14-jähriger mit zum Tontaubenschießen

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Ahaa - jetzt haben wir die Lösung ! Also erst eine Ausbildung als Kindergärtnerin machen - !
Also mal ganz einfach - ich spring auf so einen Sch... nicht auf.
 
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Ich glaube irgendwie krempelst du das Feld von hinten auf? :roll: :wink:
Wenn an deinem TT Stand eine Aufsichtsperson ist,und die MUSS da sein, dann frage diesen doch erst einmal wie sich das mit deinem Jung so verhält wenn du ihn zum schießen mitbringst! Er wird dir sicherlich mit Rat und Tat zur seite stehen? Wenn nicht,dann würde ich wie schon geschrieben beim nächsten Schützenverein mit Schießstand anfragen. Die geben in der regel immer Auskunft! :roll:
Ich kann aber Morgen auch einmal einen Schützenbruder aus meinem Zug fragen. Der ist nämlich Jugendschießleiter und müsste darüber bescheid wissen. Sende dir dann eine PM wenn ich näheres weiß! :wink:
 
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Sportfossil schrieb:
Ich glaube irgendwie krempelst du das Feld von hinten auf? :roll: :wink:
Wenn an deinem TT Stand eine Aufsichtsperson ist,und die MUSS da sein, dann frage diesen doch erst einmal wie sich das mit deinem Jung so verhält wenn du ihn zum schießen mitbringst! Er wird dir sicherlich mit Rat und Tat zur seite stehen? Wenn nicht,dann würde ich wie schon geschrieben beim nächsten Schützenverein mit Schießstand anfragen. Die geben in der regel immer Auskunft! :roll:
Ich kann aber Morgen auch einmal einen Schützenbruder aus meinem Zug fragen. Der ist nämlich Jugendschießleiter und müsste darüber bescheid wissen. Sende dir dann eine PM wenn ich näheres weiß! :wink:

Vielen Dank!
Zum ersten Teil deiner Antwort:
Ich habe meinen Schießlehrer gefragt und er hat diesen Schein nicht und möchte ihn auch nicht machen. Wenn ich also den Junior mitschießen lassen möchte, muß ich mich wohl selber drum kümmern ...
 
O

Oldhoss

Guest
Guruguru schrieb:
saujager1977 schrieb:
Muss ein Vater für die betreuung seines 14 jährigen sohnes nen Nachweis über fähigkeit zur jugendarbeit bringen? Ich kenn mich da echt nicht aus, aber das halte ich doch für sehr hanebüchen, obwohl in Deutschland natürlich alles möglich ist...

Das war tatsächlich so, es wurde aber geändert (siehe Gesetzestext). Nun kann der Sorgeberechtigte seine eigenen Sprößlinge selbst beaufsichtigen, wenn er denn berechtigt ist Schießaufsicht zu sein.

So ist es geregelt im WaffG §27 Absatz 3, Satz 1!

In der praxis heist das:
Der Sorgeberechtigte muss die Ausbildung Sachkunde und Standaufsicht haben, anwesend sein und das Schießen des Sprößlings beaufsichtigen, dann geht es auch ohne Jubali für den Schießleiter.
 
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Oldhoss schrieb:
[
So ist es geregelt im WaffG §27 Absatz 3, Satz 1!

In der praxis heist das:
Der Sorgeberechtigte muss die Ausbildung Sachkunde und Standaufsicht haben, anwesend sein und das Schießen des Sprößlings beaufsichtigen, dann geht es auch ohne Jubali für den Schießleiter.

wenn ich nun noch wüßte ...

- wo im Kreis Borken ich den Nachweis machen kann?
- Wieviel Unterrichtsstunden abgeleistet werden müssen?
- ob eine Prüfung abgelegt werden muss?
- und was das Ganze kostet

... wäre ich glücklich :D
 
A

anonym

Guest
saujager1977 schrieb:
Muss ein Vater für die betreuung seines 14 jährigen sohnes nen Nachweis über fähigkeit zur jugendarbeit bringen?

Nein. Genau dashalb wurde ja das Gesetz in seine jetzige Form geändert.
Ende.

Carcano
 
O

Oldhoss

Guest
30 Lerneinheiten a 45min für den Sachkundelergang und
4 Lerneinheiten für die Standaufsicht!
Beide mit jeweiliger Prüfung. Die Lergänge werden von Deinem Schützenverband angeboten, frage einfach einmal in Deinem Verein nach.
 
A

anonym

Guest
Oldhoss schrieb:
30 Lerneinheiten a 45min für den Sachkundelergang und
4 Lerneinheiten für die Standaufsicht!
Beide mit jeweiliger Prüfung. Die Lergänge werden von Deinem Schützenverband angeboten, frage einfach einmal in Deinem Verein nach.

