Zuverlässigkeit gegeben?

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R4D4

Guest
Hallo,

ich möchte einen Jagdschein machen und damit eine WBK erwerben/ beantragen. Leider habe ich folgendes Problem. Ich habe im Rathaus ein einjähriges Hausverbot bekommen, weil ich auf dem Jugendamt laut geworden bin. Die Polizei ist dazu gekommen. Da war ich aber schon auf dem Flur.
Ich habe niemanden bedroht oder beleidigt. Die Jugendamtsdame hatte allerdings trotzdem Angst.

Wie schätzt ihr das ein, besteht noch die gesetzliche Zuverlässigkeit?

Gruss

R4D4
 
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Anzeige bekommen ?

Staatsanwaltschaft involviert ?

Strafe in irgendeiner Form kassiert ?

Hausverbot von jemand anderem ausgesprochen worden als dem Inhaber des Hausrechts im Rathaus ?


Wenn du diese Fragen mit Nein beantworten kannst, sieht es gut für dich aus.
 
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R4D4

Guest
Anzeige bekommen ?

Nein, keine Anzeige bekommen oder aufgenommen.

Staatsanwaltschaft involviert ?

Nein

Strafe in irgendeiner Form kassiert ?

Auch nicht

Hausverbot von jemand anderem ausgesprochen worden als dem Inhaber des Hausrechts im Rathaus ?

Von der Rechtsabteilung im Rathaus. Das Hausverbot umfasst alle städtischen Dienststellen.

Wenn du diese Fragen mit Nein beantworten kannst, sieht es gut für dich aus.

Glück gehabt :-D

Kann man auch die WBK schriftlich beantragen? Ich kann ja nicht ins Rathaus. Oder lieber warten, bis das Hausverbot "abgelaufen" ist.
 
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Wbk gibt es zumindest in NRW bei der Kreispolizeibehörde.
Gegen das Hausverbot würde ich persönlich Einspruch einlegen. Wie willst du deiner Bürgerpflicht nachkommen zum Thema Ausweis, Reisepass für Urlaube und viele andere Sachen die auf dem Amt geregelt werden müssen? Ich würden den regelmäßig auf den Sack gehen, der Mitarbeiter möge doch vor die Tür kommen für Antrag A der persönlich abgegeben werden muss und Unterschrift B die zu leisten ist.

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Wbk gibt es zumindest in NRW bei der Kreispolizeibehörde.
Gegen das Hausverbot würde ich persönlich Einspruch einlegen. Wie willst du deiner Bürgerpflicht nachkommen zum Thema Ausweis, Reisepass für Urlaube und viele andere Sachen die auf dem Amt geregelt werden müssen? Ich würden den regelmäßig auf den Sack gehen, der Mitarbeiter möge doch vor die Tür kommen für Antrag A der persönlich abgegeben werden muss und Unterschrift B die zu leisten ist.

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Moin,

ein erteiltes Hausverbot für z.B. ein Rathaus bedeutet nicht zwangsläufig, dass man es gar nicht mehr betreten darf. Nach telefonischer Rücksprache ist z.B. durchaus ein Termin vereinbar. So kann man seine Behördengänge dennoch erledigen.

Grüße
 
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..beantrage hoch erhobenen Hauptes Deine Genehmigungen.....die alten Vorkommnisse sind in keinster Weise rechtliche Ablehnungsgründe; ..ansonsten Rechtsanwalt; gute Erfolgsaussichten:thumbup:
..noch ne Frage: wie hat die Dame auf dem Amt ausgesehen???:cool::roll:
 
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Hallo,

ich möchte einen Jagdschein machen und damit eine WBK erwerben/ beantragen. Leider habe ich folgendes Problem. Ich habe im Rathaus ein einjähriges Hausverbot bekommen, weil ich auf dem Jugendamt laut geworden bin. Die Polizei ist dazu gekommen. Da war ich aber schon auf dem Flur.
Ich habe niemanden bedroht oder beleidigt. Die Jugendamtsdame hatte allerdings trotzdem Angst.

Wie schätzt ihr das ein, besteht noch die gesetzliche Zuverlässigkeit?

