, dass das Umstellen von Blei-Schrot auf WE-Schrot ohne vorherige Komplettsanierung des "Zielgeländes" erhebliche Probleme hinsichtlich der nunmehr in Lösung gehenden Bleirückstände aufwirft, mit entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Folgen.