Abgabe von zerwirktem Wild - Lebensmittelunternehmer / Veterinäramt

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Hallo in die Runde.

Ich bin dieses Jahr ggf. in der glücklichen Lage Wildbret im näheren Umfeld an Endverbraucher zu verkaufen.

Von meinem Metzger erhalte ich das in der Decke abgegebene Stück zerwirkt und vakuumiert zurück. Das Wildbret wird dann von mir in der Kühltruhe eingefroren.

Lt. Landesrecht NRW darf ich zerwirktes Wild nur vermarkten, wenn ich mich als Lebensmittelunternehmer beim Veterinäramt registrieren lasse.

Welche Verpflichtungen ergeben sich aus dieser Registrierung?

Ich frage euch lieber hier, bevor ich beim Veterinäramt "schlafende Hunde" wecke.

Vielen Dank und Waidmannsheil

Bold Henry
 
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Hast Du keine Schulung zur kundigen Person absolviert? Dann müsste sich Deine Frage doch erübrigen??

Ansonsten frage mal Deinen Schlachter, ob er eine Zulassung zur Verarbeitung von Wild hat.
Wenn nicht, könnte er Probleme bekommen.

Deine Abgabe von Wild darf nur im Umkreis von 100 km erfolgen und muss dokumentiert werden:
welches Stück, wann und wo erlegt, Trichinenuntersuchung beim SW, wann und an wen abgegeben, natürlich ohne bedenkliche Merkmale
 
A

anonym

Guest
... ein ganzer Rattenschwanz ...

guggst Du hier, wenn Du selbst zerwirkst, wärest Du unter 4. einzustufen:

http://www.landkreis-ludwigsburg.de...rwachung/information_registrierung_jaeger.pdf

"Es sind zusätzlich zur Nr. 2 Vorschriften über den hygienischen Umgang mit Wild beim Lagernund weiteren Umgang (aus der Decke schlagen/abschwarten, zerwirken) sowie an die dabei benutzte
Räumlichkeit zu beachten. Dabei sind die Anlage II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
sowie die diese für den Bereich des Umgangs mit erlegtem Wild konkretisierenden nationalen
Vorschriften (LMHV, Tier-LMHV) zu beachten."

Nr. 2:
"Es sind zusätzlich zur Nr. 1 die Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit (woher stammt das Wild
(Erlegungsort), an welchen Betrieb wurde das Wild abgegeben) und nationale Hygienevorschriften
(LMHV, Anforderung an Wildkammer) zu beachten."

Nr. 1:
"Es besteht aufgrund nationaler Hygienevorschriften lediglich eine amtliche Untersuchungspflicht
für Wild auf Trichinen (Schwarzwild, Dachse etc.) und wenn Verhaltensstörungen oder bedenkliche
Merkmale beim Wild vorliegen eine Verpflichtung zur Fleischuntersuchung durch den
amtlichen Tierarzt."

Aber: Du zerwirkst ja nicht selbst, dass macht ja Dein "Metzger", der muss allerdings "zugelassener Wildbearbeitungsbetrieb" sein, dann liefe das unter 3.. Ist er das? Die Metzger hier bei uns haben größtenteils dies wieder aufgegeben, weil die Anforderungen zu hoch sind, bzw. den "normalen Betrieb" stören.

Wenn er das wäre, dann könnte ich mir sogar vorstellen, dass Du nichts brauchst. Worst Case wäre die Anforderungen von 4. zu erfüllen (Wildkammer, Seifenspender, usw.), siehe hier: http://www.landesjagdverband.de/fil...thygiene/anforderungen_an_eine_wildkammer.pdf

Also ich kann von meiner Vet.-Behörde im Grossen und Ganzen nichts negatives berichten, war ok und angemessen, was die wollten. Mich nerven nur die relativ häufigen Nachschauen (so ca. einmal p.a.) taucht der vet unangekündigt bei mir auf.

Im Zweifel nachfragen, im Sinne von: Ich plane dies und das ...














