Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) und Kurzwaffen

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@ nerofrankkirn: Olli, genau DAS meinte ich mit den agents provocateur.

So, von meiner Seite ist nun zu dem Thema alles ad nauseam erklärt und mit reichlich Quellen belegt. Wer es verstanden hat, wird es künftig berücksichtigen und der Rest kann meinetwegen dumm vor den Poller laufen. Bestimmt werden dabei wieder ein paar schöne Reviere frei.
:twisted:
basti
 
M

MeierHans

Guest
@ nerofrankkirn: Olli, genau DAS meinte ich mit den agents provocateur.

So, von meiner Seite ist nun zu dem Thema alles ad nauseam erklärt und mit reichlich Quellen belegt. Wer es verstanden hat, wird es künftig berücksichtigen und der Rest kann meinetwegen dumm vor den Poller laufen. Bestimmt werden dabei wieder ein paar schöne Reviere frei.
:twisted:
basti


:lol:
 
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....OK ....aber die meisten, die Fallstricke auslegen sind aber selbst die größten A....ö...r wie damals der Hanseatische "Richter Gnadenlos" der jetzt sein Leben mit deutscher Rente in einer Favella fristet und sich selbst in diesem Elend noch als Herr der Lage sieht :unbelievable:,.....dswg meine Rede, es fehlt der gesunde Menschenverstand , statt mehr und mehr Gesetze , Verordnungen und Leitfäden , bräuchten wir mal dringend einen Freiraum für die Selbstbestimmung durch eine juristische Flurbereinigung, und Richter die mal den Mut haben eine unpopuläre Entscheidung zu Fällen ,....so rief mich neulich die Schule an , ob Sie meinem Sohn, der vom Klettergerüst gefallen war Sportsalbe auf die geprellten Rippen machen dürfen , ???? "wieso denn nicht ?" , "ja aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen sie keine Medikamente verabreichen :what::no:" ,...eine Sportsalbe ist frei verkäuflich und nicht verschreibungspflichtig und dswg. kein Medikament......! So einfach könnte es sein ....! Grüße + WMH , Olli
 
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In beiden Fällen fehlt es an der geforderten Sorgfalt (hier Aufsicht) im Umgang mit der Waffe.

Und du darfst auch gerne darüber nachsinnen, ob Kanzelschlafen eher zum Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen oder Aneignen gehört, oder ob es sich nicht doch um eine "Tätigkeit im Zusammenhang" handelt.

basti

Da ist dann die Situation dennoch konkret zu würdigen.

(a) Ich liege volltrunken schlafend auf dem Fahrersitz meines Autos, welches irgendwo im öff. Verkehrsraum steht und die Waffe liegt daneben.

Wertung: Klar habe ich hier nicht die notwendige Kontrolle. Weder kann ich den Zugriff Dritter verhindern, noch darf ich volltrunken führen.

(b) Ich bin auf dem Hochsitz mitten im Wald, ev. Schlaftkanzel mit 2m lager Bank und habe die Waffe gesichert in die Kanzelecke gestellt, die Türe von innen verriegelt.

Wertung: Wenn ein Mensch kommt, höre ich den, schon lange bevor er überhaupt an der Leiter ist, und wache auf, jedoch spätestens, wenn er die ersten Sprossen betritt. Dann ist die Situation genauso, wie wenn ich nicht geschlafen hätte. Hierzu würde ich mich auf die Rechtsprechung im Strafrecht zum eingeschlafenen Richter beziehen. Revisionsgrund ist das erst, wenn er nachhaltig eingeschlafen ist. Das tue ich aber nie auf Ansitz, dafür habe ich mein Bett. Und selbstverständlich gehört das Warten auf Wild und zwar im Zustand der Bereitschaft (sonst wirds nichts mit dem Jagderfolg, wenn man die Waffe erst laden muss), selbst wenn es Stunden dauert, zu Jagd. Ansonsten wäre dies auch im wachen Zustand nicht mit geladener Waffe erlaubt. Die Lauer-/Ansitzjagd ist eine Jagdtechnik und keine Tätigkeit im bloßen Zusammenhang. Es fällt unter den Begriff des Nachstellens.

