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Was willst du dir denn schriftlich geben lassen?
Du gehst mit der Rechnung und dem Waffenbegleitschein zur Behörde und zeigst deinen Waffenerwerb an.
Alles andere macht der SB was er für richtig befindet.
Das Teil steht dann in der WBK mit oder ohne Nr. Und fertig. Was willst dann noch schriftlich haben?
Meine SBs (bis auf die ältere Dame, die das schon seit Jahrzehnten macht) können keine Professional von einer Success unterscheiden. Geschweige denn wissen den Unterschied eines Systems von einem Schaft.
Ich traue also der Entscheidung, was von deren Seite ausreicht, nicht unbedingt vollständige juristische Korrektheit zu.
Und ich bin eben jemand, der es korrekt haben will. Vor allem wenn eben dieses System ohne eingravierte Nummer dann auch noch ausgeschlachtet in einem
After market Schaft nachts durch die Heide geschleppt wird.
Ich kann mit meinem
juristischen Verständnis aus dem neuen Waffenrecht nicht 100% nachvollziehen, ob solche alten Systeme ohne Herstellerseitige Gravur, die aber bereits per NWR-ID erfasst und nun per Händler verkauft werden, nun eine eingravierte Seriennummer bekommen müssen oder ob es eine Kann-Entscheidung ist.
Man hört ja von beiden Möglichkeiten.
Und dann vertraue ich eben nicht der mündlichen Aussage eines SBs, dem ich noch erklären muss was tatsächlich das waffenrechtlich relevante Teil an einem Professionalschaft ist. Bzw. was überhaupt der Unterschied ist.
Am Ende bin ich ja derjenige, der ein relevantes Waffenteil ohne Seriennummer nachts durch die Heide schleppt.
Edith: wenn es juristisch keine Notwendigkeit für eine Nachgravur benötigt, mache ich auch keine aus vorauseilendem Gehorsam.
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