Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) und Kurzwaffen

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Sehe ich nicht so. Er hat das ganz korrekt abgearbeitet.
Es bringt nichts verschiedene Dinge einfach zu vermischen und da nicht sauber zu trennen.

Wie grundsätzlich mit Waffen umzugehen ist, ist in §5 WaffG ganz allgemein aufgeführt.
Dazu treten dann die jeweiligen Regelungen für die entsprechenden Bereiche.
 
D

Daimler1989

Guest
Genau das bereitet mir ja Sorgen in Bezug auf Kurzwaffen und die potenzielle Einschätzung eines Richters. Die UVV regeln die Jagd, werden aber mittlerweile in anderen Bereichen als – potenziell ungeeigneter – Maßstab angelegt. Das Ablegen einer unterladenen Waffe in den eigenen vier Wänden – sofern niemand weiteres Zugriff darauf haben kann – halte ich nicht für eine großartige Idee, wäre für mich aber noch kein Grund zum Verlust der Zuverlässigkeit. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG kann nicht verletzt worden sein. In Wettkämpfen werden schussbereite Waffen regelmäßig abgelegt, die Schützen haben alle noch ihre Zuverlässigkeit. Wenn der Verlust der Zuverlässigkeit auf den UVV abgestützt wird, "gelten" sie für mich in diesem Fall tendenziell schon.

Gruß
Marodeur

laut BG (tel. Auskunft) gilt die bestimmung "Kammer leer" für ALLE Waffenarten, also auch KW. Meine Frage, wie das dann mit dem Revolver zu handhaben sei, wurde beantwortet mit: "Die Kammer vor dem lauf muss leer sein." Die Wiedergabe der anschließenden Diskussion ´schenke ich mir hier.
 
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Wie grundsätzlich mit Waffen umzugehen ist, ist in §5 WaffG ganz allgemein aufgeführt.

Ja, ja, die liebe Zuverlässigkeit und die Tatsachen, die daran zweifeln lassen.

Ich mag gar nicht daran denken, was alles passieren könnte, falls mal einige vollmundige Geständnisse aus diesem Thread in die falschen Hände gelangen würden.

:twisted:
basti
 
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Wenn er aber multitaskingfähig ist, kann er sehr wohl mit der rechten Hand die Gegend durchs Fernglas abglasen und mit der Linken die Prozedur des Nässens (sogar im Stehen) unterstützen und ausführen (oder umgekehrt, egal). Muss er dann KW und LW auch entladen, oder reicht es, wenn die Blase entladen wird?
Vor einigen Jahren hatte ich EXAKT diese Situation bei der Frühpirsch: geladene Büchse über der Schulter, linke Hand das Nässen unterstützend, als gute 50 Schritt vor mir eine Rotte durch das Altholz zog. Und ja, mit Rechts habe ich auch das Fernglas gehalten.
Aber es zog sich halt hin und die Rotte vorbei....:biggrin:

Aber noch mal was ernsthaftes dazu: wer z.B. auf dem Hochsitz mit geladener Waffe einpennt, hat ein echtes Problem, was auch schon so abgeurteilt wurde.

Abs4
 
M

MeierHans

Guest
Vor einigen Jahren hatte ich EXAKT diese Situation bei der Frühpirsch: geladene Büchse über der Schulter, linke Hand das Nässen unterstützend, als gute 50 Schritt vor mir eine Rotte durch das Altholz zog. Und ja, mit Rechts habe ich auch das Fernglas gehalten.
Aber es zog sich halt hin und die Rotte vorbei...

Das hast Du hoffentlich zum Anlass genommen, Deine Beckenbodenmuskulatur zu trainieren.

Abklemmen, hängen lassen, in den Anschlag, mitschwingen (im wahrsten Sinne des Wortes) und fliegen lassen.

Danach kannst dann immer noch weiter bronzen. ;-)
 
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Vor einigen Jahren hatte ich EXAKT diese Situation bei der Frühpirsch: geladene Büchse über der Schulter, linke Hand das Nässen unterstützend, als gute 50 Schritt vor mir eine Rotte durch das Altholz zog. Und ja, mit Rechts habe ich auch das Fernglas gehalten.
Aber es zog sich halt hin und die Rotte vorbei....:biggrin:

Aber noch mal was ernsthaftes dazu: wer z.B. auf dem Hochsitz mit geladener Waffe einpennt, hat ein echtes Problem, was auch schon so abgeurteilt wurde.

Abs4
Schon wieder falsch.
Kannst du mal deine Beweggründe offenbaren hier fortgesetzt Falschbehauptungen aufzustellen?
Ist es ein persönliches Problem oder wird ein "größeres" Ziel verfolgt?
Mir ist das an dieser Stelle zu bunt und ich nutze eine Boardfunktion um mich von derartiger übler Propaganda zu bewahren.
 
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Schon wieder falsch.
Kannst du mal deine Beweggründe offenbaren hier fortgesetzt Falschbehauptungen aufzustellen?

