- Registriert
- 24 Dez 2012
- Beiträge
- 426
Wie würdet ihr dies rechtlich werten?
Habe im Revier in einem nicht ständig bewohnten Wohnhaus eine kleine Wohnung angemietet. Wenn ich dort Waffen ständig aufbewahren würde, wäre zwingend ein Tresor Klasse 1 notwendig, soweit klar.
Ich halte mich ein/zweimal in der Woche in der Wohnung auf und übernachte dann auch dort.
Für Besorgungen oder Essen fahre ich in den nächstgelegenen Ort und möchte die Waffe in der Wohnung in einem alten A-Schrank aufbewahren.
Ist das ok?
Ich meine, es wäre quasi wie bei einer Unterkunft im Hotel zu betrachten, dort würde ja schon ein verschließbarer Kleiderschrank dem Waffengesetz entsprechen.
Habe im Revier in einem nicht ständig bewohnten Wohnhaus eine kleine Wohnung angemietet. Wenn ich dort Waffen ständig aufbewahren würde, wäre zwingend ein Tresor Klasse 1 notwendig, soweit klar.
Ich halte mich ein/zweimal in der Woche in der Wohnung auf und übernachte dann auch dort.
Für Besorgungen oder Essen fahre ich in den nächstgelegenen Ort und möchte die Waffe in der Wohnung in einem alten A-Schrank aufbewahren.
Ist das ok?
Ich meine, es wäre quasi wie bei einer Unterkunft im Hotel zu betrachten, dort würde ja schon ein verschließbarer Kleiderschrank dem Waffengesetz entsprechen.
Zuletzt bearbeitet: