Zwei Polizisten bei Fahrzeugkontrolle erschossen

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Es wurden insgesamt 17 (Schuss-)Waffen direkt bei den Tätern sichergestellt, da wird vermutlich ermittelt woher diese stammen bzw. wem diese gehören. Wenn da illegale dabei sind, und/oder überlassene legale, dann wird wohl aus ermittlungstaktischen Gründen nicht voreilig was an die große Glocke gehängt. Was gibts denn da nicht zu verstehen?
 
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Bei legalen Waffen wäre bei rausgeschliffenen Seriennummern mit der nächsten Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufbewahrung die waffenrechtliche Zuverlässigkeit garantiert weg.
Ich hab die Hoffnung das es eben keine legal überlassene Waffe von einem anderen Jäger war, sondern eine illegale.

Wurde da eine legale Waffe überlassen, wirds lustig...
 
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Hi
Für mich stellt sich hier nur noch die Frage ob beide Verdächtige geschossen haben, die Schmauchspuren sind längst untersucht, das Ergebniss aber noch nicht veröffentlicht.

Da wird es schon Ermittlungsbedarf geben. Schmauchspuren können und werden auch beim Wildern entstehen. Wenn einer der beiden behaupten sollte "Ich habe in der Nacht geschossen, aber auf Wild und nicht auf Menschen", muss man das untersuchen.
 

Fex

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Mutmaßlicher Polizistenmörder gab Waffen offiziell weiter​

08.02.2022, 18:37 Uhr | AFP, dpa, pdi

Einer der beiden mutmaßlichen Polizistenmörder von Kusel hat seine Waffen offiziell bis Januar 2020 an berechtigte Personen abgegeben. Das teilte der Landkreistag Saarland am Dienstag in Saarbrücken mit. Wem die Waffen überlassen wurden, werde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens überprüft, schrieb Geschäftsführerin Susanne Schwarz. Die Eintragung erfolge in der Waffenbesitzkarte der betreffenden Person. Ein Abgleich mit den nun aufgefundenen Waffen sei noch nicht möglich gewesen.

Der 38-Jährige habe seit März 2020 keinen Jagdschein mehr besessen. Mehrere Waffen seien im Jahr 2019 an Erwerbsberechtigte überlassen worden, die letzte Schusswaffe folgte im Januar 2020. Nach diesem Zeitpunkt sei er nur noch in Besitz von Schalldämpfern inklusive Waffenbesitzkarten gewesen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hatte er zum Zeitpunkt der Tat keine Erlaubnis zum Besitz von Waffen gehabt und keinen Jagdschein besessen.

Legal im Saarland gejagt​

Der mutmaßliche Polizistenmörder hatte bis Ende März 2020 legal im saarländischen Staatswald gejagt. Er habe in verschiedenen Revieren seit 2017 Jagderlaubnisscheine für zunächst drei Pirschbezirke gehabt, teilte zuvor das Umweltministerium in Saarbrücken mit.

Zwei Pirschbezirke seien im Juni 2019 vorzeitig gekündigt worden, da es wiederholt zu Verstößen gegen die Kirr-Ordnung gekommen sei. Statt mit Getreide und heimischen Früchten sei Wild dort mit Backwaren angelockt ("angekirrt") worden.


Nach einer weiteren ähnlichen Feststellung wurde dem 38-Jährigen der dritte Jagdbezirk zum 31. März 2020 gekündigt, teilte eine Sprecherin mit. Beim Ministerium ist die Oberste Jagdbehörde angedockt. Die Pirschbezirke lagen in den Forstrevieren Furpach und St. Ingbert Nord. Wegen des Verdachts der Jagdwilderei, auch im Revier Ingbert Nord, habe der Saar-Forst mehrfach Anzeige gegen Unbekannt gestellt.

Waffen beschlagnahmt​

Ermittler hatten am Dienstag zahlreiche Waffen beschlagnahmt. In einem Anwesen im saarländischen Sulzbach wurden eine Schrotflinte und ein Jagdgewehr gefunden, wie die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern mitteilte. In dem Haus des zweiten Tatverdächtigen entdeckten die Ermittler 17 weitere Waffen. Laut Ermittlern besaß auch er weder einen Jagdschein noch eine Waffenerlaubnis.

Derzeit werde ermittelt, wem die Waffen gehören. Für die Vorwürfe des gemeinschaftlichen Mordes in zwei Fällen und der Wilderei gebe es derzeit keine weiteren Tatverdächtigen. Die Ergebnisse der Untersuchungen von Blutproben standen am Dienstag noch aus.

