14-jähriger mit zum Tontaubenschießen

A

anonym

Guest
godewind schrieb:
Da mein Junior sicher noch nicht mit 16 den Jagdschein macht, fällt Nr.2 wohl flach, oder?
Ich hatte jetzt vermutet (aufgrund der Tatsache, dass Du hier im WuH-Forum postest), dass Du selbst Jäger seist. Wenn die Unterstellung unbegründet war, bitte ich um Entschuldigung.
Also zur Nr.1:
Also muß ich mich dort als solche eintragen lassen. Richtig?
Falsch.
Dazu muß ich aber doch sicher vorher einen Lehrgang/Prüfung ablegen und auch haftungsmäßig auf der sicheren Seite zu sein, oder?
Nein.
Alles Nötige habe ich oben geschrieben, einschließlich der Antworten auf Deine beiden Fragen.

Carcano
 
O

Oldhoss

Guest
Mohawk schrieb:

>... bist Du als Erziehungsberechtigter quasi automatisch für die Jugendarbeit mit DEINEM Sohn befähigt und berechtigt und brauchst deshalb dan Nachweis zur Befähigung im Umgang mit Kindern nicht - wohl aber den Nachweis der Befähigung zur Standaufsicht! Du darfst dann auch nur die Kinder beaufsichtigen, für die Du auch Sorgeberechtigt bist. <


Genauso war auch mein Beitrag gemeint!
 
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carcano schrieb:
Ich hatte jetzt vermutet (aufgrund der Tatsache, dass Du hier im WuH-Forum postest), dass Du selbst Jäger seist. Wenn die Unterstellung unbegründet war, bitte ich um Entschuldigung.

Das bin ich auch! Nur eben mein Junior nicht und auch wohl noch nicht mit 16.
Das wird wohl eher etwas später werden.
Schule geht erstmal vor.
Daher kann ich nicht behaupten, dass er mit 14 angehender Jäger ist.
Die Begründung fällt flach meinte ich damit ...
 
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Oldhoss schrieb:
Mohawk schrieb:

>... bist Du als Erziehungsberechtigter quasi automatisch für die Jugendarbeit mit DEINEM Sohn befähigt und berechtigt und brauchst deshalb dan Nachweis zur Befähigung im Umgang mit Kindern nicht - wohl aber den Nachweis der Befähigung zur Standaufsicht! Du darfst dann auch nur die Kinder beaufsichtigen, für die Du auch Sorgeberechtigt bist. <


Genauso war auch mein Beitrag gemeint!

Ich denke ich hab's gecheckt.
Hab auch schon beim LJV nachgefragt wie ich die Befähigung zur Standaufsicht erlangen kann, aber bisher keine Antwort bekommen.

Eines erscheint mir allerdings unlogisch:

ICH bin der Erziehungsberechtigte und der Puller/Schießlehrer hat die Befähigung zur Standaufsicht.
Das reicht nicht???
Muß ein und dieselbe Person zwingend beides haben/können?
 
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godewind schrieb:
Oldhoss schrieb:
Mohawk schrieb:

>... bist Du als Erziehungsberechtigter quasi automatisch für die Jugendarbeit mit DEINEM Sohn befähigt und berechtigt und brauchst deshalb dan Nachweis zur Befähigung im Umgang mit Kindern nicht - wohl aber den Nachweis der Befähigung zur Standaufsicht! Du darfst dann auch nur die Kinder beaufsichtigen, für die Du auch Sorgeberechtigt bist. <


Genauso war auch mein Beitrag gemeint!

Ich denke ich hab's gecheckt.
Hab auch schon beim LJV nachgefragt wie ich die Befähigung zur Standaufsicht erlangen kann, aber bisher keine Antwort bekommen.

Eines erscheint mir allerdings unlogisch:

ICH bin der Erziehungsberechtigte und der Puller/Schießlehrer hat die Befähigung zur Standaufsicht.
Das reicht nicht???
Muß ein und dieselbe Person zwingend beides haben/können?

Bitte die Antwort vom LJV , hier Bekannt geben.

Gruß
Dagobertreiten
 
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6 Sep 2009
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Dagobertreiten schrieb:
Bitte die Antwort vom LJV , hier Bekannt geben.

Gruß
Dagobertreiten

Das will ich gern tun, wnn ich denn eine bekomme.
Es macht mich ein wenig stutzig, dass ich eine Art autom. Antwort ohne jede Ansprache bekomme, in der nur mein ins Formular geschriebener Text steht.
Die Absenderadresse ist: info@wi-bischu-stiftung-nrw.de

na ja, mal abwarten ....
 
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Carcano@
super das du das gefunden hast. Aber im Grunde würde das doch heißen das man als Jäger - ohne Verein das auch so machen könnte oder ?
Warum diese Klausel mit dem Abstempeln im Verein ?
 
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Danke dir ! Kannst du mir sagen welche behördliche Stelle für so etwas zuständig sein könnte ? In den Bestimmungen bzw auf dem Formular steht das die Personen offiziell gemeldet sein sollten. Dazu schreibt einem ja der - falls voranden - Verein eine Bestätigung. Aber wo meldet ein Verein diese Dinge an ? Ich finde dazu nicht so richtig etwas ? Das müßte man doch auch direkt machen können. In dem Formular was du gefunden hast würde einem ja auch nur ein Verein bestätigen, dass man einen Jahresjagdschein gelöst hat. Dazu brauche ich ja keinen Verein !?
Ich stimmt dir in dem Punkt unbedingt zu, dass man sich da absichern sollte.
 
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Ok - danke ! Dann bleibt einer "Vereinsfreien" Person ja nicht viel an Möglichkeiten. Mal sehen ob man etwas mit den Standbetreibern lösen kann.
Ich möchte das eigentlich klar gelöst wissen. Mal sehen. Danke aber für deine sehr guten Auskünfte !
 
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Zwar etwas spät,aber es gibt eine Antwort! :oops:
Wer einen "Schießwart" Schein machen möchte,kann sich bei der nächsten Polizeiwache melden und darüber Auskunft bekommen wann und wo ein Lehrgang stattfindet!
Bisher konnte man diesen Schein an einem Samstag nach bestandenem Lehrgang erwerben! Neuerdings sind hierfür aber 2 Samstage zur Pflicht geworden!
Es dürfte aber trotz diesen Scheines nicht erlaubt sein einen 14 jährigen Jung das Tontaubenschießen beizubringen!
Näheres dürfte wohl der Ausbilder zum Schießwart Schein wissen? :roll:
 
A

anonym

Guest
Sportfossil schrieb:
Wer einen "Schießwart" Schein machen möchte,kann sich bei der nächsten Polizeiwache melden und darüber Auskunft bekommen

Jetzt verarsch den Armen doch nicht so...
Du fiese Möp.

Carcano
 

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