Alljagd sicher sich Rechte an Horrido

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Registriert
25 Apr 2009
Beiträge
376
Hallo,

kann man sehen, wie man möchte. Für mich total überzogen. Bin aber auch nicht so tief im Thema. Die Gewinner in diesem Fall stehen aber doch auch schon fest: "Die Rechtsanwälte"

Allerdings bei weitem kein Einzelfall. Ein sehr großer Druckerhersteller mit Doppelnamen oder eine italienische Sportwagenmarke gehen da noch wesentlich härter vor.

Also abwarten, es wird nicht alles so heiß gekocht, wie gegessen.
 
Registriert
29 Nov 2023
Beiträge
298
Meines Wissens geht das gar nicht. Man kann sich keine Rechte an allgemeinsprachlichen Begriffen oder einzelnen Wörtern und deren Verwendung sichern. Es sei denn es handelt sich um kreative Neuschöpfungen. Ansonsten könnte man sich ja tatsächlich „Guten Tag“ „Frohe Weihnachten“ oder schlicht „Hallo“ und „Adieu“ sichern. Was anderes ist, die Verwendung eines Wortes in einer individuellen, abgewandelten Schreibweise, die Verwendung einer bestimmten Schrift oder eines zusätzlichen Symbols, wodurch eine individuelle Neuschöpfung, ein bestimmtes Zitat oder ein auch ein besonderer Markencharakter entsteht. Was anderes sind Namen. Man kann das Wort „Tannenbaum“ wahrscheinlich nicht schützen, sehr wohl aber den eigenen Namen oder Firmennamen „Tannenbaum“, vor allem wenn er für ein bestimmtes Gewerbe oder Produkt bereits eingeführt ist. Das Wort „Horrido“ an sich kann man m.E. nicht schützen. Wenn es aber in der gezeigten, speziellen Schriftform auf T-Shirts gedruckt wird, vielleicht schon. Ebenso kann ein bestimmtes Produkt (Patrone) mit dem individuell gestalteten Aufdruck „Horrido“ urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt werden und es kann dann kein anderer Wettbewerber eine Patrone 1:1 unter dem gleichen Label anbieten. Es kommt aber dabei eben sehr darauf an, in welcher Form und Ausgestaltung er das macht. Ich bin allerdings kein Jurist sondern hatte beruflich im Verlagswesen viel mit Marken- und Urheberrecht und Marketing zu tun. Man kann sich viel Ärger und Kosten ersparen, wenn man schon am Anfang bei der Produktentwicklung einige Grundregeln beachtet andererseits darf man sich auch nicht gleich von jedem ins Bockshorn jagen lassen. Es gibt immer spezielle Konkurrenten und schlaue Abmahnvereine, die gerne bluffen und es einfach mal auf einen Versuch ankommen lassen. Gut, wenn man dann eine schlagkräftige Rechtsabteilung direkt im Hause hat.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
78.571
Erinnert sich wohl kaum noch einer an die Aktion von Jack Wolfskin gegen eine paar Leute die Handarbeiten mit Pfotenlogo verkauft haben.
In Konzernzentralen sitzen halt viele Juristen die Geld verdienen wollen.
 
Registriert
22 Mai 2019
Beiträge
704
Account bei Alljagd löschen ,nur so geht es . Die müssen es spüren ,dazu noch eine angebrachte E Mail und fertig ist der Lack.
Andere Mütter haben auch schöne Töchter.😉

Die spüren nix mehr. Als ich in das Haus gezogen bin, aus welchem meine Eltern 35 Jahre vorher
ausgezogen sind kamen immer noch gleich zwei Kataloge auf den Namen meines Vaters an...
Kostet ja nichts.
 
Registriert
28 Jun 2024
Beiträge
98
Die scheinen Größeres vorzuhaben, wenn man sich die geschützten Bereiche anschaut:



Steht Alljagd in Verbindung zu Horrido Schönebeck? Bzw. was ist daraus geworden, gehört diese Marke nicht zu Laupa?
Die Marke "Horrido" von Nammo Schönebeck ist 2017 erloschen.


Lief/läuft aber parallel unter:


noch bis 2027 und kollidiert, teilweise, zumindest in der Kategorie "13" mit Alljagd.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
29 Aug 2014
Beiträge
99
Leute, ruhig bleiben.

