Änderung Aufbewahrungspflicht

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15 Jun 2007
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Ich bin dem Aufruf der GRA gefolgt und habe eine Mail an die Damen und Herren verfasst.

Sehr geeehrte Damen und Herren,

ich bin nur ein Bürger dieses Landes und noch ein Kind der alten Bundesrepublik.

Ich bin entsetzt, wie in unserem Land die Regierung mit uns Jägern und auch den Sportschützen umgeht. Immer weitere Schikanen werden erfunden, um uns das Leben schwer zu machen, immer mit dem erhobenen Zeigefinger des doch gutmeinenden Vater Staates.

Ich bin schon alt und ich möchte in Frieden der Jagd nachgehen und mein Leben leben.

Nun ist jemand auf die Idee gekommen, die Aufbewahrungsvorschriften für Waffen derart zu ändern, daß es nicht mal mehr möglich sein wird, einen solchen Panzerschrank der Klasse 0 in einer normalen Wohnung aufzubewahren, mit durchschnittlichen Gewichten von 250kg aufwärts (Deckenbelastung in Mietshäusern und Altbauten!).

Hierdurch gibt es keinen realen Sicherheitsgewinn, das muß Ihnen klar sein.

Dies alles unter dem Deckmantel "neuer" Normen, da die "alten" A und B genannten Kategorien nicht mehr gepflegt werden. Es gibt jedoch eine bei weitem mehr als ausreichend zu bezeichnende Schutzklasse - die sog. "S" Klasse -, die dem Schutz Genüge tut und deren technische Spezifikation trotzdem normalen Bürgern weiterhin die Teilnahme am Jagd- oder Schützenleben ermöglicht.

Ich möchte höflichst an Ihren Menschenverstand - aber auch an Ihre Verantwortung des Politikers dem Bürger gegenüber - appellieren, dieser weiteren Verschärfung Ihre Zustimmung zu versagen!

Ich würde mich freuen, wenn mich die Politik positiv überraschte.

Mit freundlichen Grüßen


Ihr könnt die Mailliste auf der Seite des GRA kopieren und in eurer Mailprogramm einfügen - es werden dann alle Adresse übernommen.

Ich denke, es ist kein Fehler, die Leute nicht anzuschreiben.
Möge es nun helfen oder nicht.
 
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Respekt vor deinem Einsatz.:thumbup: Ich denke jedoch das diese Zeilen nicht mal bei der Person ankommen für die sie gedacht sind. Selbst wenn, so ist die "Obrigkeit" mittlerweile so weit von ihrem Volk entfernt, das sie sich höchstens brüskiert wenn sich ein Bürger erlaubt überhaupt ein Widerwort verlauten zu lassen und ihre Politik kritisiert. Wir sind so dumm das wir ihre Politik einfach nicht verstehen.
 
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Moin!

Was genau meinst Du mit "Nein"? Die entsprechenden Normen (A/B) gibt es nicht mehr (vereinfacht ausgedrückt) und damit ist aus behördlicher und politischer Sicht einfach eine Handlungsnotwendigkeit gegeben.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Es gibt ja ähnliche neue Normen, die man stattdessen hätte verwenden können. Das man das nicht getan hat, ist in meinen Augen ein Indiz, dass man mal wieder eine Gelegenheit gesucht hat, legalen Waffenbesitzern das Leben zu erschweren!
 
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Moin!

Es gibt ja ähnliche neue Normen, die man stattdessen hätte verwenden können.

Genau das geschieht ja. :roll:

Da aber Schränke, die nur nach A/B klassifiziert sind, eben gerade nicht nach den "neuen" Normen klassifiziert sind, ist es schlichtweg logisch, dass man diese alte Klassifizierung auslaufen lässt. Oder kennst Du eine Norm, die den Sicherheitsstand betrifft, und die bei den in letzter Zeit verkauften A/B-Schränken generell überprüft wurde? Mir ist keine bekannt, aber ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren.

Viele Grüße

Joe
 

tar

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Habe kombinierte "A" und "S1" gesehen, z.B. Burg Wächter.
 
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Ich habe meine Waffe bei meinen Vater in einen B Schrank untergestellt. Sollte er wegen Alters den Jagdschein versagt bekommen, habe ich ein Problem laut dem neuen Gesetz.

