Abgabe von zerwirktem Wildbret an Endverbraucher

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Das wirst du schnell erfahren wenn der beauftragte Metzger Geschossreste im Cutter hat....
 
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Bei Hintergrundwissen und genauem Lesen wirft es Fragen auf. Ein weiterer Versuch die komplizierte Materie in 1 Seite Schaubild zu pressen. Zugegeben, einer der besseren Versuche.

Stammt übrigens von hier:
Wobei das nicht alles stimmt. Denn zerwirkt und vakuumverpackt darf ich auch ohne Registrierung abgeben an Endverbraucher. Nur veredelt darf es nicht sein, kam schriftlich vom Vetamt an mich .
 
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Dieses Bild sagt doch eigentlich alles aus:



Anhang anzeigen 281779
Und dabei ist die steuerliche Kompenente ( ja, kleingewerbe, aber auch dass muss man anmelden, Rechnungen schreiben und einahmen/überschussrechnung machen und nachweisen) sowie ggf. Verpackungsregister noch nicht berücksichtigt….
Na gut, wenn du soweit bist, dass du ein Gewerbe anmeldest usw. usf., dann lohnt es sich auch. Wenn ich 70, 80 oder 100 Stück selber vermarkten kann, habe ich die Zeit und dann rollt auch der Rubel. Das musst aber auch erst mal schaffen...
 
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Denn zerwirkt und vakuumverpackt darf ich auch ohne Registrierung abgeben an Endverbraucher.
Interessant. Kann ich bitte eine Kopie haben, gerne mit geschwärzten Personalien?

Bisher stimmen alle Merkblätter, Leitfäden, Anleitungen etc. darin überein, dass für die Abgabe von Wild, welches aus der Decke geschlagen und/oder zwerwirkt ist, eine Melde- bzw. Registrierungspflicht des Jägers besteht. Das passt auch zu den Vordrucken und Meldekreuzeln auf den Streckenlisten - siehe Anhang, 2. Auswahlkästchen.
 

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Na gut, wenn du soweit bist, dass du ein Gewerbe anmeldest usw. usf., dann lohnt es sich auch. Wenn ich 70, 80 oder 100 Stück selber vermarkten kann, habe ich die Zeit und dann rollt auch der Rubel. Das musst aber auch erst mal schaffen...
Auch ohne Gewerbe lohnt sich der Aufwand für die meisten nicht.
 
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In einem anderen Tread (Klebeetiketten für Tiefkühlware) wurde darauf hingewiesen, dass die wenigsten Jäger die Vorschriften zur Weitergabe von zerwirktem Wild kennen.

Da auch ich gerne noch ständig dazu lerne, würde ich mich über die Beantwortung folgenden Sachverhalts interessieren.

Beim örtl. Veterinäramt hatte ich gebeten mich als Jäger gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebenmittelhygiene zu registrieren.
Beigefügt:
Jägerprüfung, Teilnahmebescheinigung als kundige und geschulte Person gemäß Lebensmittelverordung und Bescheinigung der Übertragung der Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung

Im meinem Schreiben habe ich mitgeteilt, dass ich ca. 100 kg Rehwild an Endverbraucher abgeben möchte.

Seitens des Veterinäramtes wurde mir im Antwortschreiben bestätigt, dass ich offiziell als Lebensmittelunternehmer bzw. Direktvermarkter von Wildfleisch zur Abgabe sog. kleiner Mengen gemäß Art. 6 Absatz 2 der Vo (EG) Nr. 852/2004 I.V.m. §3 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung registriert wurde.

Üblicher Ablauf im Revier:

1. Aufbrechen im Revier
2. Lagerung im Wildkühlschrank
3. Transport zum Metzger
4. Metzger zerwirkt das Wild in seinem Betrieb
5. Metzger vakuumiert das Wildbret in seinem Betrieb
6. Das vakuumierte Wildbret wird in meiner Kühltruhe eingefroren.
7. Vermarktung an Freunde und Bekannte und über die Waldfleisch-App

Jetzt meine Frage:

So ok oder mache ich mich irgendwo was falsch?
Au Weia.
Bin froh das ich von Dorf komme.
Keiler haste mal ne rehkeule?
Klar komm heut Abend auf ein Bier rum, nimmst sie gleicht mit.
Dorfbewohner geht dann besoffen heim aber ohne Keule.
Holt sie dann am nächsten Morgen.
 
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Am Besten man lässt es und es mögen sich EU Kommisare darum kümmern. Ständiges Misstrauen und Unterstellungen. An Omas Kuchen und Opas Schinken sind glaube ich bis jetzt die wenigsten Leute gestorben.
Nachdem ich alles gelesen und auf mich habe einwirken lassen, können wir aufgrund der Verordnungen froh sein, dass Wildbret aus Neuseeland etc und Rindfleisch zukünftig im Rahmen des Mercosur-Abkommens, hinsichtlich der Vorschriften, die wir erfüllen müssen, sicher einwandfrei ist.🙈
 
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Au Weia.
Bin froh das ich von Dorf komme.
Keiler haste mal ne rehkeule?
Klar komm heut Abend auf ein Bier rum, nimmst sie gleicht mit.
Dorfbewohner geht dann besoffen heim aber ohne Keule.
Holt sie dann am nächsten Morgen.
Hier geht es aber nicht um die gelebte Praxis, sondern um die rechtlichen Anforderungen.

Begonnen hatte es damit, das einige z.B. oben genannte Rehkeule mit gedruckten Etiketten versehen wollten, weil es einfach professioneller aussieht.

Wenn ich mal eine abgenommen Wildkammer
und die Registrierung als Lebensmittelunternehmer hinter mir habe, drucke ich auch Etiketten .
Vorher erkundige ich mich selbst verständlich noch, ob nicht vielleicht auch das Verpackungsregister zu berücksichtigen ist.
 
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Au Weia.
Bin froh das ich von Dorf komme.
Keiler haste mal ne rehkeule?
Klar komm heut Abend auf ein Bier rum, nimmst sie gleicht mit.
Dorfbewohner geht dann besoffen heim aber ohne Keule.
Holt sie dann am nächsten Morgen.

Hab ich aufm Dorf auch so gemacht, bis die Lebensmittelkontrolle vor der Haustüre stand.

Vermutlich haben andere Jäger, welche die Anforderungen an Zerwirkraum usw. erfüllen und auch viel Geld reingesteckt haben, ein Problem damit.

Ich bin auch mit Hausschwein am Frontlader im Hof aufgewachsen... aber da sich die Zeiten leider ändern, muss man mitgehen oder man lässt es. Und wenn mans lässt und es schief geht, muss man selbst für sich gerade stehen.

Ich bin den Weg gegangen, aktuell alles vom Metzger meines Vertrauens zerwirken zu lassen.
Und wie gesagt, im nächsten Jahr dann den Zerwirkraum unter Mitwirkung des VetAmts und der Lebensmittelüberwachung bauen.
Dann kann mir keiner mehr was =)
 

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