R
R4D4
Guest
Hallo,
ich möchte einen Jagdschein machen und damit eine WBK erwerben/ beantragen. Leider habe ich folgendes Problem. Ich habe im Rathaus ein einjähriges Hausverbot bekommen, weil ich auf dem Jugendamt laut geworden bin. Die Polizei ist dazu gekommen. Da war ich aber schon auf dem Flur.
Ich habe niemanden bedroht oder beleidigt. Die Jugendamtsdame hatte allerdings trotzdem Angst.
Wie schätzt ihr das ein, besteht noch die gesetzliche Zuverlässigkeit?
Gruss
R4D4
ich möchte einen Jagdschein machen und damit eine WBK erwerben/ beantragen. Leider habe ich folgendes Problem. Ich habe im Rathaus ein einjähriges Hausverbot bekommen, weil ich auf dem Jugendamt laut geworden bin. Die Polizei ist dazu gekommen. Da war ich aber schon auf dem Flur.
Ich habe niemanden bedroht oder beleidigt. Die Jugendamtsdame hatte allerdings trotzdem Angst.
Wie schätzt ihr das ein, besteht noch die gesetzliche Zuverlässigkeit?
Gruss
R4D4