- Registriert
- 24 Dez 2012
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Hallo in die Runde.
Ich bin dieses Jahr ggf. in der glücklichen Lage Wildbret im näheren Umfeld an Endverbraucher zu verkaufen.
Von meinem Metzger erhalte ich das in der Decke abgegebene Stück zerwirkt und vakuumiert zurück. Das Wildbret wird dann von mir in der Kühltruhe eingefroren.
Lt. Landesrecht NRW darf ich zerwirktes Wild nur vermarkten, wenn ich mich als Lebensmittelunternehmer beim Veterinäramt registrieren lasse.
Welche Verpflichtungen ergeben sich aus dieser Registrierung?
Ich frage euch lieber hier, bevor ich beim Veterinäramt "schlafende Hunde" wecke.
Vielen Dank und Waidmannsheil
Bold Henry
Ich bin dieses Jahr ggf. in der glücklichen Lage Wildbret im näheren Umfeld an Endverbraucher zu verkaufen.
Von meinem Metzger erhalte ich das in der Decke abgegebene Stück zerwirkt und vakuumiert zurück. Das Wildbret wird dann von mir in der Kühltruhe eingefroren.
Lt. Landesrecht NRW darf ich zerwirktes Wild nur vermarkten, wenn ich mich als Lebensmittelunternehmer beim Veterinäramt registrieren lasse.
Welche Verpflichtungen ergeben sich aus dieser Registrierung?
Ich frage euch lieber hier, bevor ich beim Veterinäramt "schlafende Hunde" wecke.
Vielen Dank und Waidmannsheil
Bold Henry