Offenbar Taschenlampe bei Durchsuchung gefunden​

Aber das waren nicht die einzigen wichtigen Beweismittel, die den Ermittlern ins Netz gingen. Bei den Durchsuchungen wurde offenbar eine Taschenlampe entdeckt, die vom Tatort stammt und einem der getöteten Polizisten gehörte. Das berichtete die "Saarbrücker Zeitung" unter Berufung auf Ermittlungskreise.

Demnach gehe die Polizei davon aus, dass die Tatverdächtigen mit der Taschenlampe noch nach einem Ausweisdokument und nach einem Führerschein gesucht hätten, die am Tatort vergessen wurden. Der Polizei gelang es mithilfe der Dokumente, die Identität des Tatverdächtigen Andreas S. festzustellen, woraufhin eine Großfahndung eingeleitet wurde.

Zu den Abläufen am Tag der Tat hat Jürgen Schmitt, Inspekteur der rheinland-pfälzischen Polizei, im Innenausschuss des Landtags neue Details zu dem Einsatz erklärt. Er berichtete am Dienstag unter anderem, warum es zwölf Minuten dauerte, bis andere Streifen am Tatort waren, obwohl die später getöteten Beamten gemeinsam mit den Besatzungen zwei weiterer Fahrzeuge unterwegs waren.

Zwölf Minuten brauchten andere Streifen zum Tatort​

Schmitt sagte, wenn Streifen an einen Tatort geschickt würden und bekannt sei, dass dort geschossen worden sei, seien sie angehalten, zunächst zu stoppen und Schutzausrüstung anzulegen. Dazu gehörten schwere Schutzhelme und Westen sowie eine Maschinenpistole. "Das führt zu einer gewissen Zeitverzögerung", erklärte der Inspekteur.

Die beiden am frühen Morgen des 31. Januar getöteten Polizisten hatten um 4.20 Uhr an einer Kreisstraße bei Kusel ein Fahrzeug kontrolliert, zunächst über Funk von "dubiosen Personen" berichtet, die zahlreiche tote Wildtiere dabei hätten. Sie forderten Verstärkung an und riefen schließlich um Hilfe mit den Worten "Komm schnell, die schießen, die schießen". Noch am selben Tag wurden zwei Tatverdächtige festgenommen, ein 38- und ein 32-Jähriger aus dem Saarland. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Zwei die Tat gemeinschaftlich begangen haben, um ihre Jagdwilderei zu verdecken.

Inspekteur Schmitt zufolge waren an dem Morgen nach der Kontrolle mit tödlichem Ausgang andere Streifen um 4.32 Uhr am Tatort. Beide Opfer, ein 29-jähriger Oberkommissar und seine 24 Jahre alte Kollegin, seien zu dem Zeitpunkt bereits tot gewesen, hätten massive Verletzungen am Kopf aufgewiesen. Die zwei Beamten waren demnach uniformiert in einem zivilen Polizeiauto unterwegs, Schmitt zufolge observierten sie mit den Besatzungen zwei weiterer Polizeiwagen eine Person. Nach früheren Angaben der Polizei ging es darum, eine Serie von Eigentumsdelikten aufzuklären.
 
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Ich habe familiär und privat viel mit Polizisten zu tun. Wenn ich da dann höre, wie ermittelt werden muss damit alles gerichtsfest verwertbar ist können einem schon graue Haare wachsen. Aber gerade auch weil es um eigene Leute geht muss sehr gründlich ermittelt werden. Da darf es keine Vorverurteilungen geben, die kann ein geschickter Strafverteidiger sonst ausnutzen.

Auch wenn es als Laie nicht verständlich erscheint, aber es muss in alle Richtungen ermittelt werden. Damit es zu einem Schuldspruch kommen kann müssen alle Tatsachen beweissicher erhoben werden und auch entlastende Sachverhalte zur Akte genommen werden. Wenn da im Fundament ein Steinchen fehlt kann es vor Gericht dazu kommen dass das ganze Anklagegebäude zusammenstürzt.

Und was von den Ermittlungen vor dem Prozess oder der Urteilsverkündung an die Öffentlichkeit gelangt ist Sache der zuständigen Behörden. Da können sich noch so viele Leute aufregen oder diskutieren, es wird im Hintergrund schon richtig laufen.
 
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Das ist sehr einfach. Da gibt es nur "Schwarz" und "Weiß".

