0er Schrank im Schlafzimmer für KW

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 25024
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28 Nov 2014
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Jemand der nicht verurteilt wurde ist unschuldig.
Also kein Grund die Zuverlässigkeit abzuerkennen. So einfach ist das.
Daneben gibts natürlich noch andere Sachen.
Vor Gericht gehts ja eher um Straftaten.
Nur weil man keine STraftat begangen hat (oder diese wegen Geringfügigkeit nicht verfolgt wurde) heisst das nicht, dass man keinen anderen verstoß begangen hätte.

Im vorligenden Fall lag aber kein Verstoß vor. Es reichen 2 einschlägige Ordnungswidrigkeiten ;)
Bei einem Aufbewahrungsverstoß genügt einmaliger Verstoß gg. das waffG.
 

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