[Niedersachsen] Vorzeitige Kündigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis

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So sieht meiner aus. Sogar nur handschriftlich auf einem Blatt Papier, mit Unterschrift. Aufgenommen wurde ich vor sieben Jahren, damals noch ohne irgendwas schriftliches. Ich habe dann später auf einen Begehungsschein gedrungen, weil ich was in der Hand halten will, wenn ich mit Waffe kontrolliert werde.
dito
 
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der Niedersächsische Jagdverband gibt folgendes vor;
da die Jagderlaubnis in ( schriftlicher Form, von beiden Parteien unterschrieben ist, bedarf es einen schriftlichen Widerruf mit Kündigungsfrist von 2 Monaten, aus wichtigen Grund!
sollte nach diesen 2Monaten noch ein "Guthaben" vorhanden sein , ist im das zurück zu zahlen! Genau so machen wir das ! Waidmannsheil! Ende👍
 
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der Niedersächsische Jagdverband gibt folgendes vor;
da die Jagderlaubnis in ( schriftlicher Form, von beiden Parteien unterschrieben ist, bedarf es einen schriftlichen Widerruf mit Kündigungsfrist von 2 Monaten, aus wichtigen Grund!
sollte nach diesen 2Monaten noch ein "Guthaben" vorhanden sein , ist im das zurück zu zahlen! Genau so machen wir das ! Waidmannsheil! Ende👍
Vielen Dank für das Feedback!

Ihr könnt dann aber mit leben, das der Begeher noch zwei Monate jagen geht?
Bzw. ihr müsst ihn scheinbar dulden.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Alleine der Aufwand. Und dass man den noch 2 Monate länger an der Backe hat . .

Was verhindert, dass man ihn vorzeitig aus dem Vertrag entlässt? Schriftlich natürlich, mit Unterschrift aller Beteiligten. Oder wollt ihr einfach das Geld nicht anteilmäßig zurück zahlen. Und von wie viel reden wir, falls du uns das sagen willst.
 
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der Niedersächsische Jagdverband gibt folgendes vor;
da die Jagderlaubnis in ( schriftlicher Form, von beiden Parteien unterschrieben ist, bedarf es einen schriftlichen Widerruf mit Kündigungsfrist von 2 Monaten, aus wichtigen Grund!
sollte nach diesen 2Monaten noch ein "Guthaben" vorhanden sein , ist im das zurück zu zahlen! Genau so machen wir das ! Waidmannsheil! Ende👍
Dann können sie ja auch die Gesetzesgrundlage angeben, aus welcher diese hervorgeht.
 
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Einvernehmliche Auflösung

des Vertrages, Erstattung der Restsumme bis zum Eintreten der Auflösung, Nachfolger suchen und den den Betrag bis zum Ende des JJ entrichten lassen - das meiste läuft in vielen Revieren zum Herbst hin, da findet man sicher jemanden.

Gruß,

Mbogo
 
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Jetzt hoffe ich, dass der Begeher das auch so sieht und zustimmt.

Die Krux wird ja der Passus „aus wichtigem Grund“ sein. „Ich hab‘s mir anders vorgestellt“ zählt ja eigentlich nicht als wichtiger Grund.

Lasst ihn ziehen und geniesst die die friedliche Zeit.
Der Widerruf kommt jetzt von den Pächtern.
 
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Ein (entgeltliche)Jagderlaubnisscheininhaber will, nach knapp 2 1/2 Monaten unser Revier verlassen weil er sich anders vorgestellt hat!
Er konnte von den vereinbarten Betrag nur die Hälfte anzahlen! Als er jetzt ( nach 2 Monaten) auf Zahlung der Restsumme aufgefordert wurde verlangt er, den unterschriebenen Vertrag zu beenden, Begründung; er hat sich das alles anders vorgestellt! Er besteht auf Anteilmäßige Rückzahlung des Betrages! Wie weit sieht hier die Rechtslage aus! Ein schwerwiegender Grund ist nicht zu erkennen!
Also meine Meinung dazu, man sollte vorab ,,reinen Wein" beiderseits einschränken!!! Und SICHERHEITSHALBER einen ordentlichen (Jahres)- Vertrag machen. Ja, ich weiss früher wurde (fast) alles mit Handschlag besiegelt, aber in der heutigen Zeit.....Vertrauen ist gut, ein schriftlicher Vertrag in dem alle Rechte und Pflichten beiderseits stehen, ist besser!
Da weiss jeder, wo er dran ist und wem die Bedingungen nicht passen, der muss ja nicht unterschrieben ;)
MfG.
 