Bei der Anzahl von Fehlern, die ich schon in Einträgen gesehen habe glaube ich daran nicht. Vor einigen Jahren habe ich einige Waffen von einem Jäger übernommen, der die Jagd aufgegeben hat. Bei mehr als der Hälfte gab es irgend eine Unstimmigkeit, ein Repetieren als Einzellader, Hersteller falsch geschrieben, .22 lfb anstatt .22 Magnum, einzelne Stellen in der Seriennummer falsch. Das habe ich mit der zuständigen Waffenbehörde alles bereinigt, die mir das sehr geholfen haben und beim Auszug aus dem NWR, den ich letztens erhalten habe, passt jetzt alles.

Ich möchte aber nicht wissen, in wie vielen Fällen das auch sonst noch der Fall ist und wie oft dann eben eine einfache Abfrage nach Seriennummer eben nicht zum Erfolg führt. An "nur "Schwarz" und "Weiß"" glaube ich da jedenfalls nicht,


Also ich würde ja schätzen das diese Menschen so gescheit waren und die SN an der Waffe raus geschliffen haben.

Wenn die Nummer eingeschlagen ist, könnte man sie ggf, trotzdem wieder sichtbar machen. Ich kann aber nicht sagen, ob das an zumindest einer Stelle immer den Fall ist.
 
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"Ich habe in der Nacht geschossen, aber auf Wild und nicht auf Menschen"
Paaren Sie diese Idee einmal mit einer Aussage gegen Aussage Situation der beiden Tatverdächtigen. Beide würden behaupten, der jeweils Andere hätte auf die Polizisten geschossen.

Ich kann schon nachvollziehen, wieso man aus den Ermittlungen nichts hört. Hier den zweifelsfreien Tatnachweis zu führen, dürfte eine Gratwanderung sein.
 
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Das wichtigste ist jetzt, daß die tatsächlichen Täter eine maximal mögliche Strafe bekommen (gerecht wird diese in den Augen vieler ohnehin nicht ausfallen).

Vor diesem Hintergrund ist die zeitnahe Information der Öffentlichkeit schlicht von sekundärer Bedeutung. Im Gegenteil, es kann im Sinne einer strafrechtlichen Ahndung (und um mglw. noch laufende Ermittlungen nicht zu gefährden) sowohl sinnvoll oder sogar notwendig sein, insbesondere sog. "Täterwissen" nicht vorab zu veröffentlichen.

HG
 
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Das wichtigste ist jetzt, daß die mutmaßlichen Täter eine maximal mögliche Strafe bekommen

Streng genommen ist wichtig, dass die tatsächlichen Täter eine angemessene Strafe bekommen, nicht die mutmaßlichen. Das ist genau das, was einen Rechtsstaat ausmacht.

Und genau deswegen ist es wichtig, dass sorgfältig ermittelt wird. Um vielleicht andere, indirekt Beteiligte noch ermitteln zu können und um die Tat auch gerichtsfest nachweisen zu können.
 
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Streng genommen ist wichtig, dass die tatsächlichen Täter eine angemessene Strafe bekommen, nicht die mutmaßlichen. Das ist genau das, was einen Rechtsstaat ausmacht.

Und genau deswegen ist es wichtig, dass sorgfältig ermittelt wird. Um vielleicht andere, indirekt Beteiligte noch ermitteln zu können und um die Tat auch gerichtsfest nachweisen zu können.
Korrekt, nichts anderes meinte ich natürlich auch. Es wird halt derzeit logischwerweise nur gegen die mutmaßlichen Täter ermittelt. Habe es aber entsprechend korrigiert. Daher auch mein Hinweis, daß die Ermittlungen Priorität vor allem anderen haben.
HG
 
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Bei Tötungsdelikten kann es keine Gerechtigkeit geben. Über das Zeitalter Auge um Auge sind wir zum Glück hinaus. Auch die Todesstrafe in anderen Ländern bewirkt nur das noch ein Mensch stirbt, kann aber immer noch keine Gerechtigkeit herstellen.

@Winterdecke : es wird in alle Richtungen ermittelt, nicht nur gegen die aktuell mutmaßlichen Täter.
 
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Also ich würde ja schätzen das diese Menschen so gescheit waren und die SN an der Waffe raus geschliffen haben.

Evtl überschätze ich aber auch mal wieder die Menschheit.
Willst du die Nummer wegschleifen, dann musst du recht tief gehen. Dass man sie nichtmer sieht reicht bei weitem nicht. Wie tief sag ich aber nicht.
 

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