Gruss

R4D4

Also, es gibt drei Punkte, die bei der Zuverlässigkeit überprüft werden. 1. Auszug aus dem Bundeszentralregister 2. wird das staatsanwaltliche Verfahrensregister abgefragt, um zu prüfen, ob Verfahren gegen dich aktuell offen sind. 3. Und das könnte möglicherweise ein Problem werden, muss aber nicht. Die örtliche Polizeidienststelle wird ebenfalls abgefragt, sind die nun dort der Meinung, dass du, obwohl du keine Vorstrafen hast, im Sinne des Waffenrechts nicht zuverlässig bist, weil du beispielsweise ein dorfbekannter Trinker bist, ständig in Streitereien verwickelt bist...etc. Du also unter die Kategorie derer fällst, denen ich persönlich auch keine Krachlatte in die Hand drücken würde, bist du eben nicht zuverlässig genug...

Wmh
 
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Davertnickel: ich bin ein dorfbekannter Frauen-Grabscher (Alaaf) !!!!!!!und hab fast alle waffenrechtliche Erlaubnisse:roll::roll:
 
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Wenn ich die Behörde wäre, würde ich Dich zum Amtsarzt schicken, wenn ich die Ursache des Hausverbotes kennen würde. Sagt der, dass bei Dir gesundheitlich alles ok ist, sollte alles klar gehen
 
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Du hast mit den Rathaus gar nichts zu tun. Melde Dich für den Kurs an und mache den Lehrgang. Die ganze Bürokratie in Sachen JS wird von der höhergestellten Behörde - Jagdbehörde, Waffenbehörde - abgewickelt. Die im örtlichen Rathaus kriegen davon gar nichts mit.

Zur Sicherheit kannst Du bei der Waffenbehörde - und nur da, keinesfalls über das Rathaus - den kleinen Waffenschein beantragen. Kostet einen Fuffi und Du weißt, was Sache ist.

Mit Bestehen der schriftlichen Prüfung meldest Du Dich bei der Jagdbehörde und bittest um Zuverlässigkeitsprüfung. Das machen die schon vorab - zumindest hier in Bayern -, und wenn Du die Mündliche und Praktische bestanden hast, ist auch die Zuverlässigkeitsprüfung durch und Du kannst den Schein gleich abholen.

Da von Deinem Vorfall keine Protokolle bei der Polizei zurückgeblieben sein dürften, kann da nichts passieren. Die sind gerufen worden und wieder gegangen. Passiert x-Mal am Tag. Da war ja nichts. Der Rechts-Heini im Rathaus, der das Hausverbot ausgesprochen hat, wird in Sachen JS nicht gefragt.
 
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Habe ich es überlesen oder hat uns der TS verraten, in welchem Bundesalnd er lebt?
In BW sind die Unteren Waffenbehörden bei den "Großen Kreiststädten", kreisfreien (Groß-) Städten und bei den Landkreisen angesiedelt. Unsere Stadt hat eine eigene Untere Waffenbehörde, da hat der Landkreis keine Zuständigkeit.
Wäre es in dem Bundesland, in dem der TS lebt, ebenso, kann es also durchaus sein, dass die Stadt zuständig ist.

Wenn man es schon so weit gebracht hat, dass das Rechtsamt (dass es ein Rechtsamt gibt, deutet daraufhin, dass es keine Kleinstadt ist) ein förmliches Hausverbot auszusprechen - in unserer Stadt ist mir in zehn Jahren kein einziger Fall bekannt geworden - dann wird es vermutlich nicht so gewesen sein, dass man sich über eine Entscheidung eines Sachbearbeiters nur etwas laut aufgeregt hat...aber das ist nur Spekulation. In jedem Fall wird das Hausverbot allen Dienststellen mitgeteilt werden sein.
 
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Da von Deinem Vorfall keine Protokolle bei der Polizei zurückgeblieben sein dürften, kann da nichts passieren. Die sind gerufen worden und wieder gegangen. Passiert x-Mal am Tag. Da war ja nichts. Der Rechts-Heini im Rathaus, der das Hausverbot ausgesprochen hat, wird in Sachen JS nicht gefragt.
Das ist falsch. Es wird dafür einen Tagebucheintrag gegeben haben und somit ist er auch im polizeilichen Register mit diesem Vorfall gespeichert.
Diese werden auch bei der Zuverlässigkeitsprüfung beteiligt.
 

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