günni schrieb:
Hallo Schwarzer Jäger,
...
Nur leider weiß ich jetzt immer noch nicht, was ich mit meiner Charge N140 aus dem Jahr 2004 machen soll/kann/darf. Bis 2014 verladen, und dann? Wo ist der Unterschied, ob ich sachgerecht aufbewahre oder in geladenen Patronen "aufbewahre".
Wer testet denn nun, ob und wie sich Pulver verhalten/verändern? Diese Frage ist für mich noch ungeklärt.
Schade.
Ad rem?
OK, wieder zur Sache. Das N140 darf, lt. BAM, bis zu 10 Jahren nach seiner Herstellung in Munition verladen werden. Dies und nur dies hat die BAM, wahrscheinlich im Zuge des durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahrens (Bei Erfolg gibt es die EG-Baumusterprüfbescheinigung), für das N 140 festgelegt. Die grundlegenden Anforderungen für Explosivstoffe sind in Anhang I der Richtlinie 93/15/EG festgelegt. Die sogenannten benannten Stellen, die BAM ist eine davon, prüft und bewertet dann unter Beachtung weiterer konkretisierender Normen wie beispielsweise der DIN EN 13938 (bzw. aktualisierter Ausgaben, mein Stand ist das Jahr 2004) die Übereinstimmung mit den Sollwerten. Ist die Prüfung erfolgreich (EG-Baumusterprüfbescheinigung) und sind auch sonst alle Anforderungen der europäischen Gesetzgebung erfüllt, gibt es das ersehnte CE-Zeichen ohne das die Ware in der europäischen Gemeinschaft nicht in Verkehr gebracht werden darf.
Diese Auflagen gelten bei Treibladungsmittel aber nicht nur für den „Inverkehrbringer“ wie dies bei anderen Produkten (beispielsweise explosionsgeschützten Betriebsmittel – 94/9/EG) der Fall ist, sondern laut Sprengstoffgesetz auch für den Anwender - also für den Wiederlader. Ich bin allerdings nicht hauptberuflich Jurist, vielleicht kann da ein anderer Foristi weiterhelfen.
Wie bringt Dich das Ganze weiter?
1) Du darfst mit dem Pulver bis 2014 Patronen basteln
2) Zur maximalen Dauer der Aufbewahrung der Patronen gibt es nach meinem Wissen keine Regelung. Vielleicht erkennt das ja mal jemand und regelt das Ganze in der europäischen Gesetzgebung. Immer noch besser, als wenn eines nicht allzufernen Tages sich da nichts mehr zu regeln lohnt.
3) Du solltest immer alles beachten was Du weist und nicht weist, im Zweifelsfall bekommst Du vor Gericht sowieso kein Recht, Dein Tun ist schließlich gesellschaftlich nicht relevant und überhaupt ...
4) Mein Rat: verschieß die rund 300 Murmeln die Du mit Deinem N 140 basteln kannst noch in 2011. Das macht wenigstens Spaß.
5) Rein praktisch versteh ich das Problem sowieso nicht. Bei mir hält Pulver, einschließlich seiner Zeit in der Patrone, bestenfalls 3-4 Jahre.
SJ