Abgesplittete Diskussion um das recht um die Fallenjagd in NRW

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In NRW benötigt man zwei Statusmeldungen am Tag, morgens und abends - wird das möglich sein ?
 
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AW: TrapControl - elektronischer Fallenmelder zum Selbstbau

Seit wann?:unbelievable:


Moin,

was er meint ist:

Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW schrieb:
§32 Fangmethoden
(...)
(4) Fallen für den Lebendfang sind täglich morgens und abends zu kontrollieren. Tiere aus Lebendfangfallen mit elektronischem Fangmeldesystem sind unverzüglich nach Eingang der Fangmeldung zu entnehmen.
(Quelle recht.nrw.de)


Da dies, wie vieles Andere, was die (Rot-) Grünen da diktiert haben, einfach fachlich unsauber ist, entsteht eben eine Vielfalt an Deutungsmöglichkeiten. Gesetze und Verordnungen sollten das Gegenteil bewirken.

Glück Auf,
Schnepfenschreck.
 
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AW: TrapControl - elektronischer Fallenmelder zum Selbstbau

Hab es im Fangjagdseminar so gelernt, dass eine Kontrolle per Fangmelder nicht zulässig ist und eine Kontrolle nur Augenscheinlich durchgeführt werden kann.
Von daher bedarf es ja keiner zusätzlichen Statusmeldung. Von der in der DVO ja auch nicht gesprochen wird. Es ist ja nur die Rede von Fangmeldung.

Aber... da könnte man nen extra Treat zu aufmachen...
 
A

anonym

Guest
AW: TrapControl - elektronischer Fallenmelder zum Selbstbau

gerne ...
 
A

anonym

Guest
AW: TrapControl - elektronischer Fallenmelder zum Selbstbau

Im Prinzip geht es um die Interpretation der folgenden Regelungen der DVO:

§ 32 Fangmethoden(1) Fallen für den Lebendfang müssen
a) so gebaut sein oder verblendet werden, dass dem gefangenen Tier die Sicht nach außen verwehrt wird,
b) dauerhaft und jederzeit sichtbar so gekennzeichnet sein, dass ihr Besitzer feststellbar ist und
c) mit einem elektronischen Fangmeldesystem ausgestattet sein, soweit keine kommunikationstechnischen Gründe entgegenstehen (Funkloch).

und

(4) Fallen für den Lebendfang sind täglich morgens und abends zu kontrollieren. Tiere aus Lebendfangfallen mit elektronischem Fangmeldesystem sind unverzüglich nach Eingang der Fangmeldung zu entnehmen.

Die Jagd"feindliche" Interpretation bedeutet, dass es sich um unterschiedliche Rechtsnormen handelt, somit eine Kontrolle zweimal unabhängig vom Fangmeldesystem zu erfolgen hat.

Andererseits, jetzt kommen wir zur jagd"freundlichen" Interpretation, steht im Gesetz nichts davon, dass die Fallen zweimal täglich persönlich (durch menschliche Anwesenheit) und Vor-Ort zu kontrollieren sind. D.h. wenn ein technisches System etwaige Funktionsstörungen die persönliche Kontrolle ersetzen könnte, wäre dem Gesetz Genüge getan.

Dazu wäre zu prüfen, was (aus Tierschutzgründen) bei einer Kontrolle zu prüfen wäre. Im wesentlichen doch nur, ob die Klappen der Fallen geschlossen sind. Und dies könnte technisch durch Nutzung von Reed-Kontakten erfolgen.

[Notiz ans Protokoll: Anbindung von zwei von diesen drecks-Reed-Kontakten planen.]

Außerdem könnte man noch diskutieren, ob die im Gesetz vorgeschrieben Kontrolle tatsächlich zusätzlich zum Fangmeldesystem erfolgen muss oder ob der erste und der zweite Satz nicht unterschiedliche Fangszenarien beschreiben.

Das ist wieder einmal ein klassisches Beispiel für ein ungenügend formuliertes Gesetz, hätte man formuliert:

(4) Fallen für den Lebendfang sind auch bei Einsatz eines elektronischen Fangmeldesystems täglich morgens und abends zu kontrollieren. Tiere aus Lebendfangfallen mit elektronischem Fangmeldesystem sind unverzüglich nach Eingang der Fangmeldung zu entnehmen.

oder

(4) Fallen für den Lebendfang sind täglich morgens und abends zu kontrollieren. Diese Kontrolle kann bei Einsatz eines elektronischen Fangmeldesystems entfallen, jedoch sind Tiere aus Lebendfangfallen mit elektronischem Fangmeldesystem unverzüglich nach Eingang der Fangmeldung zu entnehmen.

... wüsste jeder, was zu tun ist.

Aber interessant, dass man im Lehrgang die strenge Auslegung lehrt. Kenn ich irgendwo her ...
 
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Man benötigt keine 2 Statusmeldungen am Tag, wenn man anderweitig kontrollieren kann. Wie das jeder handhabt, bleibt ihm überlassen.
Das einzig Gute an Remmels Gesetz ist ja, dass Er uns durch Schlampigkeit in der Ausarbeitung die Arbeit erspart, die er uns eingentlich aufdrücken wollte.

Interessant wäre auch, wie ein "elektronisches Fangmeldesystem" definiert ist. Auch dazu gibt es keine Erklärung.
Theoretisch würde ja eine kleine Diode, welche den Zustand der Falle anzeigt ausreichen. Irgendwo im Bereich der Falle in den Baum gehängt. Geschaltet über einen Kontakt an der Fallklappe. Morgens und Abends aus der Ferne kontrolliert, ob die Diode leuchtet und fertig. Das System ist Elektronisch und meldet mir bei den Täglichen Kontrollen den eventuellen Fang/Zustand der Falle
 
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Zwei Statusmeldungen am Tag sind (einmalig) sicherlich wesentlich leichter zu programmieren als jeden Tag diverse Fallen zweimal zu kontrollieren.
 

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