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Was soll das für ein Vertrag sein? Als Bgs Inhaber hast du im Endeffekt keine rechte du bleibst Bittsteller, den Unterschied entgeltlich unentgeltlich gibt es m.w nach auch gar nicht mehr. Was soll dir ein solcher Vertrag bringen du bleibst Jagdgast und wenn dem Pächter dein Gesicht nicht mehr gefällt bist du draußen da nutzt dir auch ein Vertrag nichts.
Selber pachten wem das nicht gefällt!
Bei uns gab es auch mal ähnliches derjenige hat einfach sein ganzes Geld wieder bekommen um jeglichen eventuellen Stress im Keim zu ersticken und gut ist.
 
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Was soll das für ein Vertrag sein? Als Bgs Inhaber hast du im Endeffekt keine rechte du bleibst Bittsteller, den Unterschied entgeltlich unentgeltlich gibt es m.w nach auch gar nicht mehr. Was soll dir ein solcher Vertrag bringen du bleibst Jagdgast und wenn dem Pächter dein Gesicht nicht mehr gefällt bist du draußen da nutzt dir auch ein Vertrag nichts.
Selber pachten wem das nicht gefällt!
Bei uns gab es auch mal ähnliches derjenige hat einfach sein ganzes Geld wieder bekommen um jeglichen eventuellen Stress im Keim zu ersticken und gut ist.
Sehr wohl gibt es den Unterschied Entgeltlich / Unentgeltlich noch.

Meist besteht der Unterschied ja darin, dass der Unentgeltliche gegen Arbeit/ Mithilfe im Revier ausgestellt wird ohne Wildpret.

Der Entgeltliche beinhaltet ja meist "nur" die Abschüsse mit Wildpretübernahme ohne Arbeitsleistung.

Zumindest ist das in unserer Gegend so.
Was spricht also gegen einen Vertrag in dem alles schriftlich festgehalten wird? Ich bin zwar auch für den Handschlag und das Prinzip "ein Mann, ein Wort" aber eine Unterschrift unter vorher vereinbarte Konditionen tuen keinem weh. Passt einem etwas nicht wird nicht unterschrieben und man jagt woanders.
Garkein Thema......
 
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Was soll das für ein Vertrag sein? Als Bgs Inhaber hast du im Endeffekt keine rechte du bleibst Bittsteller, den Unterschied entgeltlich unentgeltlich gibt es m.w nach auch gar nicht mehr. Was soll dir ein solcher Vertrag bringen du bleibst Jagdgast und wenn dem Pächter dein Gesicht nicht mehr gefällt bist du draußen da nutzt dir auch ein Vertrag nichts.
Naja, das nicht zwischen entgeltlich und unentgeltlich unterschieden wird ist ja nicht überall so.
In manchen Bundesländern bist du bei Zahlung eines Geldbetrages für den BG (auch dieser ominöse Hegebeitrag) dem Pächter fast gleichgestellt.
@cast hat ja schon aufgeführt, dass solche entgeltlich Bg's sogar teils bei den Behörden angezeigt werden müssen.

In NDS ist dem allerdings nicht so, hier kann tatsächlich von beiden Seiten der BG von heute auf Morgen aufgelöst werden, wobei bei mehreren Pächtern alle zustimmen müssen.
So lange einer sagt: "Ne, der kann weiter Jagen." bleibt es dabei.

Das tangiert allerdings keine evtl. anfallenden monitären Ansprüche. Wenn der Begeher für ein ganzes Jahr bezahlt hat aber man ihn nach 2 Monaten vor die Tür setzt wird es schwer zu begründen sein, dass man die gesamte Summe einbehält.

Da in diesem Fall aber der Begeher gekündigt hat wird es schwerer für ihn, da die Pächter ihren "Dienst" ja erst einmal weiter zur Verfügung stellen.
Ich vermute auch darum hat die UJB hier einen Vorschlag mit Kündigungsfrist und anteilige Auszahlung unterbreitet.
Ist aber eher ein Kompromiss als wirklich irgendwo festgeschrieben.

Es kann also durchaus Sinn machen gerade bei höheren Summen nen Vertrag aufzusetzen da Jagdrecht und ziviles Vertragsrecht zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
 
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Ich hab jetzt nicht den ganzen Faden durchgelesen. Da wurde eben die textliche Formulierung im JESCH geschlecht gewählt. Bei der BAYSF würde es zuerstmal keine Teilzahlung geben. Scheidet der JESCH-Inhaber aus freien Stücken aus, dann ist das sein Bier. Lässt er sich etwas zu Schulden kommen und fliegt raus, dann verliert er auch jeden Anpruch auf Rückzahlung. Kann man alles vorher regeln.
Rückzahlungen z.B. aufgrund "Höherer Gewalt" wie z.B. Krankheit sind ein anderes Thema. Da findet sich dann ohne Rechtsanspruch ein Weg.
 

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