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anonym
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Sportfossil schrieb:Ich glaube irgendwie krempelst du das Feld von hinten auf? :roll: :wink:
Wenn an deinem TT Stand eine Aufsichtsperson ist,und die MUSS da sein, dann frage diesen doch erst einmal wie sich das mit deinem Jung so verhält wenn du ihn zum schießen mitbringst! Er wird dir sicherlich mit Rat und Tat zur seite stehen? Wenn nicht,dann würde ich wie schon geschrieben beim nächsten Schützenverein mit Schießstand anfragen. Die geben in der regel immer Auskunft! :roll:
Ich kann aber Morgen auch einmal einen Schützenbruder aus meinem Zug fragen. Der ist nämlich Jugendschießleiter und müsste darüber bescheid wissen. Sende dir dann eine PM wenn ich näheres weiß! :wink:
Guruguru schrieb:saujager1977 schrieb:Muss ein Vater für die betreuung seines 14 jährigen sohnes nen Nachweis über fähigkeit zur jugendarbeit bringen? Ich kenn mich da echt nicht aus, aber das halte ich doch für sehr hanebüchen, obwohl in Deutschland natürlich alles möglich ist...
Das war tatsächlich so, es wurde aber geändert (siehe Gesetzestext). Nun kann der Sorgeberechtigte seine eigenen Sprößlinge selbst beaufsichtigen, wenn er denn berechtigt ist Schießaufsicht zu sein.
Oldhoss schrieb:[
So ist es geregelt im WaffG §27 Absatz 3, Satz 1!
In der praxis heist das:
Der Sorgeberechtigte muss die Ausbildung Sachkunde und Standaufsicht haben, anwesend sein und das Schießen des Sprößlings beaufsichtigen, dann geht es auch ohne Jubali für den Schießleiter.
saujager1977 schrieb:Muss ein Vater für die betreuung seines 14 jährigen sohnes nen Nachweis über fähigkeit zur jugendarbeit bringen?
Oldhoss schrieb:30 Lerneinheiten a 45min für den Sachkundelergang und
4 Lerneinheiten für die Standaufsicht!
Beide mit jeweiliger Prüfung. Die Lergänge werden von Deinem Schützenverband angeboten, frage einfach einmal in Deinem Verein nach.
carcano schrieb:[
Das ist in dieser Form falsch.
Du verwechselst gesetzliche Anforderung und interne Qualifikation der Verbände. Beides ist nicht identisch.
Carcano
carcano schrieb:Du kannst zwei Schienen wählen, um Deinem Sohn das Schießen zu ermöglichen.
1. Die vereinsmäßige:
2. Die lehrprinzliche:
godewind schrieb:carcano schrieb:Du kannst zwei Schienen wählen, um Deinem Sohn das Schießen zu ermöglichen.
1. Die vereinsmäßige:
2. Die lehrprinzliche:
Danke!
Da mein Junior sicher noch nicht mit 16 den Jagdschein macht, fällt Nr.2 wohl flach, oder?
Also zur Nr.1:
Eine qualifizierteJugendobhutsperson ist in dem verein/Schießstand wo ich hingehe nicht vorhanden.
Also muß ich mich dort als solche eintragen lassen. Richtig?
Dazu muß ich aber doch sicher vorher einen Lehrgang/Prüfung ablegen und auch haftungsmäßig auf der sicheren Seite zu sein, oder?