12- Jährige sexuell mißbraucht und ermordet

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anonym

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@ Watzi: Offenbar können wir alle von dir noch einen Haufen lernen. Ich persönlich bezeichne solch eine Einstellung als emotionslos. (ist nicht persönlich oder beleidigend gemeint)
 
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Wir hatten vor langer Zeit eine ähnliche Diskussion bezüglich des Daschner-Prozesses...

Es wird keinen gemeinsamen Nenner geben.
Was jedoch hier einige erwarten - ich halte Dir mal eben meine andere Wange hin und verzeihe selbstverständlich - ist für die Betroffenen sicherlich zu viel verlangt.

Für die meisten Eltern sind Kinder ihr Lebensinhalt - auch wenn es nicht immer danach aussieht. Bricht dieser Lebensinhalt (dann auch noch auf so fürchterliche Art und Weise) weg, verabschieden sich auch andere bisherige Werte. In meinen Augen völlig normal...

Petra
 
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Wenn Emotionen zeigen das Propagieren alttestamentarischer Vergeltungsriten bedeutet, betrachte ich "emotionslos" als Kompliment.
 
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Trotzdem leitet sich staatliches Handeln ... oder sagen wir besser: leiten sich Gesetze ... von verallgemeinerten Einzelfällen ab.


Nicht 'verallgemeinert' - abgewogen. Abgewogen mit den Interessen anderer Menschen und abgeglichen mit den in der Gesellschaft geltenden Normen. Das ist etwas anderes als "verallgemeinern".

Und man hätte diese (verallgemeinerten) Einzelfälle nie "gerecht" ausformulieren können, hätte nicht die Empathie Pate gestanden und über die Schulter geschaut.

Aber nicht (nur) die Empathie bezüglich der Betroffenen.

@Der Geniesser:
Ja und nein. Direkt bewirkt man vielleicht wenig, aber mit dem Fordern sendet man Signale aus - je mehr die Leute nach Sicherheit schreien, desto mehr NSA kriegen sie, desto leichter werden Photos der eigenen Kinder zu verbotener Ware und desto leichter ist die nächste Aushebelung eines GG-Artikels, dann vielleicht nicht bei LWB, sondern bei Eltern generell? Und je mehr man Leute wie D. heroisiert, desto leichter fällt Nachahmern dann auch mal "irrtümlich" die Anwendung von Gewalt bei einer "Routinebefragung" ...


@Petra:
Niemand redet hier von "die andere Wange hinhalten" oder bedingungsloser Vergebung.

Viele Grüße

Joe
 
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anonym

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Glaube nicht das es als Kompliment gemeint war ... aber die Interpretation dokumentiert auch ne Einstellung .... wie gesagt, mir ist es Wurst.
 
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Nicht 'verallgemeinert' - abgewogen. Abgewogen mit den Interessen anderer Menschen und abgeglichen mit den in der Gesellschaft geltenden Normen. Das ist etwas anderes als "verallgemeinern".
Was sind denn bitte "abgewogene Einzelfälle" (ich weiß, Du hast versucht, es zu erklären)...?
Ich bleibe dabei: Einzelfälle werden verallgemeinert. Nur aufgrund einer Verallgemeinerung kann der Text beginnen mit "Mörder ist, wer..."
Das Strafmaß - ja, das mag durch Abwägung zustande kommen. Doch auch hier geht es nicht ohne Verallgemeinerung.

Aber nicht (nur) die Empathie bezüglich der Betroffenen.
Selbstverständlich auch (und zuerst) Empathie mit den Betroffenen.

Sicher ist der Hauptbetroffene nicht immer der einzige Betroffene. Jedes Einzelbeispiel muss auch unter dem Aspekt angesehen werden, was wäre, wenn dies Schule machte...

Ich hatte Dir da eigentlich weiter oben schon drauf antworten wollen, als Du in #106 schriebst "Betroffene befinden sich dann in einem - ich nenne das als Laie mal so - emotionalen Ausnahmezustand";
dann eben jetzt:
genau dieser emotionale Ausnahmezustand ist der Punkt, denn er ist eine objektive (keine subjektive) Tatsache für den Betroffenen.
Und weil der Betroffene eben vor allen anderen betroffen ist, muss man dem, was er objektiv empfindet, auch objektiv angemessen begegnen.
Das heißt, man muss ihm "gerecht" werden, worin sich das Herstellen von Gerechtigkeit verbirgt.

Erkennt man ihm die objektive Zerstörung teilweise dadurch ab, indem man sie von außen zum subjektiven Empfinden verkürzt, begeht man schon die erste Ungerechtigkeit, weil "objektiv" beiseite zu schieben mit dem Hinweis "emotionaler Ausnahmezustand" im heutigen deutsch oft nichts anderes als "nicht wirklich ernst zu nehmen" bedeutet.





 
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Moin!

