Positionspapier des DJV zum Drohneneinsatz bei der Jagd

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Das hängt von der Drohne (eingesetzte Technik) und von der Erfahrung und Geduld des Piloten ab. Im Prinzip aber: ja.
Wie bei der Kitz Rettung ist es natürlich von großem Vorteil morgens vor Sonnenaufgang zu fliegen. Es geht aber auch bei bedecktem Himmel bei weiten Reihen ohne Probleme.
 
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Das gilt aber immer, egal ob es nun erlaubt ist oder nicht.
Nach der Logik müsste man auch Wärmebild- und Nachtaichttechnik verbieten, denn damit wird auch in der Nacht Reh- und Rotwild erlegt.

Das ist ja auch das gefährliche an vielen Positionen des DJV. Wenn die Interessenvertretung der Jägerschaft selbst nach Verboten ruft, ist das für den Gesetzgeber doch ein Freifahrtschein, uns das Leben unnötig schwer zu machen.


Wenn man sich darauf einigen könnte, dass alles waidgerecht ist, was dazu beiträgt, Störungen und Leid für das Wild zu reduzieren, wäre schön viel gewonnen.
Der schillernde Begriff der Waidgerechtigkeit beinhaltet div. Aspekte, wie etwa Sportlichkeit, oder einer Entkommenschance für das Wild, die den Tierschutz teils konterkarieren.
Eine schwimmende Ente zu erlegen ist beispielsweise nicht waidgerecht, obwohl hier die größte Wahrscheinlichkeit besteht das Tier sofort tödlich und ohne Leid zu treffen. Eine Ente im Flug zu beschießen ist dagegen waidgerecht, trotz höherer Wahrscheinlichkeit den Vogel so nur „anzubleien“.

Guillermo
 
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Die Argumentation des DJV ist leider nicht wirklich gut ausgeführt und damit schlicht unbegründet. Als einziger Grund gegen den Einsatz von Drohnen wird "Waidgerechtigkeit" angeführt. Dazu sagt der DJV jedoch, Zitat:
Welche Handlungen insoweit Waidgerecht sind und welche nicht, kann nicht allgemein und erschöpfend im Detail festgelegt werden. Vielmehr ist jeder Einzelfall gesondert zu beurteilen und abhängig vom Motiv des Handelnden, dem Objekt dieser Handlung und dem Ort des Geschehens. (...) Es gehört zu den Pflichten des verantwortungsbewussten Jägers, sein Handeln im Hinblick auf die Jagdethik, einschließlich der Grundsätze der Weidgerechtigkeit, ständig zu prüfen und kritisch zu hinterfragen.
(Quelle: DJV, Einsatz von Drohnen)

Es kommt also im Grunde bei einer gesetzlich nicht verbotenen Technik nur darauf an, diese verantwortungsbewusst einzusetzen. Bei einer DJ großflächig nicht mehr (und anderes) Wild zu beunruhigen, als zum Erreichen des beabsichtigten Jagderfolgs nötig, könnte ein solches verantwortungsvolles Handeln sein. Dafür könnte auch der Einsatz einer WB-Drohne hilfreich sein.

Ich sehe nach wie vor den Einsatz von Nachtsicht- und Wärmebildtechnik bei der Jagd kritisch; aus verschiedenen Gründen, die ich jetzt mal nicht weiter ausführen möchte. Jedoch haben sich die Jagdverbände größtenteils dafür ausgesprochen und nun bekommt man die Zahnpasta nicht mehr in die Tube. Da nutzt ein solches undifferenziertes "Positionspapier" doch überhaupt nichts. Es wird nur dazu führen, die organisierte Jägerschaft ein weiteres Mal als rückständige Trottel dastehen zu lassen.

Ich hätte mir hier vom DJV gewünscht, statt einer generellen Ablehnung eher eine offene Haltung einzunehmen und differenziert Szenarien zu beschreiben, in denen der Einsatz bei der wirklichen Jagdausübung (Nebenschauplatz: Ist Jungwildrettung tatsächlich Jagdausübung?) einen Beitrag zur Waidgerechtigkeit leisten kann.
 
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Interessant ist nur, daß es anscheinend Leute gibt, die solche Papiere überhaupt lesen.

Gerade in der Jagd macht ja doch jeder, das was er selbst für richtig und angemessen hält und die meisten DJV Mitglieder könnten nicht mal ihren Präsidenten geschweige denn das Präsidium benennen.
Ich habe es auch nur gelesen, weil es hier verlinkt wurde.
 
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Ein Positionspapier, dass man sich hätte sparen sollen. Jetzt um die Ecke zu kommen mit der Jungwildrettung, nachdem sich das flächendeckend als Standard etabliert hat...da brauchts wirklich keinen Verein mehr, der das "begrüßt".
Dazu die Drohung mit der Zuverlässigkeit. Unmöglich. Als diese Vereinsmeier noch auf schwarze Klumpen in der Nacht gefeuert haben, ja, das war ja so waidgerecht.
Nicht alles, was neu ist ist schlecht.
 
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Lasst uns mal ein Beispiel nehmen und diskutieren.

Revier in Mitteldeutscher Hügellandschaft (zB. Eifel / Hunsrück / Westerwald). Der Herbst und Frühwinter läuft mit diversen DJ auf Schwarzwild, die Strecke ist so lala, Schäden waren aber das Jahr über auch nicht signifikant zu verzeichnen,

Im späten Januar nochmal zu einer DJ einladen. Nachlese auf die „letzten Sauen“. Am Start: Schützen, ein paar Hunde und ein Drohnenteam.

