Bin zwar kein Jurist aber...
Urkundenfälschung grundsätzlich geregelt in den §§ 267 bis 282 StGB.
Es dürfte sich nicht um eine Urkundenfälschung handeln, da der amtliche Eintrag erst mit Siegel und Unterschrift rechtswirksam ist, d.h. ohne Siegel und Unterschrift ist der Eintrag nicht gültig...