Über die Gummipirsch (Revierfahrt mit unterladener Waffe auf dem Beifahrersitz) kann man jedoch geteilter Meinung sein.
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Das mit dem schlafendem Richter musst mir jetzt mal erklären wie du das meinst!
Alles was ich dazu gefunden habe waren das solche Urteile später als ungültig einkassiert wurden.............
 
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Das mit dem schlafendem Richter musst mir jetzt mal erklären wie du das meinst!
Alles was ich dazu gefunden habe waren das solche Urteile später als ungültig einkassiert wurden.............

Grundsatz der Rechtsprechung ist, dass der Richter den für das Verfahren wesentlichen Vorgängen folgen konnte. Deshalb stellt auch grundsätzlich Sekundenschlaf kein Revisionsgrund dar. Er muss richtig eingeschlafen sein. (Ich glaube der BGH hat mal dabei die Vokabel "nachhaltig" bemüht.)

Das ist dann auf die Situation Ansitzjagd zu übertragen. Erfordert eben eine gewisse Transpositionsleistung.

Was sind die für die Jagdart Ansitzjagd wesentlichen Vorgänge, die wahrgenommen werden müssen? Hier Spezialfall nächtlicher Ansitz. Nachts geht es meist um Sauen (anders bis auf Raubwild sowieso verboten). Wesentlich ist also, ob ich höre, wenn Wild in den Bereich kommt, wo ich es erlegen kann. Bei Sauen, bis auf die schleichkatzenhaften mehrjährigen Keiler, wacht man aus einem leichten Schlaf schon auf, wenn sie anwechseln. Spätestens, wenn sie auf der Kirrung tätig werden. Wer natürlich regelmäßig so fest auf dem Sitz pennt, dass die Sauen die Kirrung leer räumen, wird wohl eher auch nicht nachts durchsitzen.
 
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Eben doch: https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__2.html

Dazu noch das Problem der immer häufigeren Allergien, da kann ich die Lehrer gut verstehen.

basti

Ok....hast Recht :), dann sollte konsequenterweise auch auf Pestizideinsatz verzichtet werden , da eine neue Langzeitstudie (17 Jahre) beweist , dass in ländlichen Gebieten der USA und Kanada , ebenso Europa,in denen Chlopyrifos und Organophosphate eingesetzt werden (also überall!) ADHS , Authismus, und Gehirnfehlentwicklungen bei Kindern feststellbar sind....ogn. Krankheiten haben in 17 J. um 600% zugenommen , wobei zusätzlich der IQ nachweislich um mehrere Prozentpunkte zurückging , wodurch zB. in der EU der Volkswirtschaftliche Schaden (Behandlungs-,Folgekosten , und Qualifikationsdefizite) bereits jetzt schon mehrere 100 Mrd. € beträgt ....eine Delegation besorgter Wissenschaftler aus USA, Kanada und England war bereits in diesem Sommer bei den entsprechenden Umweltgremien in Brüssel vorstellig ....die Beweise liegen durch Jahrzehntelange Blut- , MRT- und IQ-Tests auf der Hand , in der EU sind im Blut jedes Neugeborenen bereits 100 nachweisbare Umweltgifte zu finden (in USA noch mehr):no: jetzt muß nur noch gehandelt werden , die Gesetze scheinen ja da zu sein , wie Du uns gezeigt hast !!! Wer jetzt nach Beweisen schreit , der sollte sich mal mit Medizinern und Toxikologen in Verbindung setzen, oder die entsprechenden Studien amerikanischer Wissenschaftler lesen ,....bewiesen ist es schon lange , ...nur hören will es keiner ...zum Glück haben wir so viele Gesetze , da kann uns ja nix mehr passieren:lol:
Grüße + WMH , Olli
 

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