Ich kann ja die Aufregung verstehen, aber das ist nichts weiter als eine nette juristische Fragestellung, die es so sicher schon hundert Mal gegeben hat.

Es wurde eine Marke eingetragen. Der Begriff darf nun (zunächst) nur noch vom Markeninhaber zu gewerblichen Zwecken als Kennzeichen seiner Waren genutzt werden. Damit ist schonmal die ungehinderte Verwendung als Gruß, in Trinksprüchen und zum Gesang beim Schüsseltreiben und sonstwie außen vor.

Nun wäre noch zu klären, ob der Begriff "Horrido" im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren so üblich ist, dass überhaupt keine Eignung als Marke gegeben ist. Das wäre ein sog. absolutes Schutzhindernis. Ich hab da so meine Zweifel, wie man an den alten Schrotpatronen sieht, aber man wird sehen. Das kann man im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzung geltend machen, wenn so entschieden wird, wird die Marke gelöscht.

Eine Kollision mit älteren Marken ist ein relatives Schutzhindernis, das wird von Amts wegen gar nicht geprüft, hier muss der Inhaber der älteren Marke selber aktiv werden.

Das Ganze ist für die Dame nicht schön, aber rechtlich verwerflich ist die Anmeldung sicher auch nicht. Sie soll sich einen guten Rechts- oder Patentanwalt nehmen (Bollenfeld: die machen das auch) und dann wird das geklärt. Wenn sie das schon jahrelang macht, hat sie ja weitere Argumente (und hätte die Marke ja auch selber anmelden können). So sind nun mal die Regeln im Geschäft.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
78.571
Lächerlich irgendwelchen Kleinanbietern sowas verbieten zu wollen.
Ist Alljagd nicht der Laden der mit Tusker schon mal untergegangen ist?
 
Registriert
12 Okt 2023
Beiträge
869
Eine Kollision mit älteren Marken ist ein relatives Schutzhindernis, das wird von Amts wegen gar nicht geprüft, hier muss der Inhaber der älteren Marke selber aktiv werden.

Spontan fallen mir auch Horrido Zigarren und sogar Bier ein.
 
Registriert
15 Okt 2017
Beiträge
6.235
Äh...

nun...
falls Alljagd das nun Zurück nimmt...

sind wir dann Order de Mufti evt.Moralisch dazu Verpflichtet zukünftig bei Alljagd zu Bestellen; Beziehen und zu Bezahlen ?

Ich frag für Freund....
Zurücknehmen hat bei Anschütz auch nix geholfen. Stichwort Armatix. Du kannst ja machen, was du magst und ich mach, was ich mag.
 
Registriert
15 Okt 2017
Beiträge
6.235
Kleiner Zwischenstand:
Frau K. hat sich diesen Thread angesehen und ist "überwältigt und etwas sprachlos" um ihre Worte zu benutzen. Ich möchte und soll in Ihren Namen hier schonmal vielen Dank für die Unterstützung und den Rückhalt ausrichten. Sie hat einen Rechtsbeistand und alles Weitere wird sich hoffentlich klären. Je nachdem was so passiert, kann man sich ja überlegen, ob wir gemeinschaftlich etwas machen wollen.

Da sieht man mal, was dieses Forum so alles bewegen kann. Und wenn es nur ist, dass sich die GF eines KMU nicht alleine gelassen vorkommt!

Was das Schützen lassen angeht: Kostet (nur beim DPMA, nicht europaweit) halt 300 Euro Basispreis (3 Schutzkategorien) und ob geschützt werden kann, erfährt man erst im Nachgang. Jede weitere Kategorie kostet 150(?) Euro extra. Geht also schnell ins Geld. Wenn man dazu noch nen Anwalt oder sonstiges Fachpersonal beauftragt, wirds sehr schnell sehr teuer...
Normalerweise werden aber kulturell geprägte Begriffe und allgemeines Sprachgut nicht geschützt. Da hat einer gepennt. Sonsg könnte man sich ja "Hallo" schützen lassen und von jedem, ders nutzt 2 Euro verkangen...
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
143
Zurzeit aktive Gäste
317
Besucher gesamt
460
Oben