Alttier vor Kalb geschossen - Jagdschein Entzug folgt

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Ja... so wie es da geschildert wird haben andere einen Verband von Alttieren mit Kälbern in Richtung des Schützen ziehen sehen. Wer sagt denn das es der gleiche Verband war und nicht 2 andere Alttiere die da beschossen wurden?
Hört sich schon sehr nach Jagdneid an, denn wo kein Kläger da kein Richter,
und das über einen (dem Bericht nach zu urteilen) so unsicheren Sachverhalt ein Urteil gefällt wird ist ja nichts ungewöhnliches.

Die deutsche Rechtsprechung hinkt nach meinen Erfahrungen auf einem Bein, mag sein das es viele gerechte Urteile gibt aber eine große Zahl ist einfach total ungerecht, nicht zuletzt weil sich Justizbeamte Stress sparen wollen.
(Ich sage nicht das dies bei dem Urteil oben zutrifft)
 
A

anonym

Guest
Was in denmZeitungsartikel nicht hinreichend vermittelt wird, ist die Begründung der ganz ungewöhnlichen Strafhöhe. Da muß eigentlich mehr dahinterstecken als bloße Fahrlässigkeit; die hätte man mit einer §-153a-Einstellung oder einem Strafbefehl über 30-50 Tagessätzen hinreichend geahndet.

Carcano
 
A

anonym

Guest
Völliger Unsinnn,ja richtig mit drei n!
Da muss ja einer richtig angepisst gewesen sein ,das er den Jagdkönig auch gleich angezeigt hat !
So einen Mist kann ich nicht nachvollziehen !
 
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Ich glaube hier kann man mal wieder rein aufgrund dieses Zeitungsartikels kaum eine sachliche Einschätzung abgeben. Man war nicht dabei und weiß nicht, was genau passiert ist.

Ich denke Mal, jeder weiß, dass auf der Jagd Fehler passieren und ich habe es noch nie erlebt, dass jemand wegen eines falschen Stücks in den Senkel gestellt worden wäre. Allerdings fragt man sich schon, wie jemand zu dem "Waidmannsheil" kommt, gleich zwei führende Stücke zu schiessen. Insoweit kann man evtl. dann doch von einem nicht ganz unerheblichen Fehlverhalten ausgehen. Who knows...
 
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"Was schreibt ihr denn alle für einen Schei§§§" - würde jetzt der amadeus verlauten lassen.

Wer von Euch war Augenzeuge??

Aber macht ruhig eure Anmerkungen.
Den Staatsanwalt und Richter wird nicht beeinflussen. Vielleicht lernt der nicht ganz so gute Anwalt was :wink:
 
A

anonym

Guest
Sir Henry schrieb:
"Was schreibt ihr denn alle für einen Schei§§§" - würde jetzt der amadeus verlauten lassen.

Wer von Euch war Augenzeuge??

Aber macht ruhig eure Anmerkungen.
Den Staatsanwalt und Richter wird nicht beeinflussen. Vielleicht lernt der nicht ganz so gute Anwalt was :wink:

Warum verzichtest du nicht einfach auf deine Anmerkungen,du wirst immer unsympatischer !
Ich hab mal gerne deine Beiträge gelesen,aber zur Zeit bist du ja nur noch am motzen,und besserwissen.
Lass dir doch einfach Zeit,biss du deine Postings voll hast !!?
 
A

anonym

Guest
Zerkneter schrieb:
Hört sich schon sehr nach Jagdneid an, denn wo kein Kläger da kein Richter,

Aus der Ferne (ich kenne alle Seiten nicht) hört sich das für mich auch so an. :?
 
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Hallo

Andere Länder andere .........

In DE anscheinend ein Verbrechen, in meiner Region Jagdalltag, das dass führende Alttier vor dem Kalb geschossen wird.
Das Kalb bleibt im Umkreis des Alttieres und kann somit auch erlegt werden.

Dagegen schiessen wir keine Jungfüchse am Bau und keine Rehkitze. :lol:

mfg
 
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Jagdneid ist immer schnell unterstellt. Wenn mehrere Zeugen dieses Rudel gesehen haben und immer Kälber dabei waren, dann wirft das sicherlich Fragen auf.

Auch ich habe einmal den Fehler gemacht und 15 Minuten nach Jagdbeginn ein offensichtlich kälberloses Alttier geschossen, 3 Tage habe ich im Steilhang nach dem Kalb angesessen und dann strecken können. Ein übles Erlebnis, ein übler Nachgeschmack.

Wenn nun 2 Alttiere liegen, bestenfalls die Gesäuge angenommen waren, niergendwo Kälber geschossen wurden, ja, was glaubt ihr denn was da falsch gelaufen ist?

Und so aus dem Ärmel werden die Zeugen ihre Aussagen auch nicht geschüttelt haben.

Wenn Vermutungen, dann vermute ich das der Schütze keinen Pups einsichtig war und es dann zu dieser Anzeige gekommen ist. Ich kenne keinen Fall wo die Jagdleiter (auch Forst) sofort Strafanzeige stellten, immer war alles zu bereden und immer wurden Lösungen gesucht und immer wurde der Schütze in die Pflicht genommen sein Unheil zu begradigen.

Liegt ein Alttier mit besaugtem Gesäuge sollte es genug sein. Deshalb finde ich es immer noch gut das man schnellstmöglich aufbrechen geht.
 
A

anonym

Guest
dermitdemniederlaufhundja schrieb:
In DE anscheinend ein Verbrechen, in meiner Region Jagdalltag, das dass führende Alttier vor dem Kalb geschossen wird.
Das Kalb bleibt im Umkreis des Alttieres und kann somit auch erlegt werden.

Das gibt es auch hier (Förstersprüche, gleiche ratio decidendi, siehe unten meine .sig), wird aber nicht an die große Glocke gehängt. Wenn es so klappt, ist es gut. Wenn nicht...

PS: Git die Blattjagd bei Euch nicht als unsittlich ?

Carcano
 
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..am Wochenende auf einer Drückjagd im Westerwald passiert:
..beidseitiger Kronenhirsch (klassischer 2a Hirsch) trotz ausdrücklichem Verbot erlegt.....sollte das auch Jagdscheinentzug bedeuten?
 
A

anonym

Guest
Duckdichundwech schrieb:
beidseitiger Kronenhirsch (klassischer 2a Hirsch) trotz ausdrücklichem Verbot erlegt.....sollte das auch Jagdscheinentzug bedeuten?

Nein, aber möglicherweise Einladungsentzug. 8)

Carcano
 
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Erstens ist es rechtlich wohl kaum möglich (obwohl: bei Vorsatz uU Wilderei?) und zweitens sollte es nicht sein, weil es schon eine ganz andere Qualität hat.
 

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