Du bist ja verpflichtet, der Behörde deine Aufbewahrungsmöglichkeit nachzuweisen. Weil die gemeinsame Aufbewahrung zulässig ist (ich gehe von häuslicher Gemeinschaft, zumindest zeitweise, aus) ist der olle B-Schrank auch nach Übergang der Waffen deines Vaters auf dich noch erlaubt. Wenn du es noch nicht getan hast, melde deiner Behörde den Schrank mit Nachweisen. Foto oder Rechnung.
 
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Moin!

Habe kombinierte "A" und "S1" gesehen, z.B. Burg Wächter.

Die sind dann ja auch entsprechend zertifiziert. Es gibt aber m. W. keine Vorgabe, dass für die Verleihung des A-Zertifikats (z.B.) DIES und DAS geprüft werden muss, was deckungsgleich für "S" geprüft wird. Oder einfacher: jeder kann "A" draufschreiben, eine Prüfung nachweisen m.W. nicht.

Viele Grüße

Joe
 

tar

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Naja, die Volumenmodelle von Format und Burg Wächter werden ja "ewig" schon unverändert gebaut?
 
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Moin!

Darauf kommt es (leider) nicht an, sondern darauf, dass da wer einen bestimmten Sticker draufklebt. :roll: Wir sind schliesslich in Deutschland und nicht in Pragmatistan.

Viele Grüße

Joe
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Es wäre ja möglich A/B einfach durch die aktuelle S1 und S2 zu ersetzen. Ist aber anscheinend nicht gewollt...

WH
 
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Bei der VDMA Norm 24992 handelt es sich um eine reine Bauvorschrift.

Der Hersteller hält sich an die Mindesvorgaben der VDMA 24992 und darf dann einen Aufkleber mit "A" bzw. "B" in den Tresor kleben.

Eine Aufbruchsprüfung ist nie vorgesehen gewesen!

Bei den S-Normen (und natürlich auch bei "O", "I" usw.) ist das anders, hier geht es (auch) um die tatsächliche Aufbruchssicherheit...
 
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Nur leider sind nicht die eigentlich folgerichtigen Stufen S1 usw. genommen worden, sondern gleich die Stufe 0, die teurer und schwerer ist.
Der Sicherheitsgewinn geht gegen null in meinen Augen.

Griffin
 
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Da aber Schränke, die nur nach A/B klassifiziert sind, eben gerade nicht nach den "neuen" Normen klassifiziert sind, ist es schlichtweg logisch, dass man diese alte Klassifizierung auslaufen lässt. Oder kennst Du eine Norm, die den Sicherheitsstand betrifft, und die bei den in letzter Zeit verkauften A/B-Schränken generell überprüft wurde? Mir ist keine bekannt, aber ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren.

Wie andere schon geschrieben haben, hätten es die "S" Normen als Ersatz auch getan, "0" musste es nicht sein und bringt in meinen Augen auch keine. messbaren Sicherheitsvorteil.
 

tar

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Es ging bei der Aufbewahrung nicht explizit um Aufbruch (sonst kann man sich mit den Panzerknackern ein ewiges Aufrüstduell liefern), sondern um Schutz vor Abhandenkommen und unberechtigtem Zugriff Dritter.

Also Kinder, besoffene Gäste, oder wo Gelegenheit (Trick-)Diebe macht.
 
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.. sondern um Schutz vor Abhandenkommen und unberechtigtem Zugriff Dritter.

Also Kinder, besoffene Gäste, oder wo Gelegenheit (Trick-)Diebe macht.

Und wo liegt dabei der Vorteil der 0er Schränke gegenüber S1 oder A? ;-)
Denn Kinder, besoffene Gäste und alle anderen Unberechtigte kommen auch nicht an die Waffen in einem A- Schrank ohne ihn aufzubrechen.
Es sei denn er ist offen, dann ist die Sicherheitsstufe aber egal.

Griffin, glaubt weiterhin, dass eine Anpassung an S1 usw. völlig ausgreicht hätte, wenn man die alte Norm nicht mehr im Gesetz stehen lassen wollte
 

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