Was soll das für ein Vertrag sein? Als Bgs Inhaber hast du im Endeffekt keine rechte du bleibst Bittsteller, den Unterschied entgeltlich unentgeltlich gibt es m.w nach auch gar nicht mehr. Was soll dir ein solcher Vertrag bringen du bleibst Jagdgast und wenn dem Pächter dein Gesicht nicht mehr gefällt bist du draußen da nutzt dir auch ein Vertrag nichts.
Naja, das nicht zwischen entgeltlich und unentgeltlich unterschieden wird ist ja nicht überall so.
In manchen Bundesländern bist du bei Zahlung eines Geldbetrages für den BG (auch dieser ominöse Hegebeitrag) dem Pächter fast gleichgestellt.
@cast hat ja schon aufgeführt, dass solche entgeltlich Bg's sogar teils bei den Behörden angezeigt werden müssen.
In NDS ist dem allerdings nicht so, hier kann tatsächlich von beiden Seiten der BG von heute auf Morgen aufgelöst werden, wobei bei mehreren Pächtern alle zustimmen müssen.
So lange einer sagt: "Ne, der kann weiter Jagen." bleibt es dabei.
Das tangiert allerdings keine evtl. anfallenden monitären Ansprüche. Wenn der Begeher für ein ganzes Jahr bezahlt hat aber man ihn nach 2 Monaten vor die Tür setzt wird es schwer zu begründen sein, dass man die gesamte Summe einbehält.
Da in diesem Fall aber der Begeher gekündigt hat wird es schwerer für ihn, da die Pächter ihren "Dienst" ja erst einmal weiter zur Verfügung stellen.
Ich vermute auch darum hat die UJB hier einen Vorschlag mit Kündigungsfrist und anteilige Auszahlung unterbreitet.
Ist aber eher ein Kompromiss als wirklich irgendwo festgeschrieben.
Es kann also durchaus Sinn machen gerade bei höheren Summen nen Vertrag aufzusetzen da Jagdrecht und ziviles Vertragsrecht zwei verschiedene Paar Schuhe sind.