Schau mal in Paragraph 36 (3) WaffG... Du hast der Behörde deine getroffenen Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung mitzuteilen, und dazu gehört auch der Ort der Aufbewahrung, da sonst nie nachvollziehbar ist, ob die Maßgaben eingehalten sind!
Aber wenn du so schlau bist, oder deine Waffenbehörde...