Nun tauchen hier ja doch alte Beiträge dazu auf, ob die .257 er Kaliber Hochwildtauglich sind oder nicht. Deshalb will ich meinen Standpunkt hinsichtlich des Geschossdurchmessers noch mal erläutern:
Es heißt im Gesetzestext, dass ein mindest- Durchmesser von 6,5mm verlangt wird. Mindest bedeutet: an mindestens einer Stelle muss das Geschoss diesen Durchmesser aufweisen. Da wird nicht unterschieden, ob es sich um Spitze Geschosse handelt (die ja an der Spitze ebenfalls deutlich dünner sind), oder ob die Geschosse so genannte Führungsringe im Kaliber aufweisen, ansonsten aber dünner sind, oder ob die Geschosse durch die Züge und Felder unterschiedliche Durchmesser aufgebügelt bekommen. Es kann gar nicht sein, dass hier verlangt wird einen Durchschnittsdurchmesser zu bilden, auch wenn selbst der große Meister Reb sich dazu durchgerungen hat.
Im Übrigen wäre dann eine Bildung des Durchschnittsdurchmessers nur zwischen den Maximal-Werten für Zug- und Felddurchmesser sehr willkürlich: verschiedene Hersteller verwenden verschiedene Profile und es ist sogar denkbar, Läufe ganz ohne Profil zu bauen.
Und bei der Bildung des Durchschnittes über die Länge des Geschosses fielen sicher etliche 6.5 (.264er) Geschosse auch durch das Raster, wenn sie nur eine genügend lange Spitze haben. Sogar manche 7mm Geschosse dürften hier Probleme bekommen.
Also, wenigstens 6,5mm Durchmesser wird von dem amerikanischen .257er Kaliber erfüllt, weil die Geschosse 6,53mm dick sind.
Natürlich sind sie nicht so dick an der Spitze und vielleicht ist der Felddurchmesser auch kleiner als 6,5mm (was bei den deutschen 6.5ern (.264er) auch der Fall ist (6,45mm bei den meisten), aber das spielt keine Rolle, weil es nirgendwo gefordert ist, solche willkürlichen Berechnungen anzustellen um rauszufinden, ob ein Geschoss zulässig ist oder nicht.
Um es aber ganz deutlich zu betonen: Hochwildkaliber fangen bei mir mit 8mm an!
Gruß.