Ich denke von anerkannten Grundsätzen der Weidgerechtigkeit kann man nicht sprechen, wenn die eine Hälfte es so sieht und die andere Hälfte anders.
Das es in einem Bundesland ein sachliches Verbot gibt, spricht eher dafür, dass Beschränkungen bei Drohnen nicht allgemein anerkannt sind und Drohneneinsatz von den allgemein anerkannten Grundsätzen der Weidgerechtigkeit nicht beschränkt wird.
Um was geht es dem DJV? Hat irgendwer irgendwem das Hirscherl aufgeklärt oder gar über die Jagdgrenze gedrückt?
Was ist denn weidgerechter, den Hund in den unaufgeklärten Mais schicken oder mit der Drohne aufklären was Sache ist? Die Landwirtschaft hat sich weiterentwickelt, die Jäger müssen nachziehen dürfen, der DJV hat das nicht zu blockieren.
Das es in einem Bundesland ein sachliches Verbot gibt, spricht eher dafür, dass Beschränkungen bei Drohnen nicht allgemein anerkannt sind und Drohneneinsatz von den allgemein anerkannten Grundsätzen der Weidgerechtigkeit nicht beschränkt wird.
Um was geht es dem DJV? Hat irgendwer irgendwem das Hirscherl aufgeklärt oder gar über die Jagdgrenze gedrückt?
Was ist denn weidgerechter, den Hund in den unaufgeklärten Mais schicken oder mit der Drohne aufklären was Sache ist? Die Landwirtschaft hat sich weiterentwickelt, die Jäger müssen nachziehen dürfen, der DJV hat das nicht zu blockieren.