Es werden die Dickungen mit Drohnen abgeflogen und nachdem in einer Dickung Sauen ausgemacht werden, werden die Schützen unter Beachtung des Windes gut angestellt und anschließend die Hunde nebst Hundeführer unter ständiger Anleitung des Drohnenteams an die Sauen herangeführt; die überraschte Rotte wird sofort von den Hunden gesprengt und von den umstehenden Schützen weitgehend erlegt.

Jagd oder Liquidation? Drohneneinsatz waidmännisch oder unwaidmännisch? Gibt es einen Unterschied zum Ausneuen oder nicht?

Faktisch ist das eine sehr effiziente Tötung von einer Anzahl von Sauen. Das wird vermutlich tierschutzgerecht sein, wenn es den vernünftig war (war es das, wenn eigentlich der Bestand so angepasst war, das kaum Schäden zu verzeichnen waren und die Truhen mit Fleisch der vorangegangenen Jagden noch gut gefüllt sind?). Ist das aber noch „Jagd“? Formaljuristisch vermutlich auch noch. Aber ist das waidgerecht?

Waidgerecht ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Das ist nach meiner Überzeugung auch gut so, so kann er sich inhaltlich mit der Zeit entwickeln. „Früher“ 😉 waren Jagdarten waidgerecht, da kräuseln sich heute die Nackenhaare. Und umgekehrt werden zukünftig Jagdarten waidgerecht sein, die wir heute (oder zumindest gestern) noch als undenkbar abgelehnt haben.

Aus meiner Perspektive ist das obige Beispiel nicht waidgerecht und abzulehnen. Die Sauen haben faktisch keine Chance und die zwingende Notwendigkeit der Reduktion ist nicht gegeben. Ich akzeptiere aber auch das Argument, das durch den Droheneinsatz eine großflächige Beunruhigung des Bestandes mit Fluchten ( und unnötigen Energieverbrauch) von nicht bejagten Wild vermieden wurde. Nur würde ich dem entgegenhalten, das die DJ schlicht nicht nötig gewesen war.

Das ganze Setting sieht sofort anders aus, wenn in der Nähe ein Seuchengeschehen aktiv ist oder massive Schäden vorhanden. waren. Dann wäre die Jagd in meinen Augen zwingend geboten und die unterbleibende Beunruhigung anderen Wildes vorbildlich.

Deshalb finde ich das Positionspapier vom Grunde her gut (nicht alles was geht müssen wir nutzen) aber eben auch in der Diskussion zu kurz gesprungen.

Was für mich bleibt: Ich werde weiter intensive auf Sauen jagen, ich werde weiter aktiv Drohnen auch beim Abfliegen der (Biogas) Maisfelder befürworten um dann hinterher ggf. den Schlag abzustellen und mit Hunden durchzugehen.
DJ mit Schützen- und Hundeeinweisung mit Drohnenunterstützung werde ich fernbleiben.
 
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7 Aug 2016
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Die Intention zu diesem Faden kann ich nachvollziehen.

Subjektiv war es richtig, diese Thematik vom DJV aufzugreifen.
Inhaltlich ist die Thematik evtl. etwas unreflektiert und ziemlich pauschal aufgearbeitet worden.
Eigentlich schade - da wurde vom DJV eine Gelegenheit/Chance verpasst.
 
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27 Apr 2006
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Ich bin Drohnenobmann unserer Jägerschaft und selber aktiver Pilot.

Ungeachtet des Positionspapiers vom DJV stellt sich die Frage natürlich jedem Piloten 🤷🏻‍♂️.
Ich habe da schon vor 2 Jahren mit meinem Ansprechpartner im Vorstand der Jägerschaft gesprochen...

Den Maisschlag vor dem häckseln (nicht unmittelbar) kontrollieren halte ich nicht für verwerflich. Beim häckseln fliegen und entsprechend die Schützen dirigieren etc... definitiv nicht mit mir.

Ich verstehe sicherlich den Nutzen,aber worum geht es denn ? Maisjagden bieten Spannung und aufregende Jagdmomente und manchem sicherlich auch wahre Sternstunden...doch bleibt stets auch die Chance für das Wild gewahrt. Sind die Sauen schlauer,schneller,Jäger unaufmerksam oder die Sauen finden die Lücke...dann ist es einfach so 😁🤷🏻‍♂️.

Muss die Jagd auf Effektivität getrimmt werden,nun auch mit Drohnen? Ich meine nicht...da gäbe es noch viele andere Methoden.

Natürlich fragen mich auch Landwirte und Jäger im Frühjahr bei der Kitzrettung ob man auch damit den Mais kontrollieren kann...aber im Herbst ruft mich niemand an ( kann ja sein das andere Piloten aus anderen Vereinen das dann machen).

Jeder muss selbst wissen was er verantworten kann für sich...ob Nachtsichttechnik oder Drohnen etc...🤷🏻‍♂️
 
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31 Aug 2009
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Was ist denn praktisch möglich? Man kann die Schläge vorher abfliegen und feststellen ob Wild da ist. Dann stellt man die Schützen ab und die bleiben auf ihrem Stand bis zum Abblasen des Treibens. Das Nachführen der Schützen an das Wild ist megagefährlich und ein Verstoß gegen die UVV.
 

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