Du liegst falsch, in allen Bundesländern sind 40mm Hülsenlänge und 5,5mm Kaliberdurchmesser die Mindestanforderung für Schalenwild.
Die genannte Hülsenlänge ist auch richtig.
hmmm,
Ich zitiere mal aus dem steirischen Landesjagdgesetz:
"
§ 58
Sachliche Verbote; Wildfolge
...
(2) Es ist verboten:
...
3. auf Schalenwild mit Kugelpatronen zu schießen, die keine der Stärke des Wildes entsprechende,
ausreichende, schnell tötende Wirkung erwarten lassen; "
Von Mindestkaliber oder Hülsenlänge findet sich da nichts! Möglich, dass das in den 8 anderen Bundesländern anders ist.
http://www.jagd-stmk.at/wp-content/uploads/Jagdgesetz-idF-42_20121.pdf
WH
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