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Wildseelsorger Schild im Auto und als Abzeichen auf der Mütze.
Ich hatte es schon einal geschrieben, das ich immer darauf bestehe, wenn "Zuschauer" vor Ort sind, das die durch die Polizei aufgefordert werden sollen, den Unfallort zu verlassen, andernfalls würde ich die Beamten bitten, das Leiden zu beenden.Wie sähe die Situation den rechtlich aus, wenn ich vor dem Abfangen darauf bestehe, die Zuschauer durch die Polizei entfernen zu lassen und anderenfalls nicht zu agieren? Kann bzw. darf ich einfordern, dass die Polizei die Sache zu Ende bringt, wenn die Zuschauer nicht des Feldes verwiesen werden?
Der Verweis auf den potenziellen Einsatz der Schusswaffe und die daraus resultierende mögliche Gefährdung Dritter, sollte Argument genug sein.
Der Tierschutz gibt uns ja gegebenenfalls vor, das Leiden eines Stücks zu beenden. Kann ich also in der Situation das Abfangen verneinen und auf die Bewaffnung der Polizei verweisen, wenn meinen Vorgaben nicht entsprochen wird?
Als Hundeführer habe ich regelmäßig ein Abfangmesser im Auto, ein sooo scharfes kürzeres Messer nicht zwingend. Auch, weil ich es als Hundeführer speziell an Sauen und (in einer überschaubaren Anzahl von Fällen) Rehen praktiziert habe, würde ich immer den Stich hinter das Blatt nutzen. Zugegeben, das Sterben braucht eine wahrnehmbare Zeitspanne und Dinkel Dörte möchte ich da keinesfalls dabei haben.
grosso
An dieser Stelle ist Dr. HArt zu empfehlen insbesondere der Ausschnitt vom SWR3 Comedy FestivalProbleme bei Anwesenheit von Polizei hatte ich noch nie. Sie sorgte immer für entsprechenden Sicherheitsabstand usw.. Probleme gibts eher ohne Polizei. Z. B. Weigerung, Abstand zu halten, Diskussionen wegen Tierarzt etc.. Da ist keine schlechte Idee, sich als Tierarzt auszugeben (Scherz)).
Mein Beitrag war eigentlich ironisch gemeint (aber ohne diese dämlichen Smilies wird in diesem Land Ironie nicht mehr verstanden) : WtF hat ein Aktenfehler irgendwo im Amt mit unserer Rechtsprechung im Allgemeinen und der verdammten Pflicht eines "Jägers" im Besonderen zu tun, die leidende Kreatur zu erlösen?Das ist genau meine Meinung und auch meine Angst!
Du machst, was (Gesetz, Polizei, Moral,usw) verlangt und landest am Ende auf der Strafbank!
Eine, wie ich finde, ernüchternde Erkenntnis, die eigentlich nach Protest und letztendlich kollektiver Verweigerung schreit!
1. Es stellt sich zuallererst die Frage ob Du überhaupt eine Handlungsverpflichtung hast.Wie sähe die Situation den rechtlich aus, wenn ich vor dem Abfangen darauf bestehe,
Das tut er nicht, an keiner Stelle; egal wie oft es wiederholt wird. Andere Rechtsvorschriften tun es evtl. siehe 1.Der Tierschutz gibt uns ja gegebenenfalls vor, das Leiden eines Stücks zu beenden.
wenn ich vor dem Abfangen darauf bestehe
potenziellen Einsatz der Schusswaffe und die daraus resultierende mögliche Gefährdung Dritter
Was denn nun, Abfangen (Messer) oder doch Fangschuss?Kann ich also in der Situation das Abfangen verneinen
Nun ja, die Polizei wird beim Schusswaffeneinsatz ähnlichen Problemstellungen begegnen wie Du. Büchse im Afrika-Kaliber versus 9 mm Pistole mit Polizeieinsatzmunition macht gefährdungstechnisch natürlich einen Unterschied. Also kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an.auf die Bewaffnung der Polizei verweisen, wenn meinen Vorgaben nicht entsprochen wird?
Ist immer an der Jacke dran...Wildseelsorger Schild im Auto und als Abzeichen auf der Mütze.
Dann solltest Du vielleicht an Deinem Humor arbeiten?Mein Beitrag war eigentlich ironisch gemeint (aber ohne diese dämlichen Smilies wird in diesem Land Ironie nicht mehr verstanden)
Genau der...
Das ist beim BGS wohl schon in der VP Bestandteil?Meiner löst sich sogar von selbst recht häufig
Das ist beim BGS wohl schon in der VP Bestandteil?
Guillermo
Man helfe dem Wild zur Wiedergeburt, wenn es dran glaubt.