der Niedersächsische Jagdverband gibt folgendes vor;
da die Jagderlaubnis in ( schriftlicher Form, von beiden Parteien unterschrieben ist, bedarf es einen schriftlichen Widerruf mit Kündigungsfrist von 2 Monaten, aus wichtigen Grund!
sollte nach diesen 2Monaten noch ein "Guthaben" vorhanden...