0er Schrank im Schlafzimmer für KW

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scaver

Guest
Aber der Einbrecher braucht nur zu behaupten, dass eine Schürfverletzung, die er sich am Kellerfenster zugezogen hatte, ihm von dir beigebracht wurde: Dann muss ermittelt werden.
Und das ist gut so.
Und das wäre falsch: Der (Ein)Verbrecher hat immer Unrecht, es sollte reichen, was ich als als Opfer sage. Punkt. Alles andere ist lächerlich und frech. Ich muss mich doch nicht gegenüber einem Rechtsbrecher in meinem Hause rechtfertigen müssen. Ich möchte nicht eine Sekunde meines Lebends wegen eines Drecksverbrechers vor Gericht opfern. Ich habe im Übrigen auch null Komma null Verständnis für Einbrecher, Mörder, Soziopathen, Diebe, Raser auf Autobahnen, Umweltsünder und bandenmäßige Bettelei.

Dann kommt so etwas eventuell dabei raus, auch wenn einem die Polizei dafür dankbar wäre.
Ob es "klug" ist, sich einem solch völlig normalen Verfahren auszusetzen, oder dem Einbrecher zu sagen: "Hau ab, dann rufe ich keine Polizei", muss man schon selbst entscheiden.
 
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Das wäre die Herrschaft des Unrechts.
Deshalb ist es gut, dass es anders ist.
Zum, Verbrecher kann man nämlich auch am Einbrecher werden und das gehört wie jedes andere Verbrechen bestraft.

Wie stellst du dir diese Welt vor? Wird jemand angezeigt, muss er verurteilt werden?
Mir wäre die Ermitlung dazu erst mal wichtiger.
 
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Ich bin mir nicht sicher, ob ich als Kurzwaffe eine Pistole oder einen Revolver in den Schrank im Schlafzimmer legen soll. Hintergrund ist, dass ich die Kurzwaffe (weil ich meine R8 schonen will) in meinem Pirschbezirk bei den Staatsforsten auch zur Nachsuche verwenden möchte (habe keinen Hund, aber ein Wärmebildgerät). Nun habe ich gehört, dass Lutz Möller Geschosse wegen dem kurzen Lauf der Pistole nicht funktionieren.
Kannst du mir weiterhelfen?

Dir ist nicht zu helfen. Weiterhin alles Gute!
 
S

scaver

Guest
Verstehe ich nicht, der Fall hat doch nix mit einem Einbrecher zu tun. Wer meine Tür aufbricht oder Fenster aushebelt, bei mir klaut, liegt immer falsch oder was verstehe ich hier nicht. Ich lade doch keine rumänischen Banden zu mir ins Haus. Das ist doch abwägig.
sca
 
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Also ich habe jetzt fast die komplette Diskussion durchgelesen und auch die Suchfunktion benutzt.

Aber darf ich ein geladenes Magazin im Waffenschrank haben? Wir reden nur von 0 und 1 schrank.

Ich habe gelernt, dass da bei der Kontrolle der Behörde Schwierigkeiten bekommt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Wer meine Tür aufbricht oder Fenster aushebelt, bei mir klaut, liegt immer falsch oder was verstehe ich hier nicht.

Ob Derjenige falsch lag, wird vor Gericht geklärt. Es soll schon "Opfer" gegeben haben die
den Tathergang ein wenig "verzerrt" dargestellt haben.
 

ANS

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7 Dez 2010
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742
Naja vor allem bei dem Älteren Semester ist Alkohol ja ein fester Bestandteil der Jagd da kann alles passieren.....
Ich kann nur aus meinem Umfeld berichten, die aktuelle 0-Promille-Grenze im Umgang mit Waffen wird von Allen, unabhängig vom Geburtsjahrgang, respektiert. Alkohol erst dann, wenn Waffen im Schrank versorgt. Daher finde ich so eine Generalverdächtigung, sagen wir mal höflich: unpassend...

Gruß & WH
ANS
 

BAL

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Also ich habe jetzt fast die komplette Diskussion durchgelesen und auch die Suchfunktion benutzt.

Aber darf ich ein geladenes Magazin im Waffenschrank haben? Wir reden nur von 0 und 1 schrank.

Ich habe gelernt, dass da bei der Kontrolle der Behörde Schwierigkeiten bekommt.

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html

§13 (2)

Vermutlich sind nicht alle Kontrolleure mit der Gesetzeslage vertraut.
Ich wurde bislang einmal kontrolliert, es gab einen blöden Kommentar wegen der Speedloader neben den Revolvern, mehr aber auch nicht.
 
S

scaver

Guest
Ob Derjenige falsch lag, wird vor Gericht geklärt. Es soll schon "Opfer" gegeben haben die
den Tathergang ein wenig "verzerrt" dargestellt haben.
also ich gehe davon aus, dass der einbricht und ich ihn, kann ich nicht abhauen, was immer besser ist, unschädlich mache vor Ort, bis die Polizei eintrifft. Es sei denn, der kommt erst gar nicht rein, weil ich so gebaut habe, dass das gar nicht geht, jedenfalls was den typischen Einbrecher angeht. Man sollte überhaupt mehr auf bauliche Abschreckung setzen als auf Waffen. Die nicht benötigte Waffe ist immer noch die beste Waffe. Und wenn schon Waffe, dann muß man das schon gelernt und trainiert haben, sonst ist das alles Blödsinn. Wer macht schon von uns Jägern Combattraining und verballert seine mind. 3500 Schuss / Jahr im Häuserkampf/Nahkampfsetting. Kein Mensch. Die, die das machen müssen hier nicht posten. Schmale Fenster im Erdgeschoss, Türen mit Stahlrahmen und Verriegelung über die gesamte Länge, Aushebelschutz, Beleuchtung, freie Sicht zum Nachbarn, gute Nachbarschaft usw. sind die wichtigen Stichwörter. Kann man erst wirklich schätzen, wenn man einen Schusswechsel durch hat. Sowas gibts aber in D nicht wirklich.
sca
 
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Gelöschtes Mitglied 25024

Guest
Da sind wir zunächst mal weg von der Notwehr. Der Einbruch selbst ist kein notwehrfähiges Gut. Eine Sachbeschädigung ist bereits vollendet und nicht mehr gegenwärtig und solange kein Eigentum zu "verteidigen" gäbe, liegt eben auch keine Notwehr vor.
Das käme möglicherweise erst in der Folge in Betracht.
Festhalten bis Eintreffen der Polizei wäre über §127 StPO. Achtung, die Vorraussetzungen dort müssen passen.
Nun wird es etwas heikel mit der Waffe. Bereithalten aus Angst, könnte man noch durchgehen lassen. Die Bedrohung (Straftat) damit ohne weitere Gründe eher nicht.
Wird man angegriffen, ist es wieder Notwehr. Flieht der Einbrecher ohne Beute (oder welcher von nur geringem Wert) ist die Waffe nicht gerechtfertigt. Verhält er sich kooperativ und wartet, auch nicht. Greift er sich das wertvolle Familiengeschmeide und stürzt davon, sind wir wieder bei der Notwehr.
Wie, wer in einer Notwehrlage handelt, ist seine Entscheidung. Hier nur die Sachlage.
Auch mal über den Tellerrand kucken und Schlüssigkeitsprüfung des Ergebnisses machen: 229, 859, 860 BGB
 

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