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In NRW benötigt man zwei Statusmeldungen am Tag, morgens und abends - wird das möglich sein ?
In NRW benötigt man zwei Statusmeldungen am Tag, morgens und abends - wird das möglich sein ?
In NRW benötigt man zwei Statusmeldungen am Tag, morgens und abends - wird das möglich sein ?
Seit wann?:unbelievable:
(Quelle recht.nrw.de)Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW schrieb:§32 Fangmethoden
(...)
(4) Fallen für den Lebendfang sind täglich morgens und abends zu kontrollieren. Tiere aus Lebendfangfallen mit elektronischem Fangmeldesystem sind unverzüglich nach Eingang der Fangmeldung zu entnehmen.
§ 32 Fangmethoden(1) Fallen für den Lebendfang müssen
a) so gebaut sein oder verblendet werden, dass dem gefangenen Tier die Sicht nach außen verwehrt wird,
b) dauerhaft und jederzeit sichtbar so gekennzeichnet sein, dass ihr Besitzer feststellbar ist und
c) mit einem elektronischen Fangmeldesystem ausgestattet sein, soweit keine kommunikationstechnischen Gründe entgegenstehen (Funkloch).
(4) Fallen für den Lebendfang sind täglich morgens und abends zu kontrollieren. Tiere aus Lebendfangfallen mit elektronischem Fangmeldesystem sind unverzüglich nach Eingang der Fangmeldung zu entnehmen.
(4) Fallen für den Lebendfang sind auch bei Einsatz eines elektronischen Fangmeldesystems täglich morgens und abends zu kontrollieren. Tiere aus Lebendfangfallen mit elektronischem Fangmeldesystem sind unverzüglich nach Eingang der Fangmeldung zu entnehmen.
(4) Fallen für den Lebendfang sind täglich morgens und abends zu kontrollieren. Diese Kontrolle kann bei Einsatz eines elektronischen Fangmeldesystems entfallen, jedoch sind Tiere aus Lebendfangfallen mit elektronischem Fangmeldesystem unverzüglich nach Eingang der Fangmeldung zu entnehmen.