Das ist in dieser Form falsch.
Du verwechselst gesetzliche Anforderung und interne Qualifikation der Verbände. Beides ist nicht identisch.

Carcano
 
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carcano schrieb:
[
Das ist in dieser Form falsch.
Du verwechselst gesetzliche Anforderung und interne Qualifikation der Verbände. Beides ist nicht identisch.

Carcano

Irgendwie komm ich hier nicht weiter.
Was brauche ich nun für mein Vorhaben?
 
A

anonym

Guest
Du kannst zwei Schienen wählen, um Deinem Sohn das Schießen zu ermöglichen.

1. Die vereinsmäßige:
Dazu mußt Du - wenn sonst keine qualifizierte Jugendobhutsperson anwesend ist - als Sorgeberechtigter nur zur Aufsichtsführung berechtigt sein. Nach Waffenrecht. Üblicherweise geschieht das durch Eintragung in der (internen!) Liste der Aufsichtspersonen irgendeines jagdlichen oder schießsportlichen Vereines. Welche inneren Anforderungen der Verein dafür stellt, ist dessen Sache. Er muß sich nur nach seinem Ermessen vom Vorliegen der sachlichen Qualifikation überzeugt haben, und ein entsprechendes Dokument (Anstecker, Karte am Revers) ausstellen: § 10 Abs. 3 AWaffV. Jäger müssen auch den gültigen Jahresjagdschein dabei haben: § 10 Abs. 3 Satz 6. Aber das "wie" der Überzeugung im Einzelfall ist nicht _waffenrechtlich_ relevant. Höchstens haftungsrechtlich, wenn was schief geht.

2. Die lehrprinzliche:
§ 27 Abs. 5 WaffG: "Personen in der Ausbildung zum Jäger dürfen in der Ausbildung ohne Erlaubnis mit Jagdwaffen schießen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Sorgeberechtigte und der Ausbildungsleiter ihr Einverständnis in einer von beiden unterzeichneten Berechtigungsbescheinigung erklärt haben. Die Person hat in der Ausbildung die Berechtigungsbescheinigung mit sich zu führen."
Merke: Sorgeberechtigter und Ausbildungsleiter können ein und dieselbe Person sein. Absatz 5 ist lex specialis ggü. Abs. 3, deshalb ist keine spezielle geeignete Jugendobhutsperson nötig.

Carcano
 
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carcano schrieb:
Du kannst zwei Schienen wählen, um Deinem Sohn das Schießen zu ermöglichen.

1. Die vereinsmäßige:
2. Die lehrprinzliche:

Danke!

Da mein Junior sicher noch nicht mit 16 den Jagdschein macht, fällt Nr.2 wohl flach, oder?
Also zur Nr.1:
Eine qualifizierteJugendobhutsperson ist in dem verein/Schießstand wo ich hingehe nicht vorhanden.
Also muß ich mich dort als solche eintragen lassen. Richtig?
Dazu muß ich aber doch sicher vorher einen Lehrgang/Prüfung ablegen und auch haftungsmäßig auf der sicheren Seite zu sein, oder?
 
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Moin!

godewind schrieb:
carcano schrieb:
Du kannst zwei Schienen wählen, um Deinem Sohn das Schießen zu ermöglichen.

1. Die vereinsmäßige:
2. Die lehrprinzliche:

Danke!

Da mein Junior sicher noch nicht mit 16 den Jagdschein macht, fällt Nr.2 wohl flach, oder?
Also zur Nr.1:
Eine qualifizierteJugendobhutsperson ist in dem verein/Schießstand wo ich hingehe nicht vorhanden.
Also muß ich mich dort als solche eintragen lassen. Richtig?

Nein. Wenn ich die hier bereits eingestellten Verweise richtig deute bist Du als Erziehungsberechtigter quasi automatisch für die Jugendarbeit mit DEINEM Sohn befähigt und berechtigt und brauchst deshalb dan Nachweis zur Befähigung im Umgang mit Kindern nicht - wohl aber den Nachweis der Befähigung zur Standaufsicht! Du darfst dann auch nur die Kinder beaufsichtigen, für die Du auch Sorgeberechtigt bist. Dein Verein freut sich zwar sicherlich, wenn Du die Jugendschiene mit allem PiPaPo für ALLE Kinder erfüllen willst, aber Du musst diesen Teil nicht machen.

Dazu muß ich aber doch sicher vorher einen Lehrgang/Prüfung ablegen und auch haftungsmäßig auf der sicheren Seite zu sein, oder?

Ist eine Frage des schiesssportlichen Verbandes. Bist Du im LJV sollte Dir die Geschäftsstelle diesbezüglich Auskunft geben können.

Viele Grüße,

Joe
 

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