"Abgewogene Einzelfälle" können nur im Rahmen einer Urteilsfindung auftreten und das habei ch oben vielleicht missverständlich ausgedrückt. Einzelfälle sollten niemals Grundlage einer Gesetzgebung sein, denn ein Ausgehen vom Einzelfall und dessen Verallgemeinerung ist relativ willkürlich. Unsere Rechtstradition - so wie ich sie immer verstanden habe - geht anders vor: welches Verhalten sollte im Sinne der Allgemeinheit nicht erlaubt sein (hier: Tötung eines Menschen) und wie wird das ggf. abgestuft (von Mord bis Nothilfe, also "lebenslänglich" bis "Bundesverdienstkreuz"). Diese Ausgestaltung geschieht teils iterativ im Rahmen des Normsetzungsverfahrens, hat dadurch auch immer ein bischen was von Verallgemeinerung, aber sollte trotzdem dazu distanziert sein. Verständlicher ausgedrückt als oben?

Was die Betroffenen angeht:
Das ist eine Gradwanderung. Man kann ihnen m. E. in vielen Fällen nur insofern gerecht werden, dass man sie ernst nimmt, ihre aus externer Sicht subjektiven Belange als für sie selber objektiv akzeptiert - aber man wird ihnen nicht alles geben (könne und dürfen), was sie vielleicht wollen, da man sonst andere Leute zu Betroffenen macht. Ich habe ganz persönlich zwar Verständnis dafür, dass bestimmte Leute in einer Kleinstadt in BaWü aus ihrer Betroffenheit heraus mir meinen Lebensentwurf versauen möchten, aber ich habe überhaupt keine Lust, das, weil es objektiv nicht zielführend ist, zuzulassen. Und ich habe auch keine Lust in einem Rechtssystem zu leben, das keine Abwägung, keinen Ausgleich kennt, sondern extrem in irgendeine Richtung ausschlägt, egal ob Täter- oder Opferschutz. Und es geht auch nicht um Gerechtigkeit, so bitter das klingen mag, sondern darum, dass das gesellschaftliche Zusammenleben funktioniert. Die Strafe muss deshalb der Gesellschaft gerecht werden, nicht primär den Vorstellungen und Befindlichkeiten der Betroffenen (denen nur indirekt, weil man sich keine Gesellschaft wünschen wird in der Opfer missachtet werden - aber eben auch keine, in der auf kleine Verfehlungen drakonische Strafen stehen oder alles vergeben wird, weil das der Herr im Himmel schon am Tag des jüngsten Gerichts abrechnen wird).

Viele Grüße

Joe
 
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Guest
Man kann ihnen m. E. in vielen Fällen nur insofern gerecht werden, dass man sie ernst nimmt, ihre aus externer Sicht subjektiven Belange als für sie selber objektiv akzeptiert - aber man wird ihnen nicht alles geben (könne und dürfen), was sie vielleicht wollen, da man sonst andere Leute zu Betroffenen macht.
Zumindest haben Betroffene überhaupt die Möglichkeit, für sich selbst die maximale (oder angemessen erscheinende) Genugtuung / Gerechtigkeit einzufordern / -klagen.

Was Du meinst, drückst sich vermutlich im Rechtsfrieden aus, der alle beteiligten Parteien so ausbalancieren soll, dass keine weiteren Ansprüche bestehen bleiben.
Was im Einzelfall nicht unbedingt als gerecht bzw. Gerechtigkeit empfunden werden muss.
 
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...irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, doch froh zu sein, dass es in manchen Dingen kein Volksentscheid gibt und geben sollte.
 
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Die Todesstrafe halten hier ja einige als nicht zielführend bzw übertrieben.
Die kosten für die Todesstrafe sind sicher nicht so teuer als wenn der ewig im Knast hockt.
Klar sollte das Urteil zeitnah vollzogen werden und nicht wie bei den Amis, dass einer erst 40 Jahre in der Todeszelle hockt.

Ob viele hier auch noch gegen die Todesstrafe sind, wenn es die eigenen Kinder trifft?
Denkt mal drüber nach wie ihr dann reagieren werden.
 
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Persönliche Betroffenheit und Trauer/Wut sollte niemals die Motivation bzw Grundlage für Gesetze sein. Auch wenn ich bei persönlicher betroffenheit mit Sicherheit auch zur ultima Ratio greifen würde....
 
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Die Todesstrafe halten hier ja einige als nicht zielführend bzw übertrieben.
Die kosten für die Todesstrafe sind sicher nicht so teuer als wenn der ewig im Knast hockt.
.

Von 2002 aber soviel wird sich daran nicht geändert haben...

" dass die Kosten eines Todesstrafenfalles im Schnitt um 2,16 Millionen Dollar über den Kosten eines normalen Verfahrens zu einem Kapitalverbrechen liegen"


http://www.welt.de/print-wams/artic...ng-kostet-mehr-als-eine-lebenslange-Haft.html
 
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Von 2002 aber soviel wird sich daran nicht geändert haben...

" dass die Kosten eines Todesstrafenfalles im Schnitt um 2,16 Millionen Dollar über den Kosten eines normalen Verfahrens zu einem Kapitalverbrechen liegen"


http://www.welt.de/print-wams/artic...ng-kostet-mehr-als-eine-lebenslange-Haft.html

Das gilt für die USA!
Klar wenn so einer 40 Jahre im Todestrakt hock, dann ist das teurer.

Wie ich bereits sagte, zum Tode verurteilen bei absoluter Beweissicherheit und dann nicht lange ins Gefängnis sondern das Urteil unmittelbar vollstrecken.
 

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