Hallo Forumsmitglieder,
leider konnte ich per Suche meine Frage nicht klären. Die UVV schreibt vor, dass beim "Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahrlagen" die Läufe (Patronenlager) entladen sein müssen. Ich frage mich, ob darunter explizit auch Kurzwaffen erfasst sein sollen? Hintergrund: Kurzwaffe vor dem Zaun entholstern, ent- oder unterladen, nachher wieder laden und holstern erhöht nach meiner Einschätzung eher die Unfallgefahr.
Danke und Gruß
Marodeur
leider konnte ich per Suche meine Frage nicht klären. Die UVV schreibt vor, dass beim "Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahrlagen" die Läufe (Patronenlager) entladen sein müssen. Ich frage mich, ob darunter explizit auch Kurzwaffen erfasst sein sollen? Hintergrund: Kurzwaffe vor dem Zaun entholstern, ent- oder unterladen, nachher wieder laden und holstern erhöht nach meiner Einschätzung eher die Unfallgefahr.
Danke und Gruß
Marodeur