Nein, aber ich kann und will meine Aussagen gerne mit Fallbeispielen belegen:

"Der Kläger hatte, während er schlief, keine unmittelbare Kontrolle über den Gasrevolver"


http://www.rechtsprechung.niedersac...ml?doc.id=MWRE080003870&st=null&showdoccase=1

"Nach eingehender rechtlicher Überprüfung kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Waffen und Munition im Auto unsorgfältig aufbewahrt wurden, weil ein schlafender und dazu noch volltrunkener Waffenbesitzer nicht mehr die tatsächliche Gewalt über seine neben ihm liegende Waffe inne habe, diese also nicht mehr sorgfältig bewacht würden."

Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 16.12.2010 – 1 K 225/10

basti
 
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Liest du das, was du hier verlinkst oder zitierst?
Was hat einpennen auf dem Hochsitz mit volltrunken im Auto liegen zu tun?


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Liest du das, was du hier verlinkst oder zitierst?
Was hat einpennen auf dem Hochsitz mit volltrunken im Auto liegen zu tun?
In beiden Fällen fehlt es an der geforderten Sorgfalt (hier Aufsicht) im Umgang mit der Waffe.

Und du darfst auch gerne darüber nachsinnen, ob Kanzelschlafen eher zum Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen oder Aneignen gehört, oder ob es sich nicht doch um eine "Tätigkeit im Zusammenhang" handelt.

basti
 
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Tut es dank Sauen Melder in welcher Form auch immer.
Jetzt fehlt nur noch nen Faden B-Schrank für Schlüsselaufbewahrung.

Für den TS, wenn du laden und entladen als Gefährdung empfindest, dann solltest du viel Trockentraining mit Pufferpatronen machen um Handhabungssicher zu werden.


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anonym

Guest
Meine Glock kann geladen schussbereit sicher geführt werden, das geht sogar ohne Patrone vor dem Lauf. Beim fallen über den Graben, kann die sich auch nicht laden und selbst feuern. Daher gibts auch keinen Unfall und keine UVV.
dorn
 
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Nein, aber ich kann und will meine Aussagen gerne mit Fallbeispielen belegen:

"Der Kläger hatte, während er schlief, keine unmittelbare Kontrolle über den Gasrevolver"


http://www.rechtsprechung.niedersac...ml?doc.id=MWRE080003870&st=null&showdoccase=1

"Nach eingehender rechtlicher Überprüfung kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Waffen und Munition im Auto unsorgfältig aufbewahrt wurden, weil ein schlafender und dazu noch volltrunkener Waffenbesitzer nicht mehr die tatsächliche Gewalt über seine neben ihm liegende Waffe inne habe, diese also nicht mehr sorgfältig bewacht würden."

Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 16.12.2010 – 1 K 225/10

basti


Junge, Junge und solche Urteile überträgst Du auf die Jagdausübung im Revier? Überlasse das doch den Juristen, die können das ganz sicher besser und argumentieren dabei deutlich präziser.

Was mich ärgert, ist diese Phantasielosigkeit, dieser - ohne wirkliche Not - vorauseilende Gehorsam.

Mach Du das alles, aber poste das nicht als gültiges (auf die Jagd übertragbares) Rechtsverständnis.

Das alles ist doch wohl auch nur edeltheoretischer Natur, in unserem Revier habe ich noch nie einen Polizisten angetroffen. Und selbst wenn, die sind einfach nur nett und froh, dass wir bei Wildunfällen Wild abfangen oder Fangschüsse abgeben und die Fallwildentsorgung übernehmen.

Einfach nett zu den Menschen sein und nicht den Großkotz raushängen, dann gibt es auch keine Probleme und man kann sich diese schwachsinnige Diskussion und Rechtsauslegung sparen! :evil:
 
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Bravo.
Solch fehlerhafter Unfug (keine Beleidigung einer PErson, sondern auf die Sache bezogen) vergiftet ein Forum und verunsichert ohne Not und auf Grund dummdreister Arroganz.
Ich habe das für mich unsichtbar gescjalten, was auch mein direkter Rat an andere ist, um sich da nicht erst falsche Bedenken aufschwatzen zu lassen.
 
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Für den TS, wenn du laden und entladen als Gefährdung empfindest, dann solltest du viel Trockentraining mit Pufferpatronen machen um Handhabungssicher zu werden.

Gerade wer viel trainiert weiß, dass es beim Entladen von Pistolen immer zum unbeabsichtigten Zünden kommen kann. Aus dem Grund sollte man auch nicht versuchen die ausgeworfene Patrone mit der Hand über dem Auswurffenster zu fangen. Also immer schön vorm Zaun die rausrepertierte Patrone aus dem Unterholz suchen…

Vergleich das mit dem minimalen Risiko einer geholsterten KW (taugliches Holster vorausgesetzt).

Gruß
Marodeur
 

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