 
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Das ist wirklich wahr ...schlafende Hunde weckt man nicht ...ich zerwirke und Vakummiere mein Wild selbst , Kleinstmengen (Keule oder Rücken) , können ja gegen einen Obulus an Bekannte als "quasi Geschenk" abgegeben werden ....ansonsten kannst Du ja mit dem Endabnehmer(den Du gut kennen wirst) vereinbaren , dass er es in der Decke bekommt , Du ihm aber beim "Zerwirken" behilflich bist (kleiner Aufpreis) oder warst ;-), bei uns in der Nähe nehmen Gastronomen auch ihr Wild ganz in der Decke , fertig zerwirkt vakumiert...?!!!?
Falls Du weißt was ich meine ....Fremdverkäufe sind immer problematisch ....!
Also lass Dir doch noch ein paar Tips geben und ,...toi,toi toi ,...viel Erfolg ...!:thumbup:
WMH
PS: unser Vet kommt nach SMS oder Anruf zu mir nach Hause....kostet in RLP Kreis KH , 17,80€,....
 
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Deine Abgabe von Wild darf nur im Umkreis von 100 km erfolgen und muss dokumentiert werden:
welches Stück, wann und wo erlegt, Trichinenuntersuchung beim SW, wann und an wen abgegeben, natürlich ohne bedenkliche Merkmale


Moin,

die erweiterten Dokumentationspflichten betreffen ihn nicht, wenn er _ausschließlich_ Kleinmengen (Stichwort: Tagesstrecke) direkt an Endverbraucher abgibt. Kein Endkunde muss bei ihm in der Liste auftauchen. Wegen der Rückverfolgbarkeit sollte aber ein entsprechendes Etikett mit ihm als Lieferant auf der Verpackung sein.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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...schlafende Hunde weckt man nicht...


Moin,

wenn ich die Frage des TS richtig verstehe, geht es nicht darum, wie das Einige hier das in der Praxis handhaben, sondern eher wie man die Wildbretvermarktung rechtlich einwandfrei hinbekommt.

Offizielle Abnahme der eigenen Wildkammer (zur Zerlegung und Verpackung) ist auch kein Hexenwerk. Schwieriger wird es für den Metzger, der nebenbei in nicht getrennten Räumlichkeiten noch Wildbret verarbeitet. Da werden andere Anforderungen gestellt.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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Moin,

die erweiterten Dokumentationspflichten betreffen ihn nicht, wenn er _ausschließlich_ Kleinmengen (Stichwort: Tagesstrecke) direkt an Endverbraucher abgibt. Kein Endkunde muss bei ihm in der Liste auftauchen. Wegen der Rückverfolgbarkeit sollte aber ein entsprechendes Etikett mit ihm als Lieferant auf der Verpackung sein.

Cheers,
Schnepfenschreck.

Danke für die Ergänzung!
Ist richtig, keine Dokumentation bei direkter Abgabe an Endkunden, aber Dokumentationspflicht bei Abgabe an Restaurants, Schlachter o.ä.
 
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Du bringst Lebensmittel in den Verkehr; egal ob nur ein Teilstück oder genze DSJ-Strecken...

letzendlich bist du Verantwortlich und Haftbar.

Es gilt die Produkthaftung.

Hast du alles OK und dein zuständiges Vetrenäramt ist über die Nichtgewerbliche Wildbretvermarktung des Einzelrevieres Informiert und du Regestriert;
trägt deine Jagdhaftpflicht das Risiko aus der Produkthaftung.


Wen nicht; a' la @"nerofrankkirn";
was schon fast einem Aufruf zu einer Straftat gleich kommt;
hängst du selber mit allem was du dein Eigentum und Besitz incl. Lebensversicherung bis hin zur Ausbildungs- und Aussteuerversicherung der Kinder
und allem Vermögen welches du geerbt; erarbeitet; verdienst und eigentlich als Zukunft deiner Kinder gelten sollte mit drinn...

also lass die Finger von solchen Fragwürdigen Empfehlungen " wo kein Kläger da kein Richter... keine schlafenden Hunde wecken..."
.. das ist alles Leichtsinnig und Grenzwertig :
den im Falle eines Falles wecken dann andere die Hunde;
und eine Einleitung mit " ja hätte..." ist Fahradkette. !

