Das ist nicht ganz korrekt. Einzig die Verkehrszeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art, 254 Verbot für Radverkehr verbieten die Durchfahrt bzw Nutzung. Das Verkehrszeichen 239 Gehweg sagt zum Beispiel auch nur das Fußgänger Vorrang haben, nicht aber das Radfahrer diesen nicht benutzen dürfen...