Änderung Aufbewahrungspflicht

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Hallo,
am 18.05. steht die Änderung des Waffengesetz auf der Tagesordnung des Bundestages. Danach sind bald bei Neukauf nur noch Schränke der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder höher zulässig.
Für die bisher in Besitz befindlichen A Schränke gibt es aber Bestandsschutz.
Daher ist es ratsam, vielleicht jetzt noch schnell einen billigen und vor allem leichten A-Schrank zu kaufen!
WH


Das mit dem Bestandsschutz alter Schränke ist m.E. richtig, ABER:
Eine Waffe, die Du nach Inkrafttreten des Gesetzes kauft musst Du nach dem neuen Gesetz aufbewahren und darfst sie nicht mehr in einen "alten" Schrank zu Deinen anderen Waffen stellen.:sad:
 
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Moin!

Vorsicht!! Das KANN so ausformuliert werden, steht aber m.W. noch nicht fest. So lange Du keine eindeutigen Belege für solche Sachen hast wäre es nett, auf die Panimache zu verzichten. Hinweisen auf die Gefahr ja, aber nicht etwas mögliches als bereits völlig sicher darstellen. Das ist einfach unseriös, sorry.

Viele Grüße

Joe
 
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Kann man eigentlich auf ein Nein bei der Abstimmung hoffen oder ist das beschlossene Sache?
 
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Moin!

Was genau meinst Du mit "Nein"? Die entsprechenden Normen (A/B) gibt es nicht mehr (vereinfacht ausgedrückt) und damit ist aus behördlicher und politischer Sicht einfach eine Handlungsnotwendigkeit gegeben.

Viele Grüße

Joe
 
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Moin!

Vorsicht!! Das KANN so ausformuliert werden, steht aber m.W. noch nicht fest. So lange Du keine eindeutigen Belege für solche Sachen hast wäre es nett, auf die Panimache zu verzichten. Hinweisen auf die Gefahr ja, aber nicht etwas mögliches als bereits völlig sicher darstellen. Das ist einfach unseriös, sorry.

Viele Grüße

Joe

Ich wollte weder Panik machen, noch unseriös wirken. Sorry !
Ich denke einfach, es würde das neue Gesetz ed absurdum führen, wenn jeder der will jetzt "auf Vorrat" Schränke kauft (die bald nicht mehr zugelassen sind) um für diese Schränke Bestandsschutz zu haben - mit dem Ziel in diesen nach Inkrafttreten des Gesetzes Waffen zu kaufen um sie in den "bestandsgeschützten" Schränken einzulagern.
Es ist einfach meine Einschätzung der Lage, dass Waffen die nach Inkrafttreten des Gesatzes erworben werden auch entsprechend verwahrt werden müssen.

CD
 
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Moin!

Was genau meinst Du mit "Nein"? Die entsprechenden Normen (A/B) gibt es nicht mehr (vereinfacht ausgedrückt) und damit ist aus behördlicher und politischer Sicht einfach eine Handlungsnotwendigkeit gegeben.

Viele Grüße

Joe

Nein im Sinne „Machen wir doch nicht so. War eine blöde Idee.“

Man könnte alternativ den ganzen Scheiß lassen und sagen „ Waffen einschließen“ fertig.
Ältere Schränke könnten dann wieder benutzt werden.

Man darf ja noch träumen dürfen.
 
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Jahrzehntelang haben Jagdwaffen an offenen Garderoben gehangen!
Ist mit diesen Waffen etwas passiert?
Nein, natürlich nicht!
Welche Sicherheitszertifizierung hatten die Harken?
Keine!

Gibt es irgendeinen Sinn in der Gesetzesverschärfung?
 
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In der entsprechende Bundestag-Drucksache ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811239.pdf ) zu dem Theman steht:

Absatz 4 enthält eine Besitzstandsregelung für die Besitzer von Sicherheitsbehältnissen, die nicht den neuen Sicherheitsstandards entsprechen. Diese dürfen die Nutzung von Sicherheitsbehältnissen, die den Anforderungen des § 36 Absatz 2 Satz (...)nach Maßgabe der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Vorschriften fortsetzen.
Insbesondere dürfen auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erworbene Waffen in einem solchen Si
cherheitsbehältnis gelagert werden, das vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben
wurde, sofern das Behältnis nicht nach Inkrafttreten dieses Gesetzes den Besitzer
gewechselt hat.
Lediglich beim zukünftigen Erwerb von Sicherheitsbehältnissen ist die Norm DIN/EN 1143-1 mit dem in § 13 AWaffV genannten Ausgabedatum vorgeschrieben. Als zukünftiger Erwerb gilt auch ein Besitzerwerb an einem Sicherheitsbehältnis infolge eines Erbfalls. Eine Weiternutzung entsprechender Sicherheitsbehältnisse zum Zweck der Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch den Erwerber infolge eines Erbfalls setzt deren Konformität mit den künftig in § 13 AWaffV vorgesehenen Anforderungen voraus.

Es wird sogar erwähnt das die ursprünglich geplante Befristung des Besitzsstandes auf 5 Jahre verworfen wurde.

Ich gehe davon aus, dass die Vorlage ohne große Änderungen "abgenickt" wird...

 
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Jahrzehntelang haben Jagdwaffen an offenen Garderoben gehangen!
Ist mit diesen Waffen etwas passiert?
Nein, natürlich nicht!
Welche Sicherheitszertifizierung hatten die Harken?
Keine!

Gibt es irgendeinen Sinn in der Gesetzesverschärfung?

Auf die Gefahr hin, als Ketzer zu wirken:

Jedes Jahr erschießen sich vor allem in den USA Kinder gegenseitig, weil die Waffen irgendwo rumliegen. Man stelle sich auch mal vor, wenn ein Einbrecher die geladene Pistole vor dir auf deinem Esstisch findet...

Die Maßnahmen hier sind zweifelsohne übertrieben, aber die Anforderung, unbeaufsichtigte Waffen wegzuschließen halte ich für sehr sinnvoll.
 
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@TT52: vielen Dank für deinen Beitrag das habe ich bei meiner Suche leider nicht gefunden meine Einschätzung ist damit falsch.
 
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Auf die Gefahr hin, als Ketzer zu wirken:

Jedes Jahr erschießen sich vor allem in den USA Kinder gegenseitig, weil die Waffen irgendwo rumliegen. Man stelle sich auch mal vor, wenn ein Einbrecher die geladene Pistole vor dir auf deinem Esstisch findet...

Die Maßnahmen hier sind zweifelsohne übertrieben, aber die Anforderung, unbeaufsichtigte Waffen wegzuschließen halte ich für sehr sinnvoll.
Viel wichtiger wie wegschlissen ist hier der richtige Umgang mit den Kindern. Bei uns stand früher der Drilling und die Flinte neben dem Wohnzimmer Schrank. Jedes Kind was zu uns kam wusste das und trotzdem haben wir nie damit heimlich gespielt, wieso? Ganz einfach weil die Waffen genau so im Haus rum lagen wie der Staubsauger auch, es war nichts besonderes. Wenn wir Kinder mal bischen schiessen wollten haben wir gefragt und als Antwort bekamen wir dann " nehmt das KK oder den Drilling, es wird nur die kleine Kugel genommen und passt auf wo ihr hin schießt " das war alles und dann liefen wir mit dem KK durchs Dorf und schossen Ratten bei den Leuten in den Ställen. Das war in den 70. und 80. Jahren und nicht in der Steinzeit!!!
Bei uns könnte ich das heute noch so machen wenn es noch erlaubt wäre, mein Sohn würde die Waffe noch nicht mal an gucken, weil es für ihn kein Reitz ist, weil er weis das er schiessen darf und es auch im Verein macht. Das weis doch jeder von sich selber, ist was verboten oder nicht erlaubt, wird heimlich gefummelt und probiert.
Bestes Beispiel ist ein Freund von meinem Sohn, der ist 12 Jahre alt und hat zuhause kein Internet und die Eltern wollen nicht das er mit dem Bösen Internet ohne Aufsicht in Kontakt kommt, wenn der zu Besuch ist, was meint ihr was das erste ist wo er dran hängt und guckt......
 
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in den 70er Jahren bin ich auch noch mit dem Luftgewehr durch unser Dorf gelaufen und habe ratten und Spatzen geschossen. leider ändern sich die Zeiten nunmal und wenn ich heute auf die Idee kommen würde meine Enkelin mit dem Luftgewehr oder dem Kleinkaliber losgehen zu lassen dann wäre ich mit Sicherheit meine Zuverlässigkeit los:biggrin:
 
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in den 70er Jahren bin ich auch noch mit dem Luftgewehr durch unser Dorf gelaufen und habe ratten und Spatzen geschossen. leider ändern sich die Zeiten nunmal und wenn ich heute auf die Idee kommen würde meine Enkelin mit dem Luftgewehr oder dem Kleinkaliber losgehen zu lassen dann wäre ich mit Sicherheit meine Zuverlässigkeit los:biggrin:
Das stimmt. Aber das wir heute haben ist eine Schein Sicherheit.
Jeder der legal nie eine Waffe besitzen dürfte, der hat eine. Jetzt kann man noch fragen wieso, weil ihm das Waffengesetz schei... egal ist. Je mehr die Regierung verbietet, je mehr Leute gibt es denen es egal ist. Oder woher kommen auf einmal die ganzen Messerstechereien und Schießereien wo doch die dort benutzen Waffen und Messer verboten sind?
Mit noch mehr Gesetzen und Verboten bestraft man die ehrlichen Leute und je mehr man sie gängelt, desto egaler wird es ihnen langsam aber sicher. Frag doch mal einen normal Bürger der kein LWB ist, aber ein Einhandmesser dabei hat, der weis das es verboten ist, aber es ist ihm mittlerweile schei... egal.
 
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Ich habe meine Waffe bei meinen Vater in einen B Schrank untergestellt. Sollte er wegen Alters den Jagdschein versagt bekommen, habe ich ein Problem laut dem neuen Gesetz.
bis jetzt bin ich in diesem Fall davon ausgegangen, das ich den übernehmen könnte.

Wie verhält es sich wenn ich mir jetzt noch ein A/B Schrank besorge? Ab wann gilt der Bestandschutz?
Normal sind ja Gesetze nach der Veröffentlichung rechtskräftig.
 

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