Wen @nerofrankkirn sein Leben und seine Zukunft und die seiner Kunden und Abnehmer Runieren will; dann ist das sein Ding.

Aber nicht deines...


TM
 
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Wen @nerofrankkirn sein Leben und seine Zukunft und die seiner Kunden und Abnehmer Runieren will; dann ist das sein Ding.



TM

Recht hat er der "Teufelsmoorer" ....man sollte alles überbürokratisieren , überregulieren und übertreiben, echt erstaunlich wie unsere Nachkriegsgeneration Deutschland überhaupt ohne diese "supertollen" Bürokraten , Verordnungen und Gesetze aufbauen konnte..???
...warum sind wir eigentlich nicht alle verhungert... ?
Ich hab da was von einem Sportschützen gehört , der hatte schlafende Hunde geweckt, und wollte schlau sein mit Klagen und Rechtsmitteln usw. ....hat er toll gemacht der Voll****.... die Quittung dafür bezahlen jetzt alle Halbautomatenbesitzer ....(ich habe übrigens keinen)....also nur weiter so , ich glaube wir haben zu wenig Regularien .... dafür könnt ihr ja dann weiter im nächsten Balkanurlaub die Luftgetrockneten Wurst- und Schinkenspezialitäten der heimischen Erzeuger fressen .....die sind bestimmt unter Berücksichtigung aller deutschen Normen hergestellt ....Mahlzeit ....+ WMH
 
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EU Verordnungen, ist doch bekannt
Die Italiener lachen darüber,
die Franzosen schmeißen sie in den Papierkorb
und die Deutschen üben sie aus, noch bevor es offiziell ist,.


Was machen eigentlich die Österreicher?
Grüße Günter
 
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Moin,

@nerofrankkirn: Was Du hier von Dir gibst, ist kein "politisches" Statement mehr, sondern klares Bekenntnis zum Rechtsbruch. Vielleicht denkst Du darüber nochmal nach. (Tip: verwaltungsrechtliche "Zuverlässigkeit" hat etwas mit charakterlicher Eignung zu tun.)


In vielen Bereichen geht europäische und nationalstaatliche (Über-) Regulierung, Vorsorge (schützende Hand oder Bevormundung?) und Bürokratie ganz sicher weit über die Grenze des Ertragbaren hinaus.

Ich bin jedoch ganz froh, daß wir eine einigermaßen vernünftige Lebensmittelhygiene haben. Diese ist eine Errungenschaft der Moderne und hat einen "dienenden" Zweck. Statt hier nur die Gängelung zu sehen, solltest Du Dir klar darüber sein, daß auch Du - sowohl als Konsument sowie auch als Hersteller - von diesen Regelungen profitierst.

Ich möchte jedenfalls mit meinem Handeln keinem Anderen Schaden zufügen und auch selbst keinen Schaden durch einen Anderen erleiden. Wenn sich jeder an die Regeln hält, können wir bedenkenlos alle hier angebotenen Nahrungsmittel konsumieren. Das ist nicht überall auf der Welt so möglich!

Glück Auf,
Schnepfenschreck.
 
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wo schrieb nerofrankkirn, dass er gegen die Lebensmittelhygiene verstößt ? Jeder der Wild nicht nur EINMAL verkaufen will, wird sich an diese Hygiene halten, das hab ich schon vor der Verordnung gemacht, da brauch ich keine europäischen Sesselfurzer, die eine Gurkenkrümmungsvorschrift erarbeiten etc.
Und dass die Wildprethygiene im Jagdunterricht mehr Aufmerksamkeit hat, liegt nicht unbedingt an diesen Bürokraten.
Das Verbrauchervertrauen baut man nicht durch Verordnungen auf, sondern durch sauber aufgebrochenes, gut zerwirktes und küchenfertiges Wildpret auf.